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Wertaufholung.

  • karlosik
  • 15. Mai 2004 um 23:01
  • Erledigt
  • karlosik
    Benutzer
    Beiträge
    58
    • 15. Mai 2004 um 23:01
    • #1

    Eine AG stellt für einen Vermögensgegenstand mit Anschaffungskosten von 500 000 €uro und einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren einen linearen Abschreibung auf. Der Zugang erfolgt am 1.1.1999. Am 31.12.2000 stellt die AG fest, dass wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung der Wert des Vermögensgegenstandes auf
    150 000 €uro gesunken ist. Es wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Am 31.12.2002 ergibt sich wider Erwarten, dass der Grund für die in 2000 vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfällt ist. Die AG will daher eine Zuschreibung vornehmen.

    Die Frage: Berechnen Sie den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung und den Zuschreibungsbetrag.

    Anlagespiegel: Stellen Sie zu dem Sachverhalt der Übung einen Anlagespiegel auf.

    :)

    Karlosik

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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 17. Mai 2004 um 13:02
    • #2

    AK 500.000 € - AfA'99 - AfA'00 = 500.000 - 50.000 -50.000 = 400.000 €

    RBW'00 400. 000 € - Außerplanmässige = 400.000 - 250.000 = 150.000 €

    RBW Ende 2000 = 150.000 €

    RBW'02= RBW'00 - Afa'01 - AfA'02 = 150.000 - 50.000 - 50.000 = 50.000

    Zuschreibung: Wertobergrenze sind die AK, es wird meistens ein Marktwert berücksichtigt, hier kann man davon ausgehen dass die 250.000 € wieder zugeschrieben werden sollen.

    Also:

    RBW'02 = 50.000 + 250.000 = 300.000 €

    Bin mir zwar nicht ganz sicher aber ich denke so passt das schon :)

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  • JayC
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    259
    • 20. Mai 2004 um 09:40
    • #3

    Der RBW zum 31.12.2002 ist. m.E. nicht richtig. Du musst von der veränderten Bemessungsgrundlage zum 31.12.2000 abschreiben. Somit wäre die jährliche Abschreibung ab 31.12.2000:

    Abschreibung p.a. ab 31.12.2000 : 150.000 / 8J = 18.750

    RBW (vor Zuschreibung) zum 31.12.2002 = 150.000 - 18.750 - 18.750 = 112.500

    RBW 31.12.2002= 112.500 + 250.000 = 362.500

    Das wäre meine Lösung.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 21. Mai 2004 um 10:41
    • #4
    Zitat

    Original von JayC
    Der RBW zum 31.12.2002 ist. m.E. nicht richtig. Du musst von der veränderten Bemessungsgrundlage zum 31.12.2000 abschreiben. Somit wäre die jährliche Abschreibung ab 31.12.2000:

    Abschreibung p.a. ab 31.12.2000 : 150.000 / 8J = 18.750

    RBW (vor Zuschreibung) zum 31.12.2002 = 150.000 - 18.750 - 18.750 = 112.500

    RBW 31.12.2002= 112.500 + 250.000 = 362.500

    Das wäre meine Lösung.

    Kann gut sein. Ich weiss gar nicht mehr ob man eben von der veränderten BMG oder der "normalen" BMG abschreibt. Habe mich dann eben für die andere Variante entschieden :)

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