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Kassenbuch Gewinnkalkualtion

  • wrewe
  • 23. April 2004 um 14:53
  • Erledigt
  • wrewe
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 23. April 2004 um 14:53
    • #1

    ich habe mir Gestern mal ein kassenbuch angesehn, das erste mal dass ich sowas vor mir hatte,

    Wenn es um eine Gewninnkalkualtion geht, nehm ich mal ganz naiv an , würde man diese Geldbeträge Verechnen, die in dem Kassenbuch unter den Rubriken:
    Einnahmen
    Ausagben

    festgehalten werden.
    Ist das so ?

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  • JayC
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    259
    • 23. April 2004 um 21:58
    • #2

    Jaein. Es kommt erstens auf die Art der Gewinnermittlung an. Bei einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (gem. §4 Abs. 3 EStG) werden die BETRIEBS-Ausgaben von den BETRIEBS-Einnahmen abgezogen (hauptsache das GEld ist geflossen). Was da überbleibt ist der Gewinn oder Verlust. Bei der Gewinnermittlungsart Betriebsvermögensvergleich kann das schon anders aussehen Betriebsvermögen am Ende des Jahres abzüglich Betriebsvermögen am Anfang des Jahres zuzüglich Privatentnahmen abzüglich Privateinlagen ist der Erfolg. [Das beide sind zwei steuerliche Gewinnermittlungsarten. Im Steuerrecht gibt es insgesamt 5 solcher. Das sind die zwei geläufigsten.]

    In einem Kassenbuch können auch private Vorgänge aufgelistet sein (z.B. private Barentnahmen /-einlagen.....). Diese dürfen selbstverständlich nicht abgezogen/hinzuaddiert werden.

    Desweiteren reicht ein Kassenbuch lange nicht aus um einen Periodenergebnis zu liefern. Dazu werden sämtliche Aufwendungen und Erträge benötigt, die auch zum Teil in den Nebenbuchhaltungen ermittelt werden. (z.B. die Anlagenbuchhaltung um die Jahresabschreibung zu ermitteln, oder die Lohnbuchhaltung....)

    JC

  • wrewe
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 26. April 2004 um 11:24
    • #3

    ist es nicht so , dass diesen Bereichen
    " die Anlagenbuchhaltung um die Jahresabschreibung zu ermitteln, oder die Lohnbuchhaltung "

    eben "Kontos" zugewiesen werden, die dann im kassenbuch auftauchen ?

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 26. April 2004 um 12:01
    • #4

    Es geht ja um die Frage der Unternehmensform, denn der Gewinn kann durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder über das GuV ermittelt werden wie JayC schon sagte. Im Normalfall gibt es natürlich extra Konten die dann im GuV ausgewiesen werden.

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  • wrewe
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 26. April 2004 um 19:08
    • #5

    Noch eine Frage dazu,

    habe vor ein paar Tagen diese Seite gefunden:
    (wollte hier den Link setzen hol das nach )

    Und lese jetzt auch hier von Richtlinien und von verschieden Varianten.
    Angenomen die Firma Müller gibt mir den Auftrag für ihre Datenbank ein Frontend zu erstellen mit dem Sie ihre Gewinnkalkulation abbildet (ermöglicht)
    Es gibt auch ein Pflichtheft (sieht ganz gut ), es gibt dort aber kein explizite Angabe dafür welche Art die Kalkulation sein soll .
    Kann ich die also getrosst danach fragen, ohne befürchten zu müssen, dass die dann glauben der hat keine Ahnung = Auftrag entziehen

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 26. April 2004 um 20:23
    • #6

    Es kommt eben darauf an in welchem Umfang sie Ertragssteuerpflichtig sind und das ist nun mal zum Großteil von der Gesellschaftsform abhängig. Denke nicht, dass es so dramatisch ist wenn du nachfragst! Aber eigentlich sollte dir der Auftraggeber schon genügend Informationen geben, denn es bringt ja alles nix wenn es falsch ist. Einfach mal nachhacken und dranbleiben.

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