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Erhöhung oder Senkung des Bilanzgewinns

  • mimi27
  • 19. Juni 2007 um 13:53
  • Erledigt
  • mimi27
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    25
    • 19. Juni 2007 um 13:53
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine Aufgabe vor mir bei der ich mir nicht sicher bin, ob sie so richtig ist wie ich sie gelöst habe. Also

    Man soll bei der Aufgabe entscheiden, ob es sich dabei um eine Erhöhung oder Senkung des Bilanzgewinns handelt.

    Ein (geldlich erworbener) Geschäfts- oder Firmenwert wird sofort als Aufwand gebucht.
    meiner Meinung nach eine Senkung des Bilanzgewinns, da der
    Aufwand "negativ" für den Gewinn ist
    Die Herstellungskosten werden zur steuerlichen Wertuntergrenze bilanziert.

    ebenfalls Senkung

    Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben.

    noch mal Senkung

    Es werden keine Aufwandsrückstellungen nach § 249 (2) HGB gebildet.

    Erhöhung
    Bei steigenden Wiederbeschaffungspreisen wurde bei den
    Vorräten das LIFO-Verfahren angewendet.

    Erhöhung

    Stimmt das so, oder liege ich da falsch bei meinen Antworten

    Danach soll noch bei einer Aufgabe nach HGB der gewogene Durchschnitt, LIFO,FIFO, HIFO und LOFO-Verfahren überprüft werden, wenn man den größtmöglichen und den geringstmöglichen Gewinn ausweisen will, bei folgender Aufgabenstellung:

    Ein Mineralölgroßhändler hat zu Beginn des Geschäftsjahres 6 Mio. Liter Heizöl zu 0,30 €/Liter = 1.800.000 € vorrätig. Im Lauf des Jahres hat er folgende Posten eingekauft:

    Datum Menge(L) Einzelpreis (€ je L) Wert
    05.02 1.000.000 0,20 200.000
    10.05. 1.500.000 0,25 375.000
    15.07 2.000.000 0,30 600.000
    20.09 1.200.000 0,25 300.000
    25.11 1.800.000 0,35 630.000

    Am Ende des Geschäftsjahres sind 1.500.000 Liter Heizöl im Tank. Welches der nach HGB zulässigen Verfahren:

    a) gewogener Durchschnitt
    b) LIFO-
    c) FIFO-
    d) HIFO-
    e) LOFO-Verfahren

    sollte er anwenden, wenn er - bei sonst unveränderten Bedingungen -

    1. den größtmöglichen
    2. den geringstmöglichen Gewinn nach HGB ausweisen will?

    Da bin ich jetzt so weit:


    a) gewogener Durchschnitt
    Anfangsbestand 6.000.000 Liter Wert: 1.800.000 €
    + Zugänge 7.500.000 Liter (fürs ganze Jahr) Wert: 2.105.000 €
    Summe 13.500.000 Liter Wert: 3.905.000 €
    Durchschnittspreis = 3.905.000 € / 13.500.000 Liter
    Durchschnittspreis = 0,289€ = 0,30 €
    Endbestand / Wert = 1.500.000 Liter x 0,30 € = 450.000 €
    b) LIFO-Verfahren
    Anfangsbestand 6.000.000 Liter zu 0,30 €/Liter = 1.800.000 €. Der Endbestand von 1.500.000 Liter befindet sich demnach noch im Anfangsbestand
    Endbestand / Wert = 1.800.000 Liter x 0,30 €/Liter = 540.000 €
    c) FIFO-Verfahren
    letzter Zugang erfolgte am 25.11. mit 1.800.000 Liter zu einem Einzelpreis von 0,35 € pro Liter. Der Endbestand von 1.500.000 Liter ist also in diesem letzten Zugang enthalten und muss auch mit diesem Preis (0,35 €) bewertet werden.

    Endbestand / Wert = 1.500.000 € x 0,35 €/Liter = 525.000 €

    d) HIFO-Verfahren
    Der Endbestand ergibt sich demnach aus den jeweils billigsten Zukäufen / Wareneingängen. Am 05.02. erfolgte ein Zukauf von 1.000.000 Liter zu 0,20 €/Liter, damit zu einem Wert von 200.000 €. Da der Endbestand 1.500.000 Liter beträgt, ergeben sich die restlichen 300.000 Liter aus dem zweitbilligsten Zukauf vom 20.09.. Der Listenpreis betrug dort 0,25 €/Liter.
    Der Endbestand ergibt sich damit wie folgt:

    1.000.000 Liter x 0,20 €/Liter = 200.000 €
    500.000 Liter x 0,30 €/Liter = 150.000 €
    Gesamt= 350.000 €
    e) LOFO-Verfahren
    Der Endbestand ergibt sich demnach aus den teuersten Warenzukäufen. Dies betrifft hier den 25.11.. Hier wurde ein Zukauf von 1.800.000 Liter zu einem Einzelpreis von 0,35 €/Liter getätigt. Der Endbestand von 1.500.000 Liter ist in diesem Zukauf enthalten und damit auch mit diesem Preis zu bewerten:
    Endbestand / Wert = 1.500.000 Liter x 0,35 €/Liter = 525.000 €

    Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt. Demnach müsste man das HIFO-Verfahren für den geringstmöglichen und das LIFO-Verfahren für den größstmöglichen Gewinn anwenden. ODER????

