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  3. Markus

Beiträge von Markus

  • Stückkostenkurve

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 20:22
    Zitat

    Original von conny
    Stückkostenfunktion= Kostenfunktion / x

    Ups, das hatte ich überlesen das dort die Stückkostenfunktion und nicht die Gesamtkostenfunktion gegeben ist, sorry mein Fehler.

    Gruß
    Markus

  • rechtskunde

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:41

    Hi,

    wähle doch bitte eine aussagekräftigere Betreffzeile wie "Restschuldbefreiung" oder dergleichen. So sehen sich mehr User deinen Thread an und er kann mit der Suchefunktion leichter gefunden werden. Mit Klick auf Edit kannst du sie bearbeiten.

    Leider kann ich dir bei dieser Aufgabe nicht weiterhelfen.

    Gruß
    Markus

  • Nachhilfe gesucht

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:39

    Trage doch Gesuche bitte per Kleinanzeigenskript ein.

    :hand: https://www.study-board.de/anzeigen.php

    Konkrete Fachfragen kannst du dann hier in diesem Subforum posten. In diesem Sinne :closed:

    Gruß
    Markus

  • Stückkostenkurve

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:37

    Hi,

    also zu beiden Aufgabenteilen:

    a) Mathematisch bestimmst du den Grenzwert, betriebswirtschaftlich geht es um die Fixkosten.

    b) G(x) = E(x) - K(x)

    Dir fehlt E(x), E(x) hat die Grundform E(x) = px, p kann in einer Preisabsatzfunktion gegeben sein, ist aber hier nicht der Fall. Du kannst die Gewinnfunktion als nur mit dem Paramter p bestimmen und kein eindeutiges Zahlenergebnis herleiten. Das Maximum von G(x) bestimmst du ganz normal durch Differentation.

    conny:

    Wie kommste denn bei b) auf diese komische Funktion? Du bist von einem Preis von 1 ausgegangen oder?

    Gruß
    Markus

  • Gesellschaftsumwandlung

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:30

    Hi,

    wähle doch bitte eine aussagekräftigere Betreffzeile wie "Gesellschaftsumwandlung" oder dergleichen. So sehen sich mehr User deinen Thread an und er kann mit der Suchefunktion leichter gefunden werden. Mit Klick auf Edit kannst du sie bearbeiten. Nicht jeder hat diese Hefte zur Verfügung evtl. solltest du auch noch mehr zur Fallangabe beisteuern.

    Gruß
    Markus

  • Studienanfänger ... in Rechtswissenschaften

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:27

    Der Beitrag gehört in den Fachforenbereich Jura. Was es zu beachten gilt? Frage am besten direkt Studenten der Rechtswissenschaften. Mit unserer Suchefunktion wirst du einige Threads zu reinen Juristenforen finden, die können dir dort sicherlich besser weiterhelfen. Sicherlich sollte man brav in die AG's/Übungen gehen, da diese oftmals Hauptbestandteil der Hausarbeiten und Klausuren sind, aber allgemeine Tipps zu geben ist bei einer so undifferenzierten Fragestellung etwas schwierig.

    Gruß
    Markus

  • Volkswirtschaft

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:23

    Gnaaa und auch hier noch einmal:

    :suche:

    :hand: Entwicklungsproblematik
    :hand: Entwicklungslandproblematik

    Die gleiche Aufgabe gab es schon zwei mal.

    Desweiteren bitte beim nächsten Thema eine präzisere Betreffzeile verwenden, wenn du im VWL Forum postest wissen wir bekanntlich alle, dass es sich um VWL handelt!

    Gruß
    Markus

  • Entwicklungslandproblematik

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:21

    Für's nächste mal:

    :suche:

    :hand: Entwicklungsproblematik

    Die gleiche Aufgabe gab es schon einmal.

    Gruß
    Markus

  • Notebook für Studium, nur welches???

