Also, soweit ich weiss ist es bei uns so:
Zum Verfahren musst du kommen, ich glaube da gibt es keine Sonderregelungen, das Datum zur Mappenabgabe darfst du natürlich auch nicht vergessen.
Thema Vorpraktikum:
Ausnahmsweise kann die Vorpraxis ganz oder teilweise nach Studienbeginn abgeleistet werden, wenn eine Ableistung vor Studienbeginn wegen Erfüllung einer Dienstpflicht (z.B. Ableistung des Wehrdienstes, zivilen Ersatzdienstes) im Einzelfall eine unzumutbare Verzögerung des Studienbeginns darstellen würde. Die Entscheidung hierüber trifft die jeweilige Fachhochschule.
Dauer: mind. 6 Wochen, kannst du aber auch im Ausland ableisten (Vorsicht: Zeugnis muss deutsch sein!)
Vorgeschlagene Tätigkeiten: Schreinerei, Schlosserei, Modellbauwerkstätten, Buchbinderei, feinmechanischen Werkstätten, als techn. Zeichner, sowie generelle Tätigkeiten in manuell-gestaltenden Bereich.
Gruß
Markus