ZitatOriginal von Doerte
Dieses Wagnis ist wohl am ehesten in Höhe der durchschnittlichen Gewährleistungen im Verhältnis zum Umsatz der letzten Jahre bei bestehenden Firmen / im Verhältnis der Branche bei Neugründung anzusetzen.Gruß Dörte
Absolute Zustimmung. Außerordentliche Wagnisse musst du natürlich in deiner Rechnung subtrahieren. Ansonsten kenne ich es auch nur so, dass man die Durchschnitte der letzten 3-5 Jahre nimmt und diese in das Verhätlnis der eingetretenen Wagnisverluste gesetzt werden.
Gruß
Markus