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Telefonrechnung - Konto?

  • Nikasch
  • 1. Mai 2006 um 10:38
  • Erledigt
  • Nikasch
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 1. Mai 2006 um 10:38
    • #1

    Hallo!

    Habe eine kleine Frage.
    Welches Konto wird berührt, wenn wir unsere Tele-Rechnung bezahlen?

    Sind das sonstige Verbindlichkeiten oder geht das über das Aufwandskonto "Kommunikation"?

    Edit:
    Weiterhin habe ich keine Ahnung welches Konto berührt wird, wenn wir zur Stärkung etwas zu essen kaufen (quasi Geschäftsessen).

    Viele dank schon mal!

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  • frogface3
    Benutzer
    Beiträge
    56
    • 1. Mai 2006 um 11:40
    • #2

    also wenn ich mich recht erinnere,
    ist bei dem Geschäftsfall Telefonrechnung
    2800 Kasse an 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
    Buchungsvermerk Telekommunikation

    ;) war die andere Frage ernst gemeint?
    Gruß frogface


    Edit: Sieh mal unter Handelsakademie nach!
    P.S. Ist aber schon lange her, dass ich Geschäftsbuchführung brauchte,
    also kann ich nicht für die Richtigkeit garantieren.

  • semue
    Benutzer
    Beiträge
    42
    • 1. Mai 2006 um 13:23
    • #3

    Also nach IKR sind die Telekommunikationskosten in der 6er-Klasse zu buchen.

    Klasse 6 (betriebliche Aufwendungen) - nach IKR-Plan für Aus-und Fortbildung ist es das Konto 6830.

    Die Konten 2850 (Postbank) oder 2880 (Kasse) oder 2800-2842 (= sonstige Bankkonten).

    Anmerkung: In der Klasse 4 werden Lieferanten-Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer & Co. gebucht.

    LG von Silvia

  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 1. Mai 2006 um 14:16
    • #4

    Wenn wir die Telefonrechnung bezahlen werden zum einen die Kosten (der Nettobetrag) in ein Kostenkonto (bei mir ist das auch die Kontenklasse 6) gebucht und die Vorsteuer abgeführt das wird gegen die Bank gebucht. Beispiel: Telerechnung über 135euro

    Tele-kosten-konto 116,38 an Bank 135
    vorsteuer 18,62

    Zu deiner anderen Frage benotigt man eine genaue Aufgabenstellung. Denn wer kauft das Essen? und wofür wird das Essen gekauft?

    mfg
    Melanie

  • semue
    Benutzer
    Beiträge
    42
    • 1. Mai 2006 um 14:26
    • #5

    Hups, da habe ich ja wirklich auch noch die Vorsteuer übersehen - Sorry!! Das kommt man davon, wenn man nicht richtig liest bzw. aufpasst.

    6860 ist für Bewirtungen und Präsentation

    Geschäftsessen gehören im Geschäftsleben dazu. Allerdings muss ein Eigenanteil für den Geschäftsführer (der ja mitisst) abgezogen werden - wenn das Essen in einem Restaurant verzehrt wird. Ansonsten ist es im betrieblichen Rahmen auch üblich, dass Geschäftspartner innerhalb der Firma mit Getränken oder Mahlzeiten versorgt werden. Dies unterliegt jedoch den aktuellen Steuergesetzen und da ich nicht als Buchhalter arbeite, bin ich hier auch nicht auf dem aktuellen Stand.

    LG von Silvia

  • Nikasch
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 1. Mai 2006 um 16:41
    • #6

    Danke schon mal für die Bantwortung mit der Tele-Rechnung!

    Hier ist die genaue Aufstellung von der zweiten "Frage":

    Für die Inventurduchrführung benötigen wir eine Stärkung. Wir schicken den Azubi los um 20 Leberkäsebrötchen und einen Kasten Weizenbier zu holen; die Rechnungen werden bar bezahlt!

