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Kleinunternehmerregelung – lohnt sich der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung?

  • AnjaRecht
  • 2. Oktober 2026 um 17:59
  • Unerledigt
  • AnjaRecht
    Wirtschaftsrecht
    Beiträge
    43
    • 2. Oktober 2026 um 17:59
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, mich nebenberuflich als Freelancerin selbstständig zu machen (Beratungsleistungen), und liege mit meinem geschätzten Umsatz klar unter der Grenze für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Mein Steuerberater meinte am Telefon so nebenbei, dass ein Verzicht auf die Steuerbefreiung in meinem Fall eventuell sinnvoll sein könnte – aber so richtig erklärt hat er mir das nicht, und ich will beim nächsten Termin nicht völlig ahnungslos dasitzen.

    Was ich bisher verstanden habe: Wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte, muss ich Umsatzsteuer ausweisen und abführen, kann im Gegenzug aber Vorsteuer aus meinen Eingangsrechnungen ziehen. Das würde ja vor allem dann Sinn machen, wenn ich größere Anschaffungen habe (Laptop, Software-Abos etc.) oder hauptsächlich an andere Unternehmen fakturiere, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind. Richtig so weit?

    Woran ich aber hänge: Er sprach von einer fünfjährigen Bindung an diese Entscheidung. Bindet das nur an die Verzichtserklärung als solche, oder muss ich in der Zeit auch zwingend über der Kleinunternehmergrenze bleiben? Und was passiert, wenn mein Umsatz in den fünf Jahren schwankt oder ich das Freelancing wieder einstelle?

    Hat jemand von euch das schon mal durchgerechnet oder selbst erlebt?

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  • DerSteuermann
    Steuern
    Beiträge
    57
    • 2. Oktober 2026 um 22:02
    • #2

    Hallo Anja, deine Einschätzung ist schon ziemlich gut. Zur Bindungsfrist: Die fünf Jahre beziehen sich auf die Verzichtserklärung nach § 19 Abs. 2 UStG selbst, nicht auf deinen Umsatz. Das heißt, egal ob du in dieser Zeit unter oder über der Kleinunternehmergrenze bleibst – du bist als Unternehmerin fünf Jahre lang zur Regelbesteuerung verpflichtet und musst Umsatzsteuer ausweisen und abführen, ganz unabhängig davon, wie sich dein Umsatz entwickelt. Erst nach Ablauf der Frist kannst du zur Kleinunternehmerregelung zurückwechseln, musst das dann aber aktiv erklären.

    Stellst du das Freelancing in der Zeit ein, läuft die Bindung trotzdem weiter – praktisch hat das dann aber kaum noch Auswirkungen, da ja keine Umsätze mehr anfallen.

    Das Hauptargument für den Verzicht ist tatsächlich der Vorsteuerabzug: Gerade am Anfang, wenn Investitionen wie Laptop, Software, eventuell auch Büroausstattung anfallen, kannst du dir die darin enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Das lohnt sich besonders, wenn du überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen fakturierst, weil die die ausgewiesene USt ohnehin als Vorsteuer geltend machen und für sie dein Angebot dadurch nicht teurer wird.

    Ich würde dir raten, mal eine Beispielrechnung für die ersten zwei, drei Jahre mit deinem Steuerberater durchzugehen – inklusive der laufenden Mehrarbeit durch Umsatzsteuervoranmeldungen, die ja auch dazukommt.

  • AndiSteuer
    Steuern · ReWe
    Beiträge
    68
    • 3. Oktober 2026 um 08:59
    • #3

    Hi Anja, DerSteuermann hat das mit der Bindungsfrist schon sauber erklärt, das kann ich so unterschreiben. Ich geb dir noch ein kleines Praxisbeispiel mit, damit du beim Beratertermin eine Hausnummer im Kopf hast.

    Stell dir vor, du startest mit folgenden Anschaffungen im ersten Jahr: Laptop für 1.500 € netto, ein Softwareabo für 50 € im Monat (also 600 € netto im Jahr) und vielleicht noch ein bisschen Büroausstattung für 400 € netto. Das sind zusammen 2.500 € netto, macht bei 19% satte 475 € Vorsteuer, die du dir sonst gar nicht zurückholen könntest.

    Wenn du als Kleinunternehmerin bleibst, zahlst du die 475 € einfach mit und fertig. Verzichtest du auf die Regelung, holst du dir das über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück – musst dafür aber auf deine Rechnungen USt draufschlagen und abführen. Für Privatkunden wird's dadurch teurer (oder du schluckst die Marge), für B2B-Kunden mit Vorsteuerabzug ist es faktisch egal, weil die sich die USt eh zurückholen.

    Merksatz aus der Praxis: Je höher deine Investitionen zu Beginn und je mehr Geschäftskunden du hast, desto eher lohnt sich der Verzicht. Typischer Fehler ist übrigens, dass viele nur ans erste Jahr denken und die fünfjährige Bindung danach vergessen – da kippt die Rechnung manchmal wieder. 😉

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