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  3. Markus

Beiträge von Markus

  • Was ist AKTIVIERUNGSPFLICHTIG ???

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 17:27

    Also:

    1. Erstzulassung -> Immer aktivieren.

    2. USt-frei oder nicht, da werde ich auf keinen grünen Zweig mehr kommen, dazu sollen sich die Steuerspezielisten äußern.

    3. Prämie- vs. Beitrag: Soll dir doch lieber jemand aus der Materie erklären ;)

    Gruß
    Markus

  • Habt ihr Übungsaufgaben?Dringend..

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 17:17
    Zitat


    Kauf einer Hängeregistratur am 20.Mai: 370,00€ netto + 45,00€ Versandspesen + 66,40€ Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird abzüglich 2% Skonto durch die Bank überwiesen.

    Ermitteln Sie 1. die Anschaffungskosten und 2. bucchen Sie a) die Anschaffung, b)den Rechnungsausgleich, c) zum 31. Dezember die AfA(Wahlrecht).

    Ich weiß das hier eine Umbuchung stattfindet. Aber warum??

    Hier geht es wieder um die steuerliche Gewinnermittlung, grundsätzlich bucht man es zu Beginn als ganz normales Anlagegut, wenn wir die höchstmögliche Abschreibung anwenden wollen, wird das ganze am Jahresende als GWG umgebucht und dieses voll abgeschrieben, wenn nicht, dann schreiben wir nur monatsgenau und linear ab. Es kommt immer darauf an, in welche Richtung man will, daher eben die vielen Wahlrechte :)

    Gruß
    Markus

  • Was ist AKTIVIERUNGSPFLICHTIG ???

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 17:11
    Zitat

    Original von steph4
    Ich hab jetzt nochmal nachgeschaut in einem alten Buch und dort steht tatsächlich drin,

    ZULASSUNG und ÜBERFÜHRUNG sind USt-Pflichtig !!!!!

    Schön langsam bin ich so ?(

    gruss

    steph

    Okay dann hatte ich anscheinend doch recht, vielleicht wurde es ja auch schon wieder geändert. Weiterer Fakt zum Thema: Die Erstzulassung deines Fahrzeuges ist aktivierungspflichtig, die Frage kommt sicherlich auch noch auf, also nehm ich es einmal vorweg :)

    Gruß
    Markus

  • Versicherungsprämien - Versicherungsbeiträge ??

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 17:09

    Nur die Beiträge werden besteuert, die Prämien werden nicht besteuert, google mal ein bisschen, dort solltest du dann zum gleichen Ergebnis kommen, das Problem ist, ich bin im Steuerrecht wirklich jetzt nicht so der Held, bin also von meinen Antworten jetzt gerade selbst nicht so sehr überzeugt ;) Kannst auch einmal hier nachsehen: http://www.steuernetz.de

    Gruß
    Markus

  • Warenverkauf & Mängelrüge

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 17:03

    Grundsätzlich: LEP - Rabatt = ZEP -> ZEP - Nachlass = BEP -> BEP - Skonto = Endgültiger Betrag, aber in diesem Fall nimmst du es vom LEP, da es ja explizit angegeben ist.

    Gruß
    Markus

  • Hat jemand Aufgaben zu Einkauf/Verkauf/Sachanlagen/BV ???

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 17:01
    Zitat

    Original von steph4
    Ja, danke schonmal Markus. Ja ich hab auch das Stark und Schmolke Deitermann.....Aber es vermittelt einem halt ein gewisses Stück mehr Sicherheit wenn man zusätzlich Aufgaben besitzt....

    Wer welche hat, ich würde mich freuen, wenn ihr sie reinstellen würdet !!

    gruss
    steph

    Wie gesagt meine zwei kompletten BWR-Ordner kann ich schlecht online bringen ;) Nunja wir hatten einen guten Lehrer, wir haben im Endeffekt nur Aufgaben gerechnet, da hat man dann die Sicherheit automatisch, aber ich würde mir nicht zu viele Gedanken machen, dieser Kleinkram mit den Verkaufs- und Einkausbuchen wird weniger als 5% ausmachen, wichtig ist das Prinzip zu verstehen.

    Gruß
    Markus

  • Grundstücke, AV & USt

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 16:59

    1) Stimmt.