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:16

    Jens:

    Gut die Amilo Serie ist jetzt nicht so die Wucht. Meinte eigentlich die Lifebooks (Heissen die überhaupt so? ;) ), die haben mir ganz gut gefallen. IBM ist gerade als eingeschriebener Student in Sachen Preis-Leistung sicherlich großartig, die hab ich ja ganz vergessen. Hm, jo HP, da sind die Meinungen grundsätzlich unterschiedlich, der eine mag sie, der andere nicht ;)

    @ @work:

    Sony ist schon gut, aber teuer, das stimmt definitiv, dafür sehen sie aber auch verdammt gut aus ;). Hm, Samsung hatte ich bisher eins in den Fingern, das mir eigentlich extrem gut gefallen hat, hatte die entsprechende Leistung und auch ein ansprechendes Design, war aber auch nicht gerade günstig. Aber insgesamt ist einfach festzuhalten es kommt sehr darauf an, was man damit machen will und wie viel Geld man hineinstecken will.

    Gruß
    Markus

  • zinnsloser Steuerkredit

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:11

    geeKo:

    Sorry, dann habe ich das falsch verstanden.

    Gruß
    Markus

  • Minderbestand

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:09

    Noch eine Ergänzung zu Petrikes Beitrag:

    Wichtig zur Erfolgsermittlung ist, dass Aufwand und Ertrag der Periode sich als vergleichbare Beträge gegenüberstehen. D. h. dass den Umsatzerlösen neben den zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen nur die Herstellungskosten der abgesetzten Produkte gegenübergestellt werden dürfen. Stimmen aber Produktions- und Absatzmenge nicht überein, so gilt dieser Zusammenhang nicht mehr. Es kommt zu Veränderungen der Lagerbestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen. Deshalb müssen Aufwendungen und Erträge rechnerisch angepaßt werden.

    Man kann entweder die Bestandsveränderungen erfolgswirksam verbuchen (Gesamtkostenverfahren): Bestandserhöhungen und Eigenleistungen werden den Umsatzerlösen hinzugerechnet und Minderungen mit ihren Herstellungskosten von den Umsatzerlösen abgezogen.

    Andererseits kann man den Umsatzerlösen nur die Aufwendungen für die abgesetzten Produkte gegenüberstellen (Umsatzkostenverfahren). In beiden Fällen wird erreicht, dass nur vergleichbare Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt werden. Beide Verfahren kommen zum gleichen Ergebnis. Das HGB gestattet in § 275 die Anwendung beider Verfahren.

    Das sollte reichen ;)

    Gruß
    Markus

  • Rücklagen/Rückstellungen/Reserven

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 19:05

    Und noch einmal etwas ausführlicher:

    Rücklagen:

    Die Rücklagen gehören zu den variablen Eigenkapitalbestandteilen. Rücklagen dienen dazu, Verluste auszugleichen, bevor das Gezeichnete Kapital angetastet werden muss. Gleichzeitig erhöhen sie die Haftungsbasis und dienen der Liquiditätsverbesserung. Allerdings ist zu bedenken, dass den Rücklagen kein bestimmter Posten auf der Aktivseite gegenübersteht, sondern sie sich in der Gesamtheit der VGG wiederfinden. Somit sind Rücklagen "eine „flüssigen Mittel". Grundsätzlich können offene und stille Rücklagen unterschieden werden. Offene Rücklagen (Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen) stehen in der Bilanz, stille Rücklagen entstehen u. a. durch die Unterbewertung von Aktiva oder die Überbewertung von Passiva. Offene Rücklagen entstehen durch Kapitalzuführung oder Gewinnthesaurierung.

    Stille Reserven:

    Stille Rücklagen (Reserven) sind Eigenkapitalbestandteile, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind. Stille Reserven entstehen durch Nichtaktivierung aktivierungsfähiger Aktiva, durch Unterbewertung von VGG oder Überbewertung von Schulden. Der Wert der stillen Reserven bestimmt sich durch die Differenz der Buchwerte und der tatsächlichen Werte. Stille Reserven können als Zwangsreserven, Ermessensreserven oder Willkürreserven entstehen.

