Study-Board.de
  1. Magazin
    1. Hochschulen
    2. Häufige Fragen
    3. Infomaterial zum Fernstudium
  2. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Semantische Suche
  3. Mediathek
  4. Umfragen
  5. Studium
    1. Welches Fernstudium?
    2. Hochschulfinder
    3. Studiengänge
    4. Hochschulen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Galerie
  • Datenbank-Einträge
  • Umfragen
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Beruf, Weiterbildung & Fernstudium
  4. Einsendeaufgaben
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

BIL01 (xx7-K26) Aufgabe 2

  • laryen
  • 12. Mai 2013 um 15:51
  • Erledigt
  • laryen
    Benutzer
    Beiträge
    29
    • 12. Mai 2013 um 15:51
    • #1

    Hallo liebe Leute,

    ich kämpfe gerade mit meinen Einsendeaufgaben BIL01. Mein Problem ist die Aufgabe 2. Ich habe zwar die Frage bereits beantwortet, aber dann einen Blick auf die vorhandenen Beiträge im Internet geworfen. Und nach diesen Beiträgen stimmt meine Antwort überhaupt nicht.

    Könnt Ihr bitte mir bei der Aufgabe helfen? :wall:

    Also,
    Uschi Maruska ist Inhaberin einer Drogerie in Berlin. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. In den aufeinander folgenden Abrechnungsperioden Jahr 01 und Jahr 02 erzielte die Drogistin folgende Umsatzerlöse und Jahresüberschüsse:
    *

    Jahr 01 Jahr 02
    Umsatz 500.000 € 400.000 €
    Gewinn  40.000 €  50.000 €



    Ist Frau Maruska nach
    - Handelsrecht und / oder
    - Steuerrecht
    buchführungspflichtig? Begründen Sie jeweils Ihre Antwort unter Angabe der einschlägigen Paragrafen!

    Einmal editiert, zuletzt von laryen (13. Mai 2013 um 10:20)

  • BWL-Ratgeber auf Study-Board
    BWL-Fernstudium 2026 im Vergleich →Was kostet das BWL-Fernstudium? →
  • HaPe
    Profi
    Reaktionen
    52
    Trophäen
    3
    Beiträge
    884
    • 12. Mai 2013 um 16:11
    • #2

    Mir ist dabei zuerst §238 HGB eingefallen.
    Dieser wird aber durch §241a HGB aufgehoben.

    Ich denke das passt.

    Gruß
    hape

  • laryen
    Benutzer
    Beiträge
    29
    • 12. Mai 2013 um 16:46
    • #3
    Zitat von HaPe

    Mir ist dabei zuerst §238 HGB eingefallen.
    Dieser wird aber durch §241a HGB aufgehoben.

    Ich denke das passt.

    Gruß
    hape

    Hallo Hape,
    vielen Dank für schnelle Antwort.

    Was ist dann mit Steuerrecht? Nach dem Steuerrecht sind alle handelsrechtlich Buchführungspflichtigen zur Führung von Büchern verpflichtet.§140 AO

    Einmal editiert, zuletzt von laryen (13. Mai 2013 um 10:20)

  • HaPe
    Profi
    Reaktionen
    52
    Trophäen
    3
    Beiträge
    884
    • 13. Mai 2013 um 07:10
    • #4

    Schau dir hier mal den § 141 AO an.

    Nach § 141 Abgabenordnung entsteht die Buchführungspflicht bei überschreiten folgender Grenzen:
    Umsätze 500.000 Euro im Kalenderjahr oder
    Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr


    Gruß
    hape

  • nicki2013
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 14. Mai 2013 um 20:18
    • #5

    Ich habe wegen dieser Aufgabe meine Einsendeaufgabe noch nicht abgeschickt und mit einer anderen begonnen, weil ich mir auch unsicher bin. Meine Antwort wäre: Sie ist nach HGB buchführungspflichtig, wenn der §241 a Satz 1 HGB nicht wäre = nach HGB also keine Buchführungspflicht. Steuerrecht: Falls nach § 241 a HGB keine Buchführungspflicht besteht, die Grenzen des § 141 AO aber überschritten werden, ist eine eigenständige Steuerbilanz aufzustellen. Die Grenzen nach § 141 AO werden aber nicht überschritten = nach Steuerrecht also auch keine Buchführungspflicht. Was sagt ihr dazu? :confused:

  • myfair
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 28. Mai 2013 um 23:02
    • #6

    Hallo,

    ich weiß nicht ob ihr es noch braucht, ich hab geschrieben:

