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Bewertung des Grundstückes nach HGB?

  • puetorico
  • 14. November 2009 um 20:43
  • Erledigt
  • puetorico
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 14. November 2009 um 20:43
    • #1

    Hallo Leute, ich habe da eine Aufgabe, womit ich erstmal nichts anfangen kann. Habe jetzt im Internet und in den Büchern rumgestöbert, aber leider nichts zu dem Thema gefunden. Vlt kann mir da jemand helfen? Vielen Dank. Lg

    Die X-AG erwirbt zur Erweiterung ihres Geschäftsbetriebes am 01.06.2005 ein Grundstück zu 1 Mio. Euro.
    a)Der Wert dieses Grundstückes beträgt am 31.12.2005 1,2 Mio. Euro, der zukünftige Wertschwankungen berücksichtigende Wert 0,8 Mio. Euro. Stellen Sie die Bewertung des Grundstückes nach dem HGB zum 31.12.2005 dar und nehmen Sie kritisch Stellung.


    b)Der Wert desselben Grundstückes beträgt am 31.12.2006 0,9 Mio Euro. Nach Ansicht der Geschäftsleitung handelt es sich um eine nicht dauernde Wertminderung. Stellen Sie die Bewertung des Grundstückes nach dem HGB zum 31.12.2006 dar und nehmen Sie kritisch Stellung.


    c)Am 31.12.2007 beträgt der Wert desselben Grundstückes 0,7 Mio Euro. Nach Ansicht der Geschäftsleitung handelt es sich um ein voraussichtlich dauernde Wertminderung. Stellen Sie die Bewertung des Grundstückes nach dem HGB zum 31.12.2007 dar und nehmen Sie kritisch Stellung.


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  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 14. November 2009 um 21:05
    • #2

    Als Tipp: Schau mal in den § 253 HGB. Da findest Du die Bewertungsmaßstäbe.

  • puetorico
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 14. November 2009 um 21:36
    • #3

    Hi,
    danke erstmal für die schnelle Antwort. Habe bereits im HGB nachgeschaut, aber das beantwortet nicht meine Frage. Zudem habe ich auch im RW-Büchern nachgelesen, aber es gibt keine vergleichbaren Aufgaben. :(

    Hat jemand Lösungshinweise, dass mir weiterhelfen würde...?

  • Uli Simone Marianne
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 14. November 2009 um 21:55
    • #4

    Gem. §253 Abs.2 HGB ist das GrdSt zu den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Das heißt Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung. Bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung ist jedoch dieser niedrigere Wert anzusetzen. Des Weiteren gilt bei Bewertungen nach HGB das strenge Niederstwertprinzip gem. §252 Abs.1 Nr.4 HGB.

    Viel Erfolg.
    ULI

  • puetorico
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 14. November 2009 um 23:18
    • #5

    Danke für die zahlreichen Antworten, aber gibt es Beispiele in Bezug auf die Aufgabe? Das HGB habe ich vor mir liegen und wenn es mir einleuchtend wäre, dann würde ich hier meine Frage nicht posten.

    Ich habe mittlerweile versucht die Aufgaben zu lösen, vlt kann jemand schauen, ob es korrekt ist. Danke


    a)Der Wert dieses Grundstückes beträgt am 31.12.2005 1,2 Mio. Euro, der zukünftige Wertschwankungen berücksichtigende Wert 0,8 Mio. Euro. Stellen Sie die Bewertung des Grundstückes nach dem HGB zum 31.12.2005 dar und nehmen Sie kritisch Stellung.

    01.06.2005

    Anschaffungskosten = 1 Mio. Euro

    Grundstücke 1 Mio. Euro

    an Bank 1 Mio. Euro


    31.12.2005

    Marktpreis 1.2 Mio. Euro

    1.2 Mio. Euro kommen nicht in Frage, weil dadurch ein unrealisierter Gewinn von 10 ausgewiesen würde. => wirkt und weil verstoßen würde gegen das Anschaffungskostenwertprinzip. (§253, 1 HGB) . Die AK/HK stellen die absolute Bewertungsobergrenze dar.
    Man kann von den bisherigen Wertschwankungen ausgehen, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Wertminderung handelt.


    b)Der Wert desselben Grundstückes beträgt am 31.12.2006 0,9 Mio Euro. Nach Ansicht der Geschäftsleitung handelt es sich um eine nicht dauernde Wertminderung. Stellen Sie die Bewertung des Grundstückes nach dem HGB zum 31.12.2006 dar und nehmen Sie kritisch Stellung.

    31.12.2006

    Marktpreis = 0.9 Mio. Euro

    Bewertung = 0.9 Mio. Euro

    Außerplanmäßige Abschreibung 0.1 Mio. Euro

    an Grundstücke 0.1 Mio. Euro


    Bewertung WP am 31.12.06: 1 Mio. Euro 31.12.07 Bewertung WP 0.9 Mio € aufgrund des Niederwertprinzips (§253 Abs.2-5 HGB).
    (gemildertes Niederwertprinzip)



    c)Am 31.12.2007 beträgt der Wert desselben Grundstückes 0,7 Mio Euro. Nach Ansicht der Geschäftsleitung handelt es sich um ein voraussichtlich dauernde Wertminderung. Stellen Sie die Bewertung des Grundstückes nach dem HGB zum 31.12.2007 dar und nehmen Sie kritisch Stellung.


    31.12.2007

    Marktpreis = 0.7 Mio. Euro

    Bewertung = 0.7 Mio. Euro

    Außerplanmäßige Abschreibung 0.2 Mio. Euro

    an Grundstücke 0.2 Mio. Euro

    Bewertung WP am 31.12.07: 0.9 Mio. Euro 31.12.07 Bewertung WP 0.7 Mio € aufgrund des Niederwertprinzips (§253 Abs.2-5 HGB).
    (strenges Niederwertprinzip)

    3 Mal editiert, zuletzt von puetorico (15. November 2009 um 00:29)

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