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STW02 Aufgaben

  • WSH
  • 12. Januar 2008 um 11:23
  • Erledigt
  • WSH
    Benutzer
    Beiträge
    19
    • 12. Januar 2008 um 11:23
    • #1

    Hallo zusammen,
    ich komme mit den Aufgaben von STW02 einfach nicht klar, kann mir bitte bitte jemand weiterhelfen, v.a. mit Aufgabe 3 + 4 komme ich gar nicht weiter, habe auch null Ansatz.:eek:

    Hoffe auf eure Hilfe, wäre super.

    Danke und schönes WE, lG

    Sabine

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 13. Januar 2008 um 20:13
    • #2

    Hallo Sabine, habe gerade deine Nachricht gsehen und bemerkt, dass du neu bist. Also erst mal herzlich willkommen!!!!!!!!! Wenn du die offenen Fragen mit hier einstellst, hast du bessere Chancen, dass dir jemand hilft, weil sich dann auch Leute melden können, die nichts mit deinem Studiengang zu tun haben.
    Schönen Abend Dörte

    :hae:

  • WSH
    Benutzer
    Beiträge
    19
    • 14. Januar 2008 um 14:40
    • #3

    Danke für den Tip, werd ich doch gleich befolgen...
    2.)
    A liefert am 16.06.2002 Holz im Wert von 5.000 € zzgl. 800 € USt an den Hersteller B. Die Rechnung vom 01.07.2002 wird am 03.07. von B bezahlt. Vorsteuer fällt bei A nicht an.
    B fertigt eine Küche und liefert am 30.08. 2002 die Küche für 10.000 € zzgl. USt an den Großhändler C. Dieser bezahlt die Rechnung vom 05.09. wegen finanzieller Probleme erst am 15.11..
    C verkauft die Küche am 18.09.2002 an den Einzelhändler D für 12.000 € zzgl. USt. Die Rechnung vom gleichen Tag wird am 20.09. per Lastschrifteinzug gezahlt.
    D veräußert mit Kaufvertrag vom 05.01.2003 die Küche an den Endverbraucher E. Da es sich mittlerweile um ein Auslaufmodell handelt, beträgt der vereinbarte Kaufpreis lediglich 8.000 € brutto. Die Lieferung und Montage der Küche erfolgt am 01.02.. Die Rechnung vom 31.01.2003 wird am 01.02.2003 bezahlt.
    Alle genannten Unternehmer geben monatliche Voranmeldungen ab. Geben Sie bitte an, für welchen VAZ die einzelnen Unternehmer welche USt bzw. Vorsteuer anzumelden und abzuführen haben.

    3.)
    Z betreibt in Mainz eine Rechtsanwaltspraxis. Er gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für einen Mandanten in Paris führte er Anfang Januar 2003 am dortigen Gericht eine privaten Schadenersatzprozess. Kurz nach Abschluss des Prozesses (er ging verloren) stellte Z am 01.02.2003 folgende Rechnung an seinen Mandanten: „Für meine Bemühungen in dem Schadenersatzprozess erlaube ich mir insgesamt 5.000 € zu berechnen“. Anfang März schickte der Mandant einen Scheck über den Rechnungsbetrag.
    a.)Welche Leistungen erbringt der RA?
    b.)Ist die Leistung steuerbar und steuerpflichtig?
    c.)Wenn ja, wie hoch ist die anfallende Umsatzsteuer und wann muss sie abgeführt werden?


    4.)
    a.) Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix. Die GmbH erzielte im KJ. 2002 einen Steuerbilanzgewinn i.H.v. 100.000 €. Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher erfolgswirksam ausgewirkt:
    Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird festgestellt, dass das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix unangemessen hoch ist. Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100.000 € waren 75.000 € angemessen.
    Des Weiteren wird festgestellt, dass Karl Asterix ein Gebäude an die GmbH vermietet hat. Die GmbH zahlt hierfür 50.000 €, ortsüblich wären 30.000 € Miete.
    Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ 2002 eine steuerfreie Investitionszulage von 40.000 €.
    Die GmbH hat für das KJ 2002 15.000 € Körperschaftssteuer-Vorauszahlung geleistet. Am Jahresende wurde noch Körperschaftssteuer-Rückstellung von 20.000 gebildet.
    Wie hoch ist die für das KJ 2002 festzusetzende Körperschaftssteuer? Der Soli ist dabei außer Acht zu lassen.
    b.) Im KJ 2003 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter Karl Asterix i.H.v. 70.000 €. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen Verpflichtungen nach. Welche Einkommensteuer fällt bei der Ausschüttung zusätzlich bei dem ledigen Karl Asterix an? Unterstellen Sie dabei, dass Asterix außer dieser Gewinnausschüttung keine Einkünfte bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

  • andrea2006
    Anfänger
    Beiträge
    22
    • 22. Juni 2008 um 13:25
    • #4

    Hallo, liebe Leidensgenossen.

