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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Taschengeldparagraph

  • Steffen
  • 6. Oktober 2004 um 22:29
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • Steffen
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    215
    • 6. Oktober 2004 um 22:29
    • #1

    Die Woche habe ich endlch meine letzten Noten erfahren. Hab alles bestanden, bis auf dieses komische Wirtschaftsrecht 1 (BGB, HGB, Gesellschaftsrecht). Ist einfach nicht mein Ding und es will nicht so recht in meinen Kopf. Bin gerade wieder mal beim Recht-Anschauen und komme dabei bei folgenden Fall nicht so recht weiter:

    Der 16jährige M kauft beim Fachhändler F ein Fernsehgerät für 900,- €. Er leistet eine Anzahlung von 600,- € aus seinem Taschengeld und erhält den Fernseher von F sogleich übereignet. Zu Hause lehnen die Eltern den Kauf ab und teilen dies sogleich dem Händler F mit.

    a) Besteht ein wirksamer Kaufvertrag?
    b) Wer ist Eigentümer des Fernsehgerätes?

    Es handelt sich doch um ein Ratengeschäft und somit besteht auch kein wirksamer Kaufvertrag oder.. zudem lehnen die Eltern den Kauf auch noch ab.

    Bei der Frage gibt es insgesamt 20 Punkte und ich weiss halt nie so recht, was ich da alles schreiben soll. Wie gesagt, Mathe, VWL, BWL, Info gerne, aber Recht ist halt nicht meins. Wäre auch schön, wenn mir mal jemand eine allgemeine Vorgehensweise dafür geben könnte oder wenigstens einen guten Verweis.

    Vielen Dank schon mal im voraus!! :rolleyes:

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 7. Oktober 2004 um 04:02
    • #2

    Punkt 1.) die Höhe des Geschäftes - 900 EUR Kaufpreis - Ein Kauf von dieser Summe fällt nicht unter den Taschengeldparaghrapen (laufende Rechtsprechung) d.h. das Ansparen von Taschengeld erlaubt nicht dessen unbeschränkte Ausgabe.

    Punkt 2.) Geschäft mit Folgezahlung (Ratenkauf) - Ein solcherart gestallteter Kaufvertrag fällt ebenfalls nicht unter den Taschengeldparagragraphen (lfd. Rechtsprechung)

    Zu Frage a) Der Kaufvertrag ist schwebend Unwirksamm, durch die Verneinung des Vertrages durch die Eltern ist dieser Nichtig!

    Zu Frage b) F hat den Fernsehr zwar an M übereignet, der Vertrag war aber schwebend unwirksam. Da die Übergabe der Ware bestandteil des Vertrages war und dieser nun unwirksam ist, ist F Eigentümer des Fernsehrs.

    So würde ich das sehen!

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  • Steffen
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    215
    • 7. Oktober 2004 um 10:52
    • #3

    Vielen Dank schon einmal! :)

    Aber auf die Frage gibt es 20 Punkte. Was ist denn da noch alles verlangt?
    (that's my problem..)

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • Jens
    Admin
    Reaktionen
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    4.447
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    1
    • 7. Oktober 2004 um 11:14
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Hallo Steffen,

    du wirst das denk ich von vorne bis hinten anhand des BGB's durchprüfen müssen.

    Folgendes Buch hat mir bei meiner Recht Vorbereitung sehr geholfen:

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  • Steffen
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    215
    • 7. Oktober 2004 um 12:01
    • #5

    Ich danke dir recht herzlich!

    Werd mir das Buch mal anschauen. Klingt auf jeden Fall einmal hilfreich..

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 7. Oktober 2004 um 17:26
    • #6

    Wenn es so viele Punkte gibt, ist es auch immer recht hilfreich es sich mal anzuschauen wie es die Juristen im kleinen BGB-Schein machen. Denn grundsätzlich gilt, die Gliederung ist alles, gliederst du alles schön auf, und v.a die Anspruchsgrundlagen etc. in der richtigen Reihenfolge so musst du nur noch anhand der verbleibenden Paragraphen argumentieren. Die Richtung muss einfach stimmen und nicht unbedingt das Ergebnis, oder wie man es auch immer ausdrücken mag.

    Gruß

    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Steffen
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    215
    • 8. Oktober 2004 um 19:17
    • #7

    Vielen Dank nochmal!

    letztendlich habe ich mich für das Büchlein Fälle mit Lösungen im Bürgerlichen Recht entschieden und es heute ausgeliehen. Es scheint genau dem zu entsprechen was ich gesucht habe; selbst der Taschengeldparagraph ist mit einem Fall vertreten.

    MfG
    Steffen

    :D

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

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