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degessive Afa

  • Nellysil
  • 8. Mai 2006 um 19:15
  • Erledigt
  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 8. Mai 2006 um 19:15
    • #1

    Guten Tag,

    Wenn ich den Übergang bestimme von degessiv auf linear mit der Formel
    ND - 100/degressivensatz = Übergang

    und bei dem Übergang kommt 7,5 raus, gehe ich dann von 8 aus? Um die Jahre dann in die Formel einzusetzten um den RW8 auszurechnen? Denn ich will keine ewig lange Tabelle machen.

    MFG

    Melanie

    ps. ein paar Fragen nebenbei
    1 Wenn mein Gewinn hoch sein soll ist meine AFA auch hoch?
    2 Wenn mein Gewinn niedrig sein soll ist meine AfA auch niedrig?
    3 Wenn in der Aufgabe steht mit dem Höchstzulässigensatz abschreiben ist das der Degressivesatz ( linear *2 oder wenn er darüberhinaus kommt 20%)

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  • dr.niel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    110
    • 8. Mai 2006 um 20:46
    • #2

    zu den fragen:
    1. Nein, wenn der Gewinn hoch sein soll, darfst du nur wenig als AFA verrechnen, denn durch einen hohen AFA steigen die Kosten, dies schmählert den Gewinn.
    2. Nein, wenn der Gewinn niedrig sein soll, musst du entsprechend viel als Aufwand verrechnen. (Dafür sammelt man ja immer schön die Belege der Geschäftsessen, denn weniger Gewinn = weniger Steuerlast)
    3. In der Regel ist das so wie du beschrieben hast. Wenn die Nutzungsdauer allerdings sehr kurz ist (z.b. 3 Jahre für Digitalkameras) schreibst du linear ab. [Nicht linear *2 und nicht 20%]

    zur allerersten Frage.
    Du gehst dann von 8 aus.
    Würdest du schon bei 7 wechseln, wäre der lineare Abschreibungsbetrag bezogen auf den Restzeitwert höher als der degressive Abschreibungsbetrag der Periode. Somit hättest du den Vorteil der degressiven Abschreibung nicht vollständig ausgeschöpft.

  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 8. Mai 2006 um 21:54
    • #3

    Vielen Dank für deine Antwort du scheinst ja echt fit zu sein. Ich stecke mitten in den Prüfungsvorbereitungen und kann echt jede Hilfe gebrauchen.
    da habe ich dann auch noch eine komliziertere Aufgabe bezüglich der Index Abschreibung:

    Januar vor 3 Jahren wurde eine Maschine für Anschaffungskosten von 17690netto gekauft. ND 5 Jahre, der Index im 3 Jahr ist 1,08 und bisher wurden 9000euro abgeschieben. Wie hoch ist die AFA im 3. Jahr?

    Meine Lösung:

    Index % afa rw
    17690.........1.......17690....... 20 ........ 3538 ..........3538 .......... 14152
    17690................................40........... 9000..........5462
    17690... 1,08....19105,2........60..........11463,12........2463,12........7642,08

    9000 bisherige Afa
    - 3538 afa 01
    = 5462 afa 02
    + 3538 afa 01( denn afa01 + afa 02 = die Wertminderung)
    =9000 Wertminderung 02
    -11463,12 (60% von 19105,2 - der Wertminderung 02)
    =2463,12 afa 03

    bin ja mal gespannt auch das richtig ist??
    danke
    melanie

  • dr.niel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    110
    • 9. Mai 2006 um 00:33
    • #4

    Hallo Melanie,
    die Indexbeschreibung habe ich nie wirklich gelernt. (Ist ja nicht GoB-konform und nur für interne Zwecke verwertbar.) Daher kann ich dir diesbezüglich nicht wirklich weiter helfen. Aber ich versuchs trotzdem.

