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Sonderposten mit Rücklagenanteil - Gewinnzuschlag

  • Namoe
  • 23. September 2008 um 18:32
  • Erledigt
  • Namoe
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 23. September 2008 um 18:32
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum 6 % Gewinnzuschlag gemäß § 6b Abs.7 EStG bilden muss, wenn man eine Reinvestionsrücklage erfolgswirksam auflösen muss.

    Ausgangslage 2007

    Grund und Boden
    an Sopo 100.000€

    Auflösung 2011

    Sopo
    an sonstige betriebliche Erträge 100.000€

    Wie und mit welchem Wert erfasse ich jetzt ganz einfach buchhalterisch in HB/StB diesen Gewinnzuschlag?

    Grüße,

    Namoe

  • Hey Gast!
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  • Tanzmaus4
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 24. September 2008 um 10:00
    • #2

    Hallo Namoe,

    also bei dem WErt kann ich dir schon mal helfen:

    4 Jahre mit jeweils 6% -> 24% von 100.000 -> 24.000,-

    und da es erfolgswirksam aufgelöst werden muss, landen die 24.000,- auch auf sonstige betriebliche Erlöse aber das Gegenkonto will mir im Moment nicht einfallen...

    LG, Ute

  • Madball
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 27. September 2008 um 12:00
    • #3

    Es erfolgt gar keine Buchung. Die Korrektur betrifft nur die steuerliche Gewinnermittlung und ist außerbilanziell durchzuführen.

    Gruß André

  • Tanzmaus4
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 29. September 2008 um 10:27
    • #4

    Ach deshalb ist mir das Konto nicht eingefallen! ;)

    LG, Ute

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  3. Dieter Lv. 1 20 XP
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