    Nach den §§1,2,3,5 und 6 HGB sind alle Kaufleute buchführungspflichtig. Einzelkaufleute sind von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und Erstellung eines Inventars befreit, wenn sie 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten (§241a Satz 1 HGB).
    Die Drogerie von Frau Maruska ist im Handelsregister eingetragen und wird nach § 1 Abs. 2 HGB als ein Handelsgewerbe angesehen, da es ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB) und/oder im Handelsregister eingetragen ist, ist Kaufmann. Frau Maruska erzielte nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlös in zwei aufeinander folgenden Jahren und ebenfalls keinen Jahresüberschuss von 50.000 € in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren. Damit ist sie nach dem §241a Satz 1 HGB von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit.
    Nach dem Steuerrecht sind alle handelsrechtlich Buchführungspflichtigen (im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute) zur Führung von Büchern verpflichtet (abgeleitete [derivative] Buchführungspflicht, §140 AO). Falls keine handelsrechtliche Buchführungspflicht gemäß §241a HGB besteht, die Kriterien des §141 AO (Gesamtjahresumsatz von mehr als 500.000 € und Gewinn im Wirtschaftsjahr von mehr als 50.000 €) aber überschritten werden, ist eine eigenständige Steuerbilanz aufzustellen.
    Diese Kriterien werden von Frau Maruska ebenfalls nicht erfüllt.
    Wenn aber die Grenzen des §141 AO nicht überschritten werden, darf der Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres durch einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden.
    Frau Maruska darf somit eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Sie ist nicht nach dem Handelsrecht buchführungspflichtig, solange sie die Voraussetzungen des §241a HGB erfüllt. Sie ist lediglich nach dem Steuerrecht buchführungspflichtig.

    Hab dafür volle Punkte bekommen.

    LG Ilka

  • laryen
    Benutzer
    Beiträge
    29
    • 28. Mai 2013 um 23:35
    • #7
    Zitat von myfair

    Hallo,

    ich weiß nicht ob ihr es noch braucht, ich hab geschrieben:

    Nach den §§1,2,3,5 und 6 HGB sind alle Kaufleute buchführungspflichtig. Einzelkaufleute sind von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und Erstellung eines Inventars befreit, wenn sie 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten (§241a Satz 1 HGB).
    ......

    Hab dafür volle Punkte bekommen.

    LG Ilka

    Ich habe meine Arbeit auch bereits zurück bekommen. Die Antwort war richtig. Also, nicht buchführungspflichtig. LG

  • nicki2013
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 30. Mai 2013 um 14:43
    • #8

    Hallo Ilka und Laryen, vielen lieben Dank für eure Beiträge!!! ;) Hatte meine ESA noch nicht eingeschickt und werde es jetzt tun. Ich hoffe, ich kann euch bei Gelegenheit auch mal weiterhelfen. LG

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Letzte Beiträge

    1. Thema
    2. Antworten
    3. Letzte Antwort
    1. Einsendeaufgabe: 3 Seiten vorgegeben, ich bin bei 5 – kostet mich das Punkte? 3

      • NeleStudiert
      • 24. September 2026 um 14:30
      • Einsendeaufgaben
      • NeleStudiert
      • 25. September 2026 um 16:05
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      109
      3
    3. LauraFK

      25. September 2026 um 16:05
    1. Korrektor schreibt „zu deskriptiv, zu wenig eigene Analyse“ – was will der denn konkret von mir? 2

      • Sophie99
      • 17. September 2026 um 13:50
      • Einsendeaufgaben
      • Sophie99
      • 17. September 2026 um 21:10
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      132
      2
    3. Jonas91

      17. September 2026 um 21:10
    1. Eigene alte Hausarbeit in der Einsendeaufgabe wiederverwenden – ist das schon ein Selbstplagiat? 2

      • MarieLpz
      • 14. September 2026 um 13:35
      • Einsendeaufgaben
      • MarieLpz
      • 14. September 2026 um 21:10
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      118
      2
    3. Lena96

      14. September 2026 um 21:10
    1. Einsendeaufgabe mit 5 von 20 Punkten zurück – lohnt sich ein Widerspruch, und wie läuft eine Zweitkorrektur? 3

      • MarkusWB
      • 11. September 2026 um 14:15
      • Einsendeaufgaben
      • MarkusWB
      • 11. September 2026 um 20:05
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      183
      3
    3. NeleStudiert

      11. September 2026 um 20:05
    1. Wie viele Einsendeaufgaben pro Monat sind realistisch – und wie hole ich einen Rückstand wieder auf? 3

      • KevinFernuni
      • 6. September 2026 um 19:05
      • Einsendeaufgaben
      • KevinFernuni
      • 9. September 2026 um 21:05
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      194
      3
    3. Jonas91

      9. September 2026 um 21:05
    1. Einsendeaufgaben als Klausurvorbereitung nutzen – oder sind die dafür zu einfach? 2

      • MarieLpz
      • 4. September 2026 um 16:10
      • Einsendeaufgaben
      • MarieLpz
      • 4. September 2026 um 20:25
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      182
      2
    3. LauraFK

      4. September 2026 um 20:25
    1. Operatoren in Einsendeaufgaben: Was will der Korrektor bei „nennen“, „erläutern“ und „beurteilen“ jeweils wirklich? 3

      • Sara93
      • 2. September 2026 um 14:10
      • Einsendeaufgaben
      • Sara93
      • 2. September 2026 um 19:50
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      238
      3
    3. JuliBuecher