    Meiner Ansicht nach ist an der Aufgabenstellung problematisch, dass für das zweite Jahr kein Index angegeben ist. Heißt das bei Eurem Dozenten dann, dass er automatisch gleich dem Vorjahresniveau ist? Ansonsten ist die erhöhte Abschreibung der zweiten Periode nicht einzuordnen. Sie kann dann einerseits aus einer Veränderung des Indexes (also in der Regel einem Anstieg des Wiederbeschaffungspreises) beruhen oder aber auf einer Wertminderung der Maschine (z.b. Schadesfall).

    Geht man davon aus, dass der Index in der zweiten Periode 1 ist, so sind in der zweiten Periode 3538 planmäßig und 1924 außerplanmäßig abgeschrieben worden. Die Wertminderung beträgt folglich 1924€.

    Nun kommt der Punkt an dem ich hängen bleibe.
    Du versucht in deiner Rechnung am Ende des dritten Jahres eine Abschreibungssumme von 60% des Wiederbeschaffungspreises zu erhalten und wählst daher eine afa 03 von 2463,12 €.
    Dies ist meiner Ansicht nach falsch. Ich würde die verbleibende Abschreibungssumme von 10105,20 € (weil 19105,20 - 9000 = 10105,20) auf die verbleibenden 3 Perioden linear aufteilen und jedes verbleibende Jahr 3368,40 abschreiben, weil du sonst die vorangegangene Wertminderung außen vor lässt, bzw. direkt mit der Folgeperiode verrechnest und nicht bei den weiteren Perioden berücksichtigst.

    Meine Tabelle sieht dann so aus:
    Jahr......Index.......WBP...........afa-betrag...afa-summe.......RW
    1..........1..........17690...............3538..........3538........14152
    2..........1..........17690..........3538+1924.......9000.........8690
    3..........1,08......19105,20..........3368,40.....12368,40.....6736,80
    4..........1,08......19105,20..........3368,40.....15736,80.....3368,40
    5..........1,08......19105,20..........3368,40.....19105,20..........0


    Ein Beispiel warum mein Vorgehen (evtl.) plausibel ist. Nimm einmal an, der Index ändert sich über den ganzen Abschreibungszeitraum nicht. Nimm zudem noch an, dass du im zweiten Jahr eine Wertminderung hast, die 2000 € höher ist. Deine Tabelle sähe dann so aus:

    Jahr......Index.......WBP.......%.....afa-betrag...afa-summe.....RW
    1..........1..........17690.......20........3538..........3538......14152
    2..........1..........17690.......40...3538+3924......11000.......6690
    3..........1..........17690.......60........-386.........10614........7076
    4..........1..........17690.......80........3538.........14152.......3538
    5..........1..........17690......100.......3538..........17690...........0

    Du müsstest also sogar eine zuschreibung in der 3 Periode machen, obwohl nichts weiter geschehen ist als eine Wertminderung in der zweiten Periode.

    Du darfst nicht versuchen den prozentualen Restwert des WBP zu erreichen, sondern musst stets die verbleibenen Restabschreibungssumme auf die verbleibenden Nutzungsperioden aufteilen. Also hier 6690 / 3 =
    Das sieht dann so aus:

    Jahr......Index.......WBP..........afa-betrag...afa-summe.......RW
    1..........1..........17690...............3538..........3538........14152
    2..........1..........17690..........3538+3924......11000.........6690
    3..........1..........17690...............2230.........12230.........4460
    4..........1..........17690...............2230.........14460.........2230
    5..........1..........17690...............2230.........17690.............0

    Sieht besser aus, oder?


    Muss aber nicht richtig sein, denn ich habe von index-abschreibung keine wirkliche Kenntnis.

    Mfg

  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 11. Mai 2006 um 17:30
    • #5

    Guten Tag,

    vielen DAnk für deine Antwort die ist wirklich ausführlich. Leider komme ich im Moment zu nicht viel, da ich ( unteranderem Rechnungswesen) in den Prüfungsvorbereitungen stecke.

    mfg

    Melanie

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