Eigentlich bin ich ja eher im BGB und Handelsrecht unterwegs, aber jetzt hat mich die Praxis eingeholt: Ich habe für mein Nebengewerbe Ware von einem Lieferanten aus Polen bezogen, beide mit USt-IdNr., und jetzt sitze ich vor der Rechnung und bin mir bei der steuerlichen Behandlung nicht sicher.
Mein Verständnis bisher: Der polnische Lieferant stellt netto ohne USt in Rechnung (innergemeinschaftliche Lieferung), und ich müsste als Abnehmer in Deutschland die Erwerbsteuer selbst berechnen und anmelden – quasi ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1a UStG. Soweit die Theorie.
Wo ich hänge:
- Muss ich das in der UStVA unter einer bestimmten Kennzahl separat angeben, oder reicht die normale Eintragung wie bei einer Inlandsrechnung?
- Stimmt es, dass sich Erwerbsteuer und Vorsteuerabzug in der Regel neutralisieren, wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin – also im Ergebnis eine Zahllast von null entsteht?
- Und was ist, wenn ich (noch) nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin, z. B. weil ich Kleinunternehmer bin? Fällt die Erwerbsteuer dann trotzdem an?
Hat jemand das schon mal in der Praxis durchgespielt und kann mir sagen, worauf ich besonders achten sollte?