      2. September 2026 um 19:50
    1. Muss ich die Studienhefte in der vorgegebenen Reihenfolge bearbeiten – oder darf ich eins überspringen? 3

      • MarieLpz
      • 30. August 2026 um 21:15
      • Einsendeaufgaben
      • MarieLpz
      • 1. September 2026 um 08:05
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      269
      3
    3. MarkusWB

      1. September 2026 um 08:05
    1. Darf ich ChatGPT für Einsendeaufgaben nutzen – oder gilt das schon als Täuschung? 2

      • MarkusWB
      • 26. August 2026 um 19:40
      • Einsendeaufgaben
      • MarkusWB
      • 27. August 2026 um 07:30
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      245
      2
    3. NeleStudiert

      27. August 2026 um 07:30
    1. Tabellen, Grafiken und Formeln in der Einsendeaufgabe – wie beschriftet und verweist man das richtig? 3

      • MarkusWB
      • 23. August 2026 um 20:10
      • Einsendeaufgaben
      • MarkusWB
      • 25. August 2026 um 08:20
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      334
      3
    3. KevinFernuni

      25. August 2026 um 08:20
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026: 10 % auf über 100 Kurse

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
Anzeige · Fernstudium-Anbieter
AKAD UniversityTIPPStaatlich anerkannt · berufsbegleitend · jederzeit startenHochschule FreseniusInfomaterial zu Fernstudien kostenlos anfordernSGD – Studiengemeinschaft DarmstadtTraditionsreiche Fernschule – 4 Wochen kostenlos testenILS FernschuleDeutschlands größte Fernschule – 4 Wochen gratis testenWilhelm Büchner HochschuleTechnik-Fernstudium, staatlich anerkanntFernakademieGeprüftes Fernstudium, jederzeit startenEHiP100 % digitales Studium, auch ohne Abitur
Partnerlinks – für dich kostenlos.
Alle Anbieter & Infomaterial →

Beliebte Studienthemen

BWL VWL Rechnungswesen Steuerlehre Mathe & Statistik Wirtschaftsrecht Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften Einsendeaufgaben Fernstudium-Anbieter
Anzeige · AKAD University
AKAD University – berufsbegleitendes FernstudiumStudiengänge ansehen →
Partnerlink – für dich kostenlos.

Letzte Beiträge

  1. Einsendeaufgabe: 3 Seiten vorgegeben, ich bin bei 5 – kostet mich das Punkte?

    LauraFK
    25. September 2026 um 16:05
  2. Korrektor schreibt „zu deskriptiv, zu wenig eigene Analyse“ – was will der denn konkret von mir?

    Jonas91
    17. September 2026 um 21:10
  3. Eigene alte Hausarbeit in der Einsendeaufgabe wiederverwenden – ist das schon ein Selbstplagiat?

    Lena96
    14. September 2026 um 21:10
  4. Einsendeaufgabe mit 5 von 20 Punkten zurück – lohnt sich ein Widerspruch, und wie läuft eine Zweitkorrektur?

    NeleStudiert
    11. September 2026 um 20:05
  5. Wie viele Einsendeaufgaben pro Monat sind realistisch – und wie hole ich einen Rückstand wieder auf?

    Jonas91
    9. September 2026 um 21:05
Anzeige · Studentenrabatt
📰 Studenten lesen billigerZeitungs- & Zeitschriften-Abos für Studierende – bis −75 %. SPIEGEL, DIE ZEIT, Handelsblatt, Wirtschaftswoche & Über 1.000 Titel.Zu den Studenten-Abos →
Partnerlink – für dich kostenlos.
Werbeplatz
Hier könnte Ihre Werbung stehen37.000+ Mitglieder · 112.000+ Beiträge · Zielgruppe BWL & Fernstudium, 95 % DeutschlandWerbung anfragen →
Mediadaten auf Anfrage

Statistiken

Themen
59.381
Beiträge
114.735
Bilder
1
Videos
0
Mitglieder
37.072
Meiste Benutzer online
17.968
Neuestes Mitglied
bluey12

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  2. Mediadaten
  3. Kontakt
  4. Presse
  1. Support

Über Study-Board.de

Study-Board.de ist eine der größten deutschen Communities rund ums Studium – mit über 37.000 Mitgliedern und mehr als 112.000 Beiträgen. Hier findest du Hilfe bei Einsendeaufgaben (SGD, ILS & Co.), verständliche Erklärungen zu BWL- und VWL-Fachbegriffen, Skripte, Klausurtipps und echte Erfahrungen zu Fernstudium-Anbietern wie IU, AKAD und Euro-FH.

Forum, Ratgeber und Linkdatenbank – Lernen, Austausch und gegenseitige Hilfe an einem Ort. Unabhängig und von Studierenden für Studierende.

Cookie-Einstellungen
Community-Software: WoltLab Suite™
ILS – Deutschlands größte Fernschule Über 200 Fernkurse mit persönlicher Betreuung. 4 Wochen kostenlos testen – ideal fürs berufsbegleitende Lernen. 4 Wochen gratis testen