    Habe einen absoluten Hänger beim Heft STW02 und da mit der Aufgabe 4 :confused:

    Hier mal die Aufgabe:
    a)

    Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix.
    Die GmbH erzielte im KJ. 2006 einen Bilanzgewinn in Höhe von 100.000 Euro.
    Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher in der Bilanz erfolgswirksam ausgewirkt:

    Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ. 2006 eine
    steuerfreie Investitionszulage von 40.000 Euro.

    Die GmbH hat für das KJ. 2006 10.000 Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen
    geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftssteuer-Rückstellung
    von 20000 gebildet.

    Das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix ist unangemessen hoch. Statt der tatsächlich gezahlten vergütung von 100.000€ sind nur 80.000€ angemessen. Karl Asterix hat eine Gebäude an die GmbH vermietet. Die GmbH zahlt hierfür 50.000€, ortsüblich wären 40.000€

    Wie hoch ist die für das KJ. 2006 festzusetzende Körperschaftssteuer?
    Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.

    b)

    Im KJ. 2007 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
    Karl Asterix in Höhe von 80.000 Euro. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
    Verpflichtungen nach. Wie hoch ist die bei dem ledigen Karl Asterix anfallende Einkommensteuer?

    Unterestellen Sie dabei, dass Asterix außer dieser Gewinnausschüttung lediglich noch zinseinnahmen aus Festgeldeinlagen in Höche von 10.000€ bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

    Der Solidaritätszuschlag ist außer Acht zu lassen.

    Für jede Hilfe bin ich Dankbar

  • nikoklaus
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 17. Dezember 2008 um 20:45
    • #5
    Zitat von WSH

    Danke für den Tip, werd ich doch gleich befolgen...
    2.)
    A liefert am 16.06.2002 Holz im Wert von 5.000 € zzgl. 800 € USt an den Hersteller B. Die Rechnung vom 01.07.2002 wird am 03.07. von B bezahlt. Vorsteuer fällt bei A nicht an.
    B fertigt eine Küche und liefert am 30.08. 2002 die Küche für 10.000 € zzgl. USt an den Großhändler C. Dieser bezahlt die Rechnung vom 05.09. wegen finanzieller Probleme erst am 15.11..
    C verkauft die Küche am 18.09.2002 an den Einzelhändler D für 12.000 € zzgl. USt. Die Rechnung vom gleichen Tag wird am 20.09. per Lastschrifteinzug gezahlt.
    D veräußert mit Kaufvertrag vom 05.01.2003 die Küche an den Endverbraucher E. Da es sich mittlerweile um ein Auslaufmodell handelt, beträgt der vereinbarte Kaufpreis lediglich 8.000 € brutto. Die Lieferung und Montage der Küche erfolgt am 01.02.. Die Rechnung vom 31.01.2003 wird am 01.02.2003 bezahlt.
    Alle genannten Unternehmer geben monatliche Voranmeldungen ab. Geben Sie bitte an, für welchen VAZ die einzelnen Unternehmer welche USt bzw. Vorsteuer anzumelden und abzuführen haben.

    3.)
    Z betreibt in Mainz eine Rechtsanwaltspraxis. Er gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für einen Mandanten in Paris führte er Anfang Januar 2003 am dortigen Gericht eine privaten Schadenersatzprozess. Kurz nach Abschluss des Prozesses (er ging verloren) stellte Z am 01.02.2003 folgende Rechnung an seinen Mandanten: „Für meine Bemühungen in dem Schadenersatzprozess erlaube ich mir insgesamt 5.000 € zu berechnen“. Anfang März schickte der Mandant einen Scheck über den Rechnungsbetrag.
    a.)Welche Leistungen erbringt der RA?
    b.)Ist die Leistung steuerbar und steuerpflichtig?
    c.)Wenn ja, wie hoch ist die anfallende Umsatzsteuer und wann muss sie abgeführt werden?


