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STW01N-XX8-K27

  • feuerstein70
  • 6. Januar 2014 um 19:56
  • Erledigt
  • feuerstein70
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    • 6. Januar 2014 um 19:56
    • #1

    Hallo zusammen,
    ich bearbeite gerade oben genanntes Heft und bin bei der Aufgabe 7 etwas unsicher, ob meine Lösung so stimmt...

    R bezieht seit dem 01.08.2011 eine monatliche Altersrente von 1.000,00€. Ursprünglich sollte er lediglich 900,00€ erhalten. Erst mit Hilfe eines Rentenberaters gelangt es ihm die Rente in Höhe von 1.000,00€ monatlich zu erhalten. Für die Hilfe des Rentenberaters musste er im Oktober 2011 400,00e zahlen. Am 01.07.2012 wurde die Rente auf monatlich 1.020,00€ und am 01.07.2013 auf 1.040,00€ erhöht. Berechnen Sie bitte die "Sonstigen Einkünfte" nach §22EStG für die Kalenderjahre 2011 bis 2013.

    Meine Berechnungen sind:
    2011
    Rente 2011 (=5 Monate a`1.000,00€) 5.000,00€
    Besteuerungsanteil=62% von 5.000,00€ 3.100,00€
    somit steuerpflichtiger Teil der Rente 2.700,00€
    steuerfreier Teil der Rente 2.700,00€

    2012
    Rente 2012 (=6 Monate a`1.000,00€ + 6 Monate a`1.020,00€) 12.120,00€
    Besteuerungsanteil=62% von 12.120,00€ 7.514,40€
    abzüglich WK-Pauschbetrag 102,00€ 7.412,40€
    steuerfreier Teil der Rente 4.605,60€

    2013
    Rente 2013 (6=Monate a`1.020,00€ + 6 Monate a`1.040,00€) 12.360,00€
    Rentenfreibetrag 4.605,60€
    abzüglich WK-Pauschbetrag 104,00€ 7.650,40€
    steuerfreier Teil der Rente 4.4709,60€

    Ist das so korrekt oder habe ich was vergessen? Wäre nett, wenn mal jemand drüberschaut...
    Gruß Elfi

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  • HaPe
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    • 9. Januar 2014 um 18:33
    • #2

    Hi,

    ohne Garantie, Steuer ist nicht so mein Ding, aber:

    Als Rentner muss seit 2005 die Anlage R ausgefüllt werden.
    Es müsste als ein WK-Pauschbetrag gem. § 9a Nr.3 EStG sollte möglich sein.

    Gruß
    hape

  • Tulpe96
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 24. Januar 2014 um 08:31
    • #3
    Zitat von elfi

    Hallo zusammen,
    ich bearbeite gerade oben genanntes Heft und bin bei der Aufgabe 7 etwas unsicher, ob meine Lösung so stimmt...

    R bezieht seit dem 01.08.2011 eine monatliche Altersrente von 1.000,00€. Ursprünglich sollte er lediglich 900,00€ erhalten. Erst mit Hilfe eines Rentenberaters gelangt es ihm die Rente in Höhe von 1.000,00€ monatlich zu erhalten. Für die Hilfe des Rentenberaters musste er im Oktober 2011 400,00e zahlen. Am 01.07.2012 wurde die Rente auf monatlich 1.020,00€ und am 01.07.2013 auf 1.040,00€ erhöht. Berechnen Sie bitte die "Sonstigen Einkünfte" nach §22EStG für die Kalenderjahre 2011 bis 2013.

    Meine Berechnungen sind:
    2011
    Rente 2011 (=5 Monate a`1.000,00€) 5.000,00€
    Besteuerungsanteil=62% von 5.000,00€ 3.100,00€
    somit steuerpflichtiger Teil der Rente 2.700,00€
    steuerfreier Teil der Rente 2.700,00€

    2012
    Rente 2012 (=6 Monate a`1.000,00€ + 6 Monate a`1.020,00€) 12.120,00€
    Besteuerungsanteil=62% von 12.120,00€ 7.514,40€
    abzüglich WK-Pauschbetrag 102,00€ 7.412,40€
    steuerfreier Teil der Rente 4.605,60€

    2013
    Rente 2013 (6=Monate a`1.020,00€ + 6 Monate a`1.040,00€) 12.360,00€
    Rentenfreibetrag 4.605,60€
    abzüglich WK-Pauschbetrag 104,00€ 7.650,40€
    steuerfreier Teil der Rente 4.4709,60€

    Ist das so korrekt oder habe ich was vergessen? Wäre nett, wenn mal jemand drüberschaut...
    Gruß Elfi

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    Hallo....elfi !
    vielleicht etwas spät, aber soweit hab ich das auch.
    Bin mir mit den 400€ noch nicht sicher....und habe noch keine klare Antwort dafür...
    bin mit dem Heft noch nicht durch...
    bist du schon weiter ?

