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Filesharing und die Rechtsfolgen

  • eirenz
  • 7. Dezember 2005 um 22:30
  • eirenz
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 7. Dezember 2005 um 22:30
    • #1

    Hallo,

    eine schockierende Information: Ein bekannter hat ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhalten, dass er einen Song aus dem Netz gezogen hat, damit gegen Urheberrecht verstoßen hat und Strafe zahlen soll. Betrag: 50€ Schadensersatz, 300€ Anwaltskosten, zzgl. Unterlassungserklärung es wieder zu tun beziffert auf 10.000€
    Es scheint so, dass die IP für den Download in Österreich oder der Schweiz ermittelt wurde, wo das wohl legal ist, dann wurde T-Online damit konfrontiert und hat wohl die User-Daten rausgegeben...

    Jetzt zum Diskussionsstoff:
    1. Der Download in Deutschland ist doch prinzipiell legal. Es muss mir nach Rechtssprechung klar gewesen sein, dass es sich um eine illegale Quelle handelt, was praktisch unmöglich ist
    2. Wieso darf T-Online so einfach Daten rausgeben ohne richterlichen Beschluss
    3. Wie würdet ihr reagieren?

    Ich bekomme morgen wohl eine Kopie des Schreibens und schau mal genauer hin, aber das Theme lässt mich wohl nicht los....

  • fefe_
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 8. Dezember 2005 um 01:16
    • #2

    Ähm, wie kommst du auf die Idee, dass das Herunterladen urherberrechtlichgeschützter Daten legal sei??
    IMO wird das nur nicht so recht verfolgt, da man sich lieber die Leute krallt, die uploaden.

    Und JEDEM ist es klar, dass das illegal ist, selbst wenn nicht - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie der Volksmund so schön zu sagen pflegt.

  • eirenz
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 8. Dezember 2005 um 11:49
    • #3

    ich sagte nicht, dass das Heurnterladen legal ist, ich habe gesagt, dass das Gesetzt davon spricht, dass "die Illegalität der Quelle bekannt sein muss"...
    Und zur Illegalität: Es ist auch illegal, die IP zu ermitteln, oder? Ohne richterlichen Bechluss ist sowas eigentlich unzulässig...

  • fefe_
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 8. Dezember 2005 um 13:22
    • #4

    Zu der Unzulässigkeit ohne richterlichen Beschluss kann ich nicht viel sagen, vielleicht schuat ja mal ein angehender Jurist hier rein. Eigentlich dürfte man das dann vor Gericht nicht benutzen - siehe Abhörwelle vor einigen Jahren, die ohne richterlichen Beschluss auch nich galt.

    Zur Quelle: Ich glaube nicht, dass die Illegalität der Quelle bekannt sein muss - ausserdem weiss man so etwas bei allen gängigen P2P-Programmen oder einschlägig bekannten Downloadsites.
    Ausserdem ist es mMn völlig egal, ob man davon weiss oder nicht. Zudem jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand ja wissen müsste, dass er Lieder, die im Laden einige € kosten, nicht einfach legal im Inet herunterladen kann.

    Gab doch mal einen Forenbetreiber, und einer seiner User als Bild ein urheberrechtlich Geschütztes Bild genommen, worauf der Forenbetreiber erst mal 'ne dicke Abmahnung bekommen hat.

    Soll heissen, wenn man sich seiner illegalen Handlung nicht bewusst ist, geht man trotzdem nicht straffrei aus. Siehe alleine die vielen ausländischen Mautsünder, die "angeblich" nichts von den Autobahngebühren wussten - die mussten auch zahlen, genauso wie Deutsche auf österreichischen AB.

  • Tux83
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 10. Januar 2006 um 09:27
    • #5

    Soweit ich weiß gibt es da folgende Regelung:
    Es ist strafbar, wenn für den Downloader eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um ein
    illegales Angebot handelt. Das ist sicherlich der Fall, wenn man es kostenlos runterlädt.
    Kann sich ja jeder denken.
    Da gibt es aber auch solche Grenzfälle, z.B. AllOfMP3 - da bezahlt man ein paar Cent
    pro Track - hier ist es nicht eindeutig ersichtlich, ob das legal oder illegal ist, da der
    User ja etwas dafür bezahlen muss. Das wird sicher auch nicht legal möglich sein da solche
    Preise zu machen, aber das kann der normale Nutzer so nicht ausmachen.
    Also wenn bei sowas etwas kommen sollte ist es sehr fragwürdig, ob die damit durchkommen,
    aber wenn man es kostenlos geladen hat, haben die da schon das Recht dazu
    Schadenersatz zu verlangen...
    Und die herausgabe der IP durch den Provider - das ist rechtlich auch noch nicht so
    100% ig geregelt, wenn die allerdings dadurch eine Straftat nachweisen können, denke
    ich schon, dass das vor Gericht auch verwendet werden darf...