    4.)
    a.) Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix. Die GmbH erzielte im KJ. 2002 einen Steuerbilanzgewinn i.H.v. 100.000 €. Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher erfolgswirksam ausgewirkt:
    Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird festgestellt, dass das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix unangemessen hoch ist. Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100.000 € waren 75.000 € angemessen.
    Des Weiteren wird festgestellt, dass Karl Asterix ein Gebäude an die GmbH vermietet hat. Die GmbH zahlt hierfür 50.000 €, ortsüblich wären 30.000 € Miete.
    Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ 2002 eine steuerfreie Investitionszulage von 40.000 €.
    Die GmbH hat für das KJ 2002 15.000 € Körperschaftssteuer-Vorauszahlung geleistet. Am Jahresende wurde noch Körperschaftssteuer-Rückstellung von 20.000 gebildet.
    Wie hoch ist die für das KJ 2002 festzusetzende Körperschaftssteuer? Der Soli ist dabei außer Acht zu lassen.
    b.) Im KJ 2003 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter Karl Asterix i.H.v. 70.000 €. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen Verpflichtungen nach. Welche Einkommensteuer fällt bei der Ausschüttung zusätzlich bei dem ledigen Karl Asterix an? Unterstellen Sie dabei, dass Asterix außer dieser Gewinnausschüttung keine Einkünfte bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

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    Hallo Sabine,
    ich stehe vor dem gleichen Problem.
    Hat man dir damls helfen können. Wäre schön wenn du mir helfen könntest!

    Gruß
    Klaus

  • Heike75
    Schüler
    Beiträge
    78
    • 18. Dezember 2008 um 13:11
    • #6

    Hallo Ihr Lieben !

    Ich hatte bei den Aufgaben auch so meine Probleme, hab sie aber jetzt diese Woche zur Korrektur verschickt. Daher will ich auch erst Tipps geben, wenn ich weiß was ich richtig bzw. falsch hatte. Wenn es bei Euch noch ein paar Tage Zeit habt, dann gebe ich Euch Hinweise, wenn mein ESA aus der Korrektur zurück sind.

    viele Grüße
    Heike

  • nikoklaus
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 18. Dezember 2008 um 13:14
    • #7

    vielen herzlichen Dank für dein Angebot.
    Wäre dir sehr dankbar. Bin leider kein Steuerexperte, finde das Thema so trocken.

    Gruß
    Klaus

  • nikoklaus
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 18. Dezember 2008 um 13:20
    • #8

    Hallo Heike,
    wenn Du schon mal da bist :-))
    würde ich dich gerne zu STW01N noch etwas fragen.
    Hast Du die Aufgaben schon gemacht???? Hänge da auch ein bißchen an Frage 4 und 5!
    Kannst mir da vielleicht auch helfen???

    Ganz liebe Grüße
    Klaus

  • Heike75
    Schüler
    Beiträge
    78
    • 18. Dezember 2008 um 19:13
    • #9

    Hallo Klaus !

    Da kann ich Dir weiterhelfen, bin zwar auch kein Steuerexperte, hab aber STW01 N schon bewältigt (bekam eine 2).

    Schick mir doch bitte Deine e-mail-adresse an park.strasse@t-online.de.

    Dann kann ich Dir direkt antworten.

    Die beiden Aufgaben hatte ich richtig.

    Viele Grüße

    Heike:)

  • nefertari
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 19. Dezember 2008 um 08:01
    • #10

    Ich denke halt das man die Hilfestellung für alle zugänglich und von solchen E-Mail Benachrichtigungen Abstand nehmen sollte. Man meint es gehe hier um ein Staatsgeheimnis.

    Das ist doch hier eine Forums- und keine Einzelkämpfergemeinschaft, also sollte man auch entsprechend handeln und sich gegenseitig öffentlich helfen.

  • Heike75
    Schüler
    Beiträge
    78
    • 19. Dezember 2008 um 13:00
    • #11

    Hallo Nefertari !

    Im Prinzip gebe ich Dir recht und handhabe das in der Regel auch so.
    Schwierig ist das aber immer dann, wenn es keine gezielten Fragen gibt, sonderen einfach nur die Lösungen für komplette Aufgaben abgefragt werden. Die sind oft so umfangreich, dass man diese hier nicht einfach einstellen kann oder das auch den Zeitrahmen überschreitet, den man zur Verfügung hat.

    Wenn also jemand eine gezielte Frage hat oder ein Problem wo er nicht weiterkommt und das hier darstellt, kann man auch im Forum einen Tipp geben. Ich bin aber dagegen hier komplette Aufgabenlösungen zu veröffentlichen, weil es im Forum immer wieder auch Leute gibt, die es sich
    damit ganz schön einfach machen.

    Viele Grüße

    Heike:)

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