    • Zwangsreserven entstehen auf Grund gesetzlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Z.B. Bilanzierungsverbote, Anschaffungswertprinzip, Niederstwertprinzip für VGG, Höchstwertprinzip für Schulden
    • Ermessensreserven sind auf Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte zurückzuführen. Z. B. Herstellungskostenuntergrenze, vorsichtige Schätzwerte.
    • Willkürreserven sind unzulässig. Sie entstehen durch Verstöße gegen zwingendes Recht. Z. B. Bildung fiktiver Rückstellungen.


    Stille Reserven lösen sich automatisch beim Verkauf des VGG auf und wenn die Abschreibung abnutzbarer VGG hinter dem tatsächlichen Wertverzehr zurückbleibt. Grundsätzlich ist festzustellen, das stille Reserven die Aussagekraft des Jahresabschlusses einschränken, was die Vergleichbarkeit der Bilanzen erschwert.

    Rückstellungen:

    Rückstellungen sind Schulden, deren Existenz und/oder Höhe unsicher ist. Der Aufwand ist am Bilanzstichtag also noch nicht exakt bestimmbar, ist aber in der abgelaufenen Geschäftsperiode begründet worden und wird in der Zukunft genau bekannt sein. Es handelt sich also um ungewisse Schulden, die in der Zukunft als
    Verbindlichkeiten anfallen werden und die aufgrund des Imparitätsprinzips (§ 252 I Nr. 4) sofort in der Bilanz auszuweisen sind.

    Die Bildung von Rückstellungen ist in § 249 abschließend geregelt. Danach können verschiedene Rückstellungsarten unterschieden werden:

    • Nach der Art der rechtlichen Verpflichtung: Verpflichtungen die rechtlich durchsetzbar sind vs. Verpflichtungen die aus Kulanzgründen eingegangen werden.
    • Nach der Außen- oder Binnenverpflichtung: Verpflichtungen gegenüber Dritten (Verbindlichkeitsrückstellungen, Drohverlustrückstellungen) vs. Verpflichtungen gegenüber sich selbst (Aufwandsrückstellungen, unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung).


    Ist die Höhe der Verpflichtung unbekannt, so darf der angesetzte Wert nicht geringer sein als der Erwartungswert. Dies folgt aus dem Vorsichtsprinzip. Von mehreren gleichwarscheinlichen Werten ist der höhere zu wählen, sofern er der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung entspricht.

    Bei der Bildung von Rückstellungen ist grundsätzlich der zugehörige Aufwand an das Rückstellungskonto zu buchen, z.B. Gewährleistungsaufwand an Verbindlichkeitsrückstellung.Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund für ihre Bildung entfallen ist (249 III S. 2). Ist die Verpflichtung eingetreten, wird die Rückstellung gegen ein Zahlungskonto ausgebucht, z.B. Verbindlichkeitsrückstellung an Bank. Wird die Verpflichtung sicher nicht mehr eintreten, ist die Rückstellung gewinnerhöhend auszubuchen, z.B. Verbindlichkeitsrückstellung an sonstige betriebliche Erträge.

    Ich denke mal in obigen Abschnitten ist alles wichtige enthalten, man kann natürlich alles noch weiter spezifizieren aber das bringt hier glaube ich nicht viel.

    Gruß
    Markus

  • Sind Mikrochips Rohstoffe?

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 18:51

    Wie Novitta schon erwähnte fallen die Mikrochips unter R-Stoffe.

    Definition:

    Rohstoffe sind Stoffe die unmittelbar in das Fertigprodukt eingehen und dessen Hauptbestandteile bilden (vgl. Coenenberg: Jahresabschlussanaylse, 2000, S.212-214).