    ---------------------------------
    Good News Are Bad News
    ---------------------------------

  • Seraphine
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    120
    • 10. Januar 2006 um 10:40
    • #6
    Zitat

    Original von fefe_
    Gab doch mal einen Forenbetreiber, und einer seiner User als Bild ein urheberrechtlich Geschütztes Bild genommen, worauf der Forenbetreiber erst mal 'ne dicke Abmahnung bekommen hat.

    Das war kein Bild, das war der Nickname, wegen dem er ne Abmahnung bekam.

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 12. Januar 2006 um 01:47
    • #7
    Zitat

    Original von Tux83
    Soweit ich weiß gibt es da folgende Regelung:
    Es ist strafbar, wenn für den Downloader eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um ein
    illegales Angebot handelt. Das ist sicherlich der Fall, wenn man es kostenlos runterlädt.
    Kann sich ja jeder denken.

    Also bitte, nur weil es kostenlos ist soll es illegal sein? Da dürften dir zahlreiche kleine Bands vehement widersprechen, die über den Weg das kostenlosen Downloads Bekanntheit erlangen wollen. Auch zahlreiche der eingeführten Künstler bedienen sich dieser Möglichkeit der Werbung

    Was sicherlich richtig ist, ist dass man als normalsterblicher, aufgeklärter User heutzutage erkennen sollte ob es sich um eine illegale Downloadseite handelt oder eine legale. Und prinzipielle gilt halt, das meiste was über Tauschbörsen läuft ist definitiv illegal.

    Zitat

    Original von Tux83
    Und die herausgabe der IP durch den Provider - das ist rechtlich auch noch nicht so
    100% ig geregelt, wenn die allerdings dadurch eine Straftat nachweisen können, denke
    ich schon, dass das vor Gericht auch verwendet werden darf...

    Naja, zumindest in Bayern, danke dem rechten Ausenfeldspieler Beckstein, darf die Polizei ja bald auch vor einer Straftaten abhören, E-Mail mitleisen und Postgeheimniss brechen X(

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  • Tux83
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 12. Januar 2006 um 08:30
    • #8
    Zitat

    Original von Strolch

    Also bitte, nur weil es kostenlos ist soll es illegal sein? Da dürften dir zahlreiche kleine Bands vehement widersprechen, die über den Weg das kostenlosen Downloads Bekanntheit erlangen wollen. Auch zahlreiche der eingeführten Künstler bedienen sich dieser Möglichkeit der Werbung


    Diese kostenlosen Downloads von kleinen Bands meine ich ja auch nicht, sondern
    Musik von etablierten Interpreten, die bei großen Plattenlabels sind und ihre
    CDs teuer verkaufen wollen.
    Diese Kleinen zählen da natürlich nicht mit rein, kommt ja auch keiner auf die Idee Freeware als
    illegal abzustempeln, weil man sie kostenlos runter laden kann ;)

    ---------------------------------
    Good News Are Bad News
    ---------------------------------

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 12. Januar 2006 um 08:36
    • #9

    Strolch:

    Ich glaube Tux meinte, dass wenn es ersichtlich ist, dass ein sonst kommerzielles Angebot kostenlos heruntergeladen werden kann.

    Und zum Thema IP Rausgabe: Das Urteil wurde doch Anfang Dezember erst einmal gekippt, so mit steht das neue Urteil, und das erlaubt es den Providern nicht, die zugehörigen Namen zu den IP Adressen herauszugeben. Auf ein nächstes Urteil ;)

    Gruß
    Markus

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 12. Januar 2006 um 22:50
    • #10
    Zitat

    Original von Markus
    Strolch:

    Ich glaube Tux meinte, dass wenn es ersichtlich ist, dass ein sonst kommerzielles Angebot kostenlos heruntergeladen werden kann.

    Mir ist durchaus klar was Tux83 meint, nur auch große Bands wie The Offspring oder andere aus den Verkaufsregalen wohlbekannte Künstler stellen schonmal ein paar Songs zum gratis Download auf ihre Webseiten.
    Von daher fand ich eben den konstruierten kausalzusammenhang etwas unsinnig. Klar ist, wenn ich auf ne einschlägige Warez-Seite gehe, dann finde ich da keine legalen Inhalte, wenn ich bei MTV den gleichen Song aber als Promo gratis kriege ist er trotzdem kostenlos und trotzdem legal, solange ich ihn von der legalen Seite hohle.
    Wie schon gesagt, der normale User ist durchaus in der Lage zu erkennen welche Angebote legal und welche illegal sind, von daher haben wir hier auch keinen Widerspruch in den Aussagen.

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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 12. Januar 2006 um 23:03
    • #11

    Strolch:

    Volle Zustimmung. So und nicht anders :)

    Und weils gerade so schön ist, ein bisschen Sarkasmus zum Thema MP3. Früher war eben alles besser.

    Zitat


    "Von diesem Schlag wird sich die MP3-Kultur nicht so schnell erholen. Wissenschaftler und Superstars der siebziger Jahre sind sich einig: Songs in Fileform sind Teufelszeug, MP3-Player musikalische Liebestöter und Ohrenschinder. Sogar Studien gibt es schon."

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzk…,394760,00.html

    Gruß
    Markus

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