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  • DeEra
    Schüler
    Beiträge
    58
    • 23. Februar 2009 um 09:00
    • #2

    Hallo, ist schon etwas länger her,jedoch habe ich andere Zahlen raus. ist dass so richtig gewesen?
    danke

    Zitat von mimi27

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine Aufgabe vor mir bei der ich mir nicht sicher bin, ob sie so richtig ist wie ich sie gelöst habe. Also

    Man soll bei der Aufgabe entscheiden, ob es sich dabei um eine Erhöhung oder Senkung des Bilanzgewinns handelt.

    Ein (geldlich erworbener) Geschäfts- oder Firmenwert wird sofort als Aufwand gebucht.
    meiner Meinung nach eine Senkung des Bilanzgewinns, da der
    Aufwand "negativ" für den Gewinn ist
    Die Herstellungskosten werden zur steuerlichen Wertuntergrenze bilanziert.

    ebenfalls Senkung

    Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben.

    noch mal Senkung

    Es werden keine Aufwandsrückstellungen nach § 249 (2) HGB gebildet.

    Erhöhung
    Bei steigenden Wiederbeschaffungspreisen wurde bei den
    Vorräten das LIFO-Verfahren angewendet.

    Erhöhung

    Stimmt das so, oder liege ich da falsch bei meinen Antworten

    Danach soll noch bei einer Aufgabe nach HGB der gewogene Durchschnitt, LIFO,FIFO, HIFO und LOFO-Verfahren überprüft werden, wenn man den größtmöglichen und den geringstmöglichen Gewinn ausweisen will, bei folgender Aufgabenstellung:

    Ein Mineralölgroßhändler hat zu Beginn des Geschäftsjahres 6 Mio. Liter Heizöl zu 0,30 €/Liter = 1.800.000 € vorrätig. Im Lauf des Jahres hat er folgende Posten eingekauft:

    Datum Menge(L) Einzelpreis (€ je L) Wert
    05.02 1.000.000 0,20 200.000
    10.05. 1.500.000 0,25 375.000
    15.07 2.000.000 0,30 600.000
    20.09 1.200.000 0,25 300.000
    25.11 1.800.000 0,35 630.000

    Am Ende des Geschäftsjahres sind 1.500.000 Liter Heizöl im Tank. Welches der nach HGB zulässigen Verfahren:

    a) gewogener Durchschnitt
    b) LIFO-
    c) FIFO-
    d) HIFO-
    e) LOFO-Verfahren

    sollte er anwenden, wenn er - bei sonst unveränderten Bedingungen -

    1. den größtmöglichen
    2. den geringstmöglichen Gewinn nach HGB ausweisen will?

    Da bin ich jetzt so weit:


    a) gewogener Durchschnitt
    Anfangsbestand 6.000.000 Liter Wert: 1.800.000 €
    + Zugänge 7.500.000 Liter (fürs ganze Jahr) Wert: 2.105.000 €
    Summe 13.500.000 Liter Wert: 3.905.000 €
    Durchschnittspreis = 3.905.000 € / 13.500.000 Liter
    Durchschnittspreis = 0,289€ = 0,30 €
    Endbestand / Wert = 1.500.000 Liter x 0,30 € = 450.000 €
    b) LIFO-Verfahren
    Anfangsbestand 6.000.000 Liter zu 0,30 €/Liter = 1.800.000 €. Der Endbestand von 1.500.000 Liter befindet sich demnach noch im Anfangsbestand
    Endbestand / Wert = 1.800.000 Liter x 0,30 €/Liter = 540.000 €
    c) FIFO-Verfahren
    letzter Zugang erfolgte am 25.11. mit 1.800.000 Liter zu einem Einzelpreis von 0,35 € pro Liter. Der Endbestand von 1.500.000 Liter ist also in diesem letzten Zugang enthalten und muss auch mit diesem Preis (0,35 €) bewertet werden.

    Endbestand / Wert = 1.500.000 € x 0,35 €/Liter = 525.000 €

    d) HIFO-Verfahren
    Der Endbestand ergibt sich demnach aus den jeweils billigsten Zukäufen / Wareneingängen. Am 05.02. erfolgte ein Zukauf von 1.000.000 Liter zu 0,20 €/Liter, damit zu einem Wert von 200.000 €. Da der Endbestand 1.500.000 Liter beträgt, ergeben sich die restlichen 300.000 Liter aus dem zweitbilligsten Zukauf vom 20.09.. Der Listenpreis betrug dort 0,25 €/Liter.
    Der Endbestand ergibt sich damit wie folgt:

    1.000.000 Liter x 0,20 €/Liter = 200.000 €
    500.000 Liter x 0,30 €/Liter = 150.000 €
    Gesamt= 350.000 €
    e) LOFO-Verfahren
    Der Endbestand ergibt sich demnach aus den teuersten Warenzukäufen. Dies betrifft hier den 25.11.. Hier wurde ein Zukauf von 1.800.000 Liter zu einem Einzelpreis von 0,35 €/Liter getätigt. Der Endbestand von 1.500.000 Liter ist in diesem Zukauf enthalten und damit auch mit diesem Preis zu bewerten:
    Endbestand / Wert = 1.500.000 Liter x 0,35 €/Liter = 525.000 €

    Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt. Demnach müsste man das HIFO-Verfahren für den geringstmöglichen und das LIFO-Verfahren für den größstmöglichen Gewinn anwenden. ODER????

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