Ich sitze gerade an einem Fallbeispiel zu Kapitalerträgen und komme mit der Abgeltungsteuer nicht ganz klar, obwohl ich dachte, das Prinzip verstanden zu haben. Dass die Bank die 25% direkt einbehält und ans Finanzamt abführt, ist mir soweit klar – quasi Quellensteuer, damit ist die Steuerschuld für den Anleger eigentlich erledigt. Aber an welchen Stellen hakt das in der Praxis?
Konkret frage ich mich:
- Wie läuft das, wenn ich Konten bei mehreren Banken habe und der Sparerpauschbetrag nicht sauber verteilt wurde – muss ich das dann über die Anlage KAP korrigieren?
- In welchen Fällen lohnt sich die freiwillige Angabe trotzdem, also die sogenannte Günstigerprüfung? Ich hab gelesen, dass das bei niedrigem persönlichen Steuersatz Sinn ergibt, aber verstehe nicht genau, wie das Finanzamt das dann vergleicht.
- Und gibt es Fälle, in denen man trotz Abgeltungsteuer verpflichtet ist, das Ganze nochmal in der Steuererklärung anzugeben?
Hat jemand das an einem kleinen Beispiel mal durchgerechnet oder kann mir erklären, wie die Prüfung durchs Finanzamt methodisch abläuft? Das würde mir für mein Fallbeispiel echt weiterhelfen.