    -> Rohstoffaufwendungen

    Gruß
    Markus

  • Betriebserfolg nach GKV und UKV

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 16:55

    Hm, du müsstest doch die Kosten der umgesetzen Produkte über die Bestandsveränderungen (den mengenmäßigen Verbrauch) errechnen können, nicht wahr? Dann entsprechend bewerten und es sollte das gleiche Ergebnis herauskommen.

    Gruß
    Markus

  • qualitative und quantitative Kapazität

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 16:39

    Google ist dein Freund und siehe da: :google:

    :hand: http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/5780.html

    Gruß
    Markus

  • Produktpolitik

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 16:37

    Im Endeffekt geht es bei der Produktpolitik um Folgendes:

    • Abgrenzung der Unternehmensziele
    • Informationsbeschaffung: Produktlebenszyklen, Programmstruktur, Portfolioanalyse, Produktpositionierungsanalyse, Bedürfnisse für Absatzmittel etc., DB- und Kennzahlenanalysen sowie Kundenzufriedenheit und Beschwerdensystem(die typischen Tools eben)
    • Produktinnovation (Innovationsmanagement)
    • Neuproduktentwicklung inkl. Markteinführung und Diffusion (Innovationsmanagement)
    • Produktvariation
    • Produktdifferenzierung
    • Produktelimination
    • Verpackung und Design
    • Programmgestaltung (Strategisch und operativ)
    • Verbraucherpolitische und ökologische Aspekte


    Du hast also eine ziemliche Fülle an Auswahlobjekten. Wie du es umsetzen willst musst du eben selbst entscheiden. Alles unterzubringen dürfte unmöglich werden.

    Desweiteren wähle doch bitte eine aussagekräftigere Betreffzeile wie "Produktpolitik" oder dergleichen. So sehen sich mehr User deinen Thread an und er kann mit der Suchefunktion leichter gefunden werden. Mit Klick auf Edit kannst du sie bearbeiten.

    Gruß
    Markus

  • Wer kann mir Anregungen zu Marketingaufgaben geben ??

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 16:24

    Die Wirkungsweise eines ökologieorientierten Marketings kannst du anhand einer ökologieorientierten Unternehmensstragie bzw. -führung ableiten! MMn geht es hier nicht darum, durch Marketing bspw. umweltschädigendes Verhalten rechtzufertigen. Bei Frage 1 kannst du so gut wie alle internen sowie exogenen Faktoren der BWL und VWL heranziehen, beruht eigentlich alles auf der Funktionsweise von Märkten, du musst es nur richtig verpacken ;)

    Gruß
    Markus

  • Angelsächsische Marketing Literatur

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 16:05

    Hi Andreas,

    check mal folgendes:

    :hand: Klick mich

    Inwiefern sie bedeutend sind weiss ich natürlich nicht ;)

    Gruß
    Markus

  • zinnsloser Steuerkredit

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 15:56
    Zitat

    Original von geeKo
    du kannst auch noch mim lohman-ruchti- effekt kommen (differenz zwischen kalkulatorischen und bilanziellen abschreibung bei abschreibungsrückflüssen durch Umsatzerlöse)

    Das sehe ich nicht so, denn kalkulatorische Beträge tangieren den Bereich des Steuerrechts keineswegs. Die GWG Vollabschreibung ist z.B. auch noch eine Möglichkeit.

    Zum Thema stille Reserven findest du auch hier brauchbares:

    :hand: Rücklagen/Rückstellungen/Reserven

    Ich verschiebe den Beitrag einmal in den Bereich Rechnungswese & Finanzmanagement :verschoben:

    Gruß
    Markus

  • Wirtschaft in WHV ??

    • Markus
    • 23. Februar 2005 um 15:51

    Hi,

    ich verschiebe deinen Beitrag einmal in den Bereich Fachhochschulen und Universitäten. Passt dort besser hin :verschoben:

    Bei deiner Frage kann ich dir leider nicht helfen.

    Gruß
    Markus

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