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Zahllast berechnen

  • Heidi.stueckler
  • 5. Mai 2010 um 19:36
  • Erledigt
  • Heidi.stueckler
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 5. Mai 2010 um 19:36
    • #1

    Hallo ich bin neu hier

    bin seit kurzem wieder in der Schule und ich kenne mich fast nicht mehr in Rechnungswesen aus.
    könntet ihr mir bei dieser Rechnung vielleicht helfen.

    Ein Buchhändler kauft von einem Buchgroßhändler Bücher um 1.600 Euro ein (exklusive).
    Der Buchgroßhändler hat dieselben Bücher beim Verlag um 1.100 Euro eingekauft (exklusive).
    Der Buchhändler verkauft die Bücher an den Konsumenten um 2.640 Euro (inklusive).

    Berechnen Sie die Zahllast für alle Unternehmen

    Kann mir jemand diese Rechnung erklären und als Beispiel anfürhen

    bitte

    mfg Heidi

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  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 5. Mai 2010 um 21:15
    • #2

    Ich gehe mal davon aus, dass Du die Umsatzsteuer-Zahllast meinst....
    Der Großhändler ist der erste in der Reihe. Er zahlt selbst einen EK von 1.100 € netto (also exklusive), zzgl. 209 € USt.
    Er verkauft für 1.600 € netto, zzgl. 304 € USt.
    Damit müsste er 304 € USt an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig hat er aber einen Vorsteuer-Erstattungsanspruch in Höhe von 209 €. Die Differenz von 95 € ist die Zahllast, also der Betrag, der tatsächlich abgeführt werden muss.
    (Man könnte in diesem Beispiel auch rechnen: Die Wertschöpfung für den Großhändler beträgt 500 € (1.600 - 1.100). Hiervon 19 % sind 95 €.)
    Dass musst Du jezt für die nächsten Stufen genauso machen.
    Eigentlich wäre der Verlag der erste in der Reihe. Bei ihm werden aber keine Kosten angegeben, aus denen eine Vorsteuer resultieren könnte. Daher ist bei ihm die Zahllast gleich der abzuführenden Umsatzsteuer. Und der Konsument in der letzten Stufe hat mit Vorsteuer und Umsatzsteuer so gesehen nichts mehr am Hut. Achja, der Buchhändler verkauft für 2.640 € inklusive. Hier musst du die Umsatzsteuer noch rausrechnen.
    Zahllast ist die Differenz zwischen abzuführender Umsatzsteuer und Vorsteuererstattungsanspruch.

    Ich hoffe, mit der Erklärung kommst Du ein bisschen weiter.
    LG, Luckygirl

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