    2) Bei der Istbesteuerung muss der Unternehmer die Umsatzsteuer auf seine Leistungen erst einbehalten, wenn er das Entgelt tatsächlich vereinnahmt hat. Dies führt zu einem Liquiditätsvorteil und verhindert einen Zinsnachteil. Der Regelfall ist aber die Sollbesteurrung, die Istbesteuerung ist eben gerade für sehr kleine Unternehmen interessant. Den Rest klärt ihr ja gerade ;)

    3) Es kommt immer auf dein steuerliches Vorhaben an. Wie schon erwähnt kannst du es als Aufwand buchen, die Regel wird sein, dass man es als Anlagegut einbucht und zum Jahresende auf ein GWG umbucht um dieses dann vollabzuschreiben, hier sind viele Alternativen denkbar, ist aber eigentlich aus der Aufgabenstellung ersichtlich, es müssen eben die unterschiedlichen Gewinnziele berücksichtigt werden.

    4) Alle bis auf die quartalsmässig zu zahlenden laufenden Aufwendungen aktiveren.

    Gruß
    Markus

  • Versicherungsprämien - Versicherungsbeiträge ??

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 16:41

    Also das mit der USt-Freiheit habe ich jetzt auch gefunden, dann wird es wohl schon sein, bin ja selbst kein Steuerspezialist :) Also sind die Prämien jedenfalls USt-frei, die Beiträge jedoch unterliegen der Steuerpflicht!

    Schon interessant wie schwer lösbar manch so lapidare Sache sein kann ;)

    Gruß
    Markus

  • Hat jemand Aufgaben zu Einkauf/Verkauf/Sachanlagen/BV ???

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 16:36

    Hi,

    was für ein Buch benutzt ihr denn? Grundsätzlich würde ich sagen für die Vorbereitung reichen die Aufgaben aus der Schule, desweiteren so oder so vom Stark-Verlag die alten Abituraufgaben, dass muss natürlich sitzen. Wir hatten noch für den Bereich FiBu & KLR Übungshefte aus dem Punkt-Verlag München (per Google finde ich aber leider über diesen rein gar nichts mehr), in diesen Heften waren sehr viele Aufgaben, aber am wichtigsten ist es def. alte Prüfungen zu rechnen, und v.a. würde ich die Klasse die du derzeit machst nicht überschätzen, nächstes Jahr ist das was du beigebracht bekommst umso wichtiger im Verhältnis zu dem, was du in der 11 machst. Von Uni-Büchern etc. würde ich jetzt einmal absehen, dass ist eigentlich nicht nötig.

    Gruß
    Markus

  • Warenverkauf & Mängelrüge

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 16:18

    Also wurde ja schon alles richtig gesagt. Alles leichter als du es dir machst. Du berechnest die 10% von deinem Listenpreis und multiplizierst dies mit der Stückzahl, exakt nach dem Schema von Alfons, die Grundlage ist eigentlich immer der Listenpreis und nicht der Ziel- oder Barpreis, dieser Nachlass ist isoliert zu betrachten, d.h. du berechnest ihn vom Listenpreis ohne Berücksichtigung eines Rabattes.

    Gruß
    Markus

  • Betriebliche Lagerwirtschaft

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 16:13

    Sehe ich genauso. Irgendwie fehlen doch hier Angaben über Bestellmengen etc. pp.

    Gruß
    Markus

  • Ruf der uni mainz ???

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 16:09

    Die Frage ist doch viel eher: Warum willst du München verlassen? Nur wegen des Schwerpunkts? Die LMU ist doch gerade im Bereich Biologie & Chemie mehr als exzellent und von der Reputation her wirklich schwer zu übertreffen, aber wenn dir die Schwerpunkte natürlich nicht zusagen, dann kann man auch nichts machen, zu Mainz kann ich dir leider nichts sagen.

    Gruß
    Markus

  • Bafög und Studienfachwechsel

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 16:06

    Also zum Thema Bafög schau mal auf deren Homepage, eine weitere Förderung ist möglich, aber da musst du einen entsprechenden Antrag stellen, aber zu diesem Zeitpunkt wirst du es so oder so weiterbekommen können. An einer anderen Uni kannst du dich immer bewerben, nur zu Studiengbeginn musst du an deiner alten exmatrikuliert sein, in der Bewerbungsphase noch nicht.