  • feuerstein70
    Erfahrener Benutzer
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    112
    • 24. Januar 2014 um 12:22
    • #4

    Hallo Tulpe96,
    ich habe das Heft mittlerweile fertig bearbeitet und die Aufgaben eingesandt, allerdings die Korrektur noch nicht erhalten. Bin mal gespannt, ob meine Berechnungen jetzt richtig waren :/ .
    Gruß Elfi

  • Jessy86
    Anfänger
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    9
    • 22. April 2014 um 15:32
    • #5

    Hallo Elfi,
    habe die aufgabe genau wie du gelöst. Ist je aufgabe so korrekt? Ich warte noch auf meine Korrektur . Wäre über eine Antwort sehr dankbar. Gruß jessy

  • feuerstein70
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    • 22. April 2014 um 18:00
    • #6

    Hallo Jessy86,
    im großen und ganzen waren die Antworten richtig. Nur hat mir der Fernlehrer was gesondert aufgeschrieben: 3.100€ - 400€ Werbungskosten = 2.700€ Einkünfte.
    Das hatte ich im ersten Teil wohl etwas verhauen...hat aber noch für eine gute Note gereicht.
    Gruß Elfi

  • Jessy86
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 24. April 2014 um 17:57
    • #7

    Vielen Dank Elif,
    Der Besteuerungsanteil läuft auf 60% oder auf 62??

  • feuerstein70
    Erfahrener Benutzer
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    112
    • 24. April 2014 um 19:29
    • #8

    Hallo Jessy86,
    der Besteuerungsanteil beläuft sich auf 62%.
    Gruß Elfi

  • Sunshine2013
    Gast
    • 26. Mai 2014 um 12:29
    • #9

    Hallo zusammen,

    muss der WK-Pauschbetrag nicht auch in 2011 abgezogen werden?

    Danke und LG

  • feuerstein70
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    112
    • 26. Mai 2014 um 13:49
    • #10

    Hallo Sunshine2013,
    ich hatte die Berechnungen im Jahr 2011 nicht ganz richtig gehabt...Der Lehrer hat mir das so verbessert: 3.100€ ./. 400€ Werbungskosten = 2.700€ Einkünfte.
    Also geh ich davon aus, das der WK-Pauschbetrag abgezogen wird...
    Gruß Elfi

  • Sunshine2013
    Gast
    • 26. Mai 2014 um 14:09
    • #11

    Hallo Elfi,

    war der Rest denn richtig? Versteh nicht warum es im Jahr 2013 104,00 € WK-Pauschalbetrag ist?
    Könntest du mir die Aufgabe nochmal inkl. Korrektur hier darstellen?

    LG

  • feuerstein70
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    112
    • 26. Mai 2014 um 15:39
    • #12

    Hallo Sunshine2013,
    ich stell Dir mal meine Aufgabe komplett rein (mit Bemerkung des Lehrers)...
    2011
    Rente 2011 (=5 Monate a´1.000€) 5.000€
    Besteuerungsanteil = 62% v. 5.000€ 3.100€
    somit steuerpflichtiger Teil der Rente 2.700€
    steuerfreier Teil der Rente 2.700€
    ( oben drüber die Bemerkung vom Lehrer = 3.100€ ./. 400€ Werbungskosten = 2.700€ Einkünfte; hinter dem Betrag steuerfreier Teil der Rente ist ein ? vom Lehrer).

    2012
    Rente 2012 ( = 6 Monate a´1.000€ + 6 Monate a´1.020€) 12.120€
    Besteuerungsanteil = 62% v. 12.120€ 7.514,40€
    abzüglich WK-Pauschbetrag 102€ 7.412,40€
    steuerfreier Teil der Rente 4.605,60€

    2013
    Rente 2013 ( = 6 Monate a´1.020€ + 6 Monate a´1.040€) 12.360€
    Rentenfreibetrag 4.605,60€
    abzüglich WK-Pauschbetrag 104€ 7.650,40€
    steuerfreier Teil der Rente 4.709,60€.

    Das war meine Lösung gewesen (bis auf den oben Teil schien alles richtig zu sein), der Lehrer hat mir sonst keine Kommentare mehr aufgezeigt...
    Gruß Elfi

  • Sunshine2013
    Gast
    • 26. Mai 2014 um 16:34
    • #13

    Hallo Elfi,

    super ich danke dir ganz herzlich. Eine Frage hätte ich noch, warum 104,00 € WK-Pauschal in 2013 und nicht 102,00 €?

    LG

  • feuerstein70
    Erfahrener Benutzer
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    16
    Beiträge
    112
    • 26. Mai 2014 um 19:43
    • #14

    Hallo Sunshine2013,
    ich bin mir nicht mehr ganz sicher...aber ich meine, ich hätte da was im Heft gelesen gehabt...musst mal schauen...da stand auch dabei, wieso dann ein höherer Betrag genommen wird...
    Gruß Elfi

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