  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 1. Mai 2006 um 16:51
    • #7

    die Frage kann nicht ernst gemeint sein. Wenn man das schon rein rechtlich betrachtet kann es dem AG nicht zugemutet werden soetwas seinen MA zu bezahlen. An einen betrieblichen Buchungssatz ist hier schon gar nicht zu denken. Ich glaube die möchten eine Antwort wie: kein Buchungssatz möglich da privatkauf oder so ähnlich.

    so was habe ich noch nicht gelesen :roll:

  • semue
    Benutzer
    Beiträge
    42
    • 1. Mai 2006 um 17:17
    • #8

    Entschuldigung, aber eben musste ich wirklich lachen!

    Also definitiv ist es kein betrieblicher Anlass - an's Steuerrecht mag ich da gar nicht denken!

    Natürlich kann der "Chef" seine Mitarbeiter mit Leberkäsebrötchen und Weizenbier ( Alkohol am Arbeitsplatz?) versorgen, um diese bei Laune zu halten - aber dann muss er das privat bezahlen. Und wenn er das zunächst aus der Firmenkasse nimmt, wird es ihm privat zugerechnet. Bei einer Kapitalgesellschaft gibt es allerdings keine "Privatentnahmen"!

    Es ist schon witzig auf was für'n Schmarrn manche Dozenten kommen.

    LG von Silvia:D

  • Nikasch
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 1. Mai 2006 um 18:45
    • #9

    Na dann hab ich mir ja unnötig den Kopf zerbrochen :D

    Trotzdem muss ich nochmal wegen der Tele-Rechnung fragen.
    Warum wird da die Vorsteuer mitgebucht?
    Wir "verkaufen" sie ja nicht weiter. *grübel*

  • semue
    Benutzer
    Beiträge
    42
    • 1. Mai 2006 um 19:00
    • #10

    Hallo Nikasch,

    doch Du darst/musst/sollst sogar die Vorsteuer abziehen - auch bei der Telefonrechnung.

    Wenn ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist (und das ist ja in der Regel der Fall - auf Ausnahmen gehe ich jetzt nicht ein), dann werden die ausgewiesenen Steuerberträge (auf der Eingangsrechnung steht Summexxxx + 16 % MwSt) als Vorsteuer gebucht (= Forderungscharakter - aktives Konto). Und ein Unternehmen benötigt ja auch ein Telefon.

    Genauso wäre es z.B. wenn der Drucker eine Macke hat und vom Fachmann repariert wird - auch hier wird die MWSt der Rep-Rechnung als Vorsteuer gebucht.

    Ich hatte dies heute Morgen sträflicherweise vergessen mit aufzuführen.

    Buchhaltung und Zusammenhänge lassen sich am besten lernen, wenn Du Dir den IKR mal genau ansiehst - das ist am Anfang zwar etwas verwirrend - aber mit zunehmender Übung klappt es dann.

    Vermutlich bist Du gerade erst am Anfang Deiner Buchhaltungskenntnisse. Die Frage ist halt auch, ob Du überhaupt schon zusammengesetzte Buchungssätze gelernt hat. Am Anfang wird das Thema Mehrwertsteuer/Vorsteuer und Zahllast erst einmal weggelassen, damit man Schritt für Schritt lernt.

    Aber lasse Dir keine grauen Haare wachsen - da kommt noch viel mehr auf Dich zu.

    LG von Silvia

  • Nikasch
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 1. Mai 2006 um 20:58
    • #11

    Hallo Silvia!

    Ich hatte zwar bereits in der 11. Klasse Buchführung, aber leider bin ich damals nicht so wirklich mit gekommen.
    Wir haben nun letzte Woche angefangen die Vorsteuer/Umsatzsteuer zu buchen.
    Also in dem Sinne schon zusammengesetzte Buchungssätze gehabt.

    Werde mir gleich mal mein altes BuFü-Buch nehmen und mir den IKR anschauen!

    Vielen Danke nochmals.

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