  • Studiengebühren

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 15:59

    Nunja diese Aufforderung ist ein alter Hut und auch nicht wahr, so einfach ist es eben doch nicht ;)

    Siehe auch hier:

    :hand: Studiengebühren! Da haben wir den Salat?
    :hand: Studentendemonstrationen gegen Studiengebühren und Mittelkürzungen

    Von daher :closed:

    Gruß
    Markus

  • gescheiterter drittversuch---wechsel von uni zur fh

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 15:55

    Am besten direkt bei den entsprechenden Ämtern nachfragen, mMn wirst du nicht mehr in diesem Bereich studieren können, da man im Regelfall für alle fachgebundenen Studiengänge gesperrt ist, also auch an Fachhochschulen.

    :hand: UniWechsel
    :hand: Hilfe! BWL Studium Zwangs-ex....Nun techn. Studiengang möglich? Brauche Rat
    :hand: Exmatrikulation nach nicht bestandener Prüfung
    :hand: rechtliches vorgehen bei Zwangsexmatrik.
    :hand: Uni Wechsel, Bereich BWL Need Help
    :hand: EX- und Immatrikulation?
    :hand: Angst vor Exmatrikulation!

    Gruß
    Markus

  • Auch ich habe den Weg hier her gefunden

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 15:49

    Hi Alfons,

    auch ein herzlich Willkommen von mir. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Auf viele interessante Beiträge. Hau' rein!

    Gruß
    Markus

  • Was ist AKTIVIERUNGSPFLICHTIG ???

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 12:25
    Zitat

    Original von Doerte
    Verstehe Aufgabe 1 nicht ganz, wer finanziert denn hier was und warum brutto??? Wenn ich Geld aufnehme, nehmen meine Schulden und mein Bankkonto zu (Aktiv-Passiv-Mehrung) und keine Umsatzsteuer.

    Hier geht es aber um Finanzierungskosten zur Inbetriebnahme o.Ä. leider bin ich mir nicht mehr sicher ob ich man sie aktivieren darf oder nicht, Fremdkapitalzinsen dürfen z.B. aktiviert werden, deshalb würde ich sagen, für Finanzierungskosten besteht ebenfalls ein Wahlrecht. Zum Them wer finanziert was: Die Firma unterstützt uns eben beim Geld auftreiben etc., so wie ne Finanzierungsabteilung der Bank sollte man es sich vorstellen.

    Zitat


    zu 3) keine Umsatzsteuer auf Gebühren von Land u. Staat, d.h. bei der Zulassungsstelle wird keine USt fällig, gilt beispielsweise auch für Strafzettel u. andere Gebühren.

    Danke für die Berichtigung, klingt logisch ;)

    Gruß
    Markus

  • Was ist AKTIVIERUNGSPFLICHTIG ???

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 11:42

    1. Finanzierungskosten, Zinsen etc. können aber müssen nicht aktiviert werden, ob es eine genauere Unterscheidung gibt, weiss ich jetzt auch nicht.

    2. Nicht aktivierungspflichtig, seperate Buchung.

    3. Du meinst sicherlich die Kosten die entstehen wenn du das Auto direkt in der Zulassungstelle anmeldest: Ist steuerpflichtig, du zahlst dort ja deine 16%.

    Gruß
    Markus

  • Umbau von Gebäuden

    • Markus
    • 23. Mai 2005 um 11:34
    Zitat


    Neuer AW 646.000 :19,5 (=RND) : 2 16.564

    AW : RND = jährlicher AfA Betrag

    jährliche AfA : 2 = halbjährliche AfA

    Alles klar? Es werden genau die 6 Monate berücksichtigt.

    Seit 1.1.04 gibt es die HJ-Regel auch nicht mehr und es wird im Anschaffungsjahr monatsgenau abgeschrieben, was aber in deinem Fall egal ist.

    Edit: Kruzer Geistesblitz am Morgen: Da ab 1.1.04 nur noch monatsgenau abgeschrieben werden darf, wird die RND wohl angepasst und nach der Nutzung die Restmonate nicht mehr angehängt. Früher wurde das halbe Jahr zu Beginn abgeschrieben und nach Ende der Laufzeit noch einmal ein halbes Jahr, somit kam man z.B. auf 20 volle Jahre, aber jetzt nach Einführung der monatsgenauen AfA könnte ich mir schon vorstellen, das eben im Beschaffungsjahr monatsgenau abgeschrieben wird und die RND so angepasst wird, dass am Ende der Nutzungsdauer keine Monate mehr übrig bleiben.

    Gruß
    Markus

  • moinz

    • Markus
    • 22. Mai 2005 um 21:58

    Hi Sven,

    herzlich Willkommen bei uns im Forum. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Interessantes wirst du sicherlich genug bei uns finden. Hau' rein!

    Gruß
    Markus

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