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  • humbamann
  • 30. Mai 2005 um 19:39
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • humbamann
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 30. Mai 2005 um 19:39
    • #1

    Hab hier mal was. Wäre toll wenn mir jemand, der cleverer ist als ich helfen könnte...:

    Für ein von uns vermitteltes Geschäft stehen uns 1500.-EUR Provison zzgl. 240.-EUR USt. zu. Eine entsprechende Lastschriftanzeige haben wir unserem Geschäftsfreund Ende Dezember erteilt. 1.) Wie lautet die Buchung am 31.12. ? 2.) Welche Buchung ist vorzunehmen, wenn uns am 16.01. der von uns in Rechnung gestellte Betrag auf unser Bankkonto überwiesen wird?

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  • Jens
    Admin
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    • 30. Mai 2005 um 20:22
    • Offizieller Beitrag
    • #2

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  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 31. Mai 2005 um 08:03
    • #3

    *grübel*

    Ist eine Lastschriftanzeige, eine gültige Rechnung??? *grübel*
    Kenne nur die Rechnungen, wo die Überweisung schon mit dabei ist....

    edit:
    und wenn es eine Rechnung ist:

    altes Jahr:
    Forderungen an Erlöse+USt

    neues Jahr

    Bank an Forderungen

  • Wastel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    467
    • 31. Mai 2005 um 11:49
    • #4

    Moinsen,

    eine Lastschriftanzeige stellt keine gültige Rechnung dar, obwohl sie im tgl. Geschäftsverkehr ähnlich wirkt. Ich bin nun zwar kein Jurist und kann die Unterschiede en detail nicht. Eine Lastschriftanzeige folgt meist einer Rechnung. Sie ist eine Art Buchungsbestätigung des Rechnugsstellers an den Rechnungsempfänger.

    LG Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 31. Mai 2005 um 12:01
    • #5

    Es geht hier um die zeitliche Abgrenzung, d.h. alle Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres müssen in der G+V gegenüber gestellt werden, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.

    In diesem Fall (Erlös) muss im alten Jahr bereits die USt erfasst werden:

    269 sonstige Ford..............1740,00 541 Prov.ertrag..............1500,00
    ................................................480 USt.........................240,00

    (Im Fall von Aufwendungen, darf im alten Jahr ohne Rechnung keine VSt erfaßt und beim Finanzamt geltend gemacht werden.)

    Im neuen Jahr wird bei Bezahlung ganz normal gebucht:

    280 Bank........................1740,00...269 sonst. Forderungen......1740,00

    Die USt wurde bereits im alten Jahr erfaßt und abgeführt, obwohl das Geld noch nicht eingegangen ist. (Im Zweifelsfall immer zugunsten des Finanzamtes9

    Weiß leider nicht, ob wir den gleichen Kontenrahmen haben, aber das dürfte wohl kein Problem sein.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 31. Mai 2005 um 16:44
    • #6

    Auch wenn es sich um eine Lastschriftsanzeige handelt würde ich auch eine Abgrenzung vornehmen, denn irgendwie zurückstellen o.Ä. würde mMn auch keinen Sinn machen.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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