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  3. Markus

Beiträge von Markus

  • Kosten-Leistungsrechnung Multiple Choice Aufgaben

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 23:15

    Hier mal meine Vorschläge.

    Bei folgenden Aufgaben stimme ich mit dir über ein:

    1.) r, 2.) r 3.) f 5.) f 6.) r 7.) r 11.) r 12.) r (aber nur unter bedenken) 17.) f 18.) f

    Und noch meine Vorschläge:

    4.) f -> Stückfixkostenkurve
    8.) f -> Man kann doch die Periode festlegen wie man will? Vll. verstehe ich die Frage auch einfach falsch.
    9.) r -> Marginalprinzip, stimmt eigentlich mit dem gesagten überein.
    10.) f -> Bildet z.B. die Zuschlagsbasen, sehr vage formuliert.
    13.) Ermittelst du über die Formel für die Kostenaufspaltung
    14.) r -> Einfach unter den Bedingungen die Funktion aufstellen
    15.) Steht in jedem Skript oder Buch. Bin mir gerade nicht mehr sicher.
    16.) Würde ich jetzt als falsch ansehen, es geht ja ger hier um Abfallprodukte etc.
    19.) f -> USt zwar nicht, aber tlw. werden Steuern schon erfasst. Kommt sicherlich auf die Definition an. Noch einmal nachschlagen.
    20.) r

    Bei weiteren Problemen einfach nachfragen :)

    Gruß
    Markus

  • Integration betrieblicher Informationssysteme und Software Reengineering

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 22:56

    k.end:

    Ist schon okay. Wir sind hier alle ziemlich vernünftigt und ich bin auch extrem froh' darum. Erleichtert auch die Arbeit sehr :)

    @work:

    Du wolltest doch wieder bei Comunio miteinsteigen :)

    Gruß
    Markus

  • Abschreibungen bei Neupreis-Senkung

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 22:52

    Also wir drehen uns hier ein wenig im Kreis.

    Fakt ist: Wenn du eine außerplanmäßige Abschreibung durchführst, kann der Wert viele Namen haben, mMn wird er auch in der Bilanzierung als Teilwert bezeichnet. Von mir aus auch Buchwert. Die Grundlagen des HGB treffen trotzdem zu. Marktwerte machen sich im Zusammenhang mit AV nicht so gut. Aber diese Definitionitis bringt uns jetzt hier auch nicht weiter ;) (Und hat auch rein gar nichts mit der Sache zu tun).

    Wenn nichts da steht, würde ich eher davon ausgehen, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist. So hat man es uns jedenfalls im Abitur schon beigebracht :) Aber wie es nun gemeint ist, weiss nur der Aufgabensteller.

    Das mit den WBK war wie folgt gemeint:

    Abschreibungen erfolgen nur von den AK bzw. den AK unter Berücksichtigung der außerplanmäßigen Abschreibung, nicht von den WBK.

    Im Endeffekt heisst das nur: Wenn die Wertminderung nicht von Dauer ist darf ich nicht von den WBK abschreiben. Ist sie von Dauer, dann schreibe ich vom korrigierten Buchwert ab (entspricht dann natürlich den WBK, aber von der Terminologie wird eben nicht von den WBK abgeschrieben). Allgemein ausgedrückt hat der Begriff Wiederbeschaffungskosten eigentlich nichts in der Bilanzierung zu suchen (dann schon eher Marktwert) Und da haben wir es wieder: Definitionitis :)

    Gruß
    Markus

  • Integration betrieblicher Informationssysteme und Software Reengineering

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 21:52
    Zitat


    Ohne klug*****n zu wollen, aber die INTEGRATION von Informationssystemen ist nicht gleichzusetzen mit der IMPLEMENTIERUNG von selbigen.

    Auch die Besten irren sich einmal ;) Schon nachvollziehbar was du schreibst. War irgendwie zu faul um nachzuschlagen :)

    Gruß
    Markus

  • Abschreibungen bei Neupreis-Senkung

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 21:50
    Zitat

    Original von tomahawk
    Ich glaube du bringst da den steuerrechtlichen Begriff Teilwert mit Abschreibungen durcheinander.

    Nunja, wenn nichts anderes dabei steht, ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass die Wertminderung dauernd ist.

    Das was ich mich nur frage ist, ob man eine apAfA durchfuehrt, wenn die Wiederbeschaffungskosten sinken und keine Informationen ueber den Wert des gebrauchten Gutes vorliegen.

    Ich bringe hier gar nichts durcheinander :) Also wir befinden uns im HGB, also ist das hier alles gesetzlich und hat nichts mit dem EStR zu tun! Eine TWA, also eine Teilwertabschreibung ist eine außerplanmäßige Abschreibung. Wiedebeschaffungskosten bilden in der Bilanzierung keine Grundlage, Grundlage sind immer die Anschaffungskosten, nichts anderes, in der Kostenrechnung sind Wiederbeschaffungskosten hingegen relevant. Es geht hier nur um einen Punkt: Ist die Wertminderung dauerhaft oder nicht. Da es hier aber laut der Angabe mMn eher von einer nicht dauerhaften Wertminderung auszugehen ist, darf man auch nicht abschreiben. Ansonsten musst du abschreiben.

    Just my 223.47 cents.

    Gruß
    Markus

  • Themen für Assistentenprüfung

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 21:46
    Zitat

    Original von k.end
    Sorry, aber was genau ist eine Assistenten-Prüfung? Kenne das bei uns so nicht? Musst Du das im Rahmen einer Bewerbung als wissenschaftlicher Assistent an einem Lehrstuhl machen um dort zu promovieren? Dann würde ich sagen dass ein wenig CRM und ein Sahnehäubchen Marketing etwas zu lau wäre, da würde ich schon versuchen durch was innovatives zu überzeugen.
    Beschreib doch mal ein bischen was das für eine Prüfung sein soll, an welchem Institut, welcher Fachbereich usw., dann fällt mir bestimmt noch was ein :D

    Ich glaube diese Prüfung müssen BA-Studenten ablegen. Und nunja, für eine Präsentation für eine Promotionsstelle wären 10 Minuten schon verdammt mau ;)

    Gruß
    Markus

  • Integration betrieblicher Informationssysteme und Software Reengineering

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:58

    Bei Erstens geht es um die Implementierung, d.h. Einführung einer neuen Software. Bei Zweitens, kannst du es wie folgt definieren: Forward Engineering entspricht der Entwicklung eines Produkts unter Berücksichtigung einer eigenen R & D Abteilung und der eigenen Umsetzung. Reverse Engineering hingegen nimmt ein fertiges Produkt und zerlegt es bis zu seinem Grundstein in seine Einzelteile (sog. Produktionskliniken!).

    Gruß
    Markus

  • Abschreibungen bei Neupreis-Senkung

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:54

    Die Anschaffungskosten (AK) nach §§ 253 I S.1, 255 I HGB betragen 50.000 €. Die Wertobergrenze i.S.v. § 253 I S.1 HGB sind die 50.000 €. Nach § 247 II HGB handelt es sich um Anlagevermögen (AV), daher gilt vorherig erwähntes AK-Prinzip i.S.v. § 253 I S.1 HGB. Es handelt sich um einen abnutzbaren und zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstand (VG). Am Jahresende (JE) müssen die AK um eine planmäßige Afa i.H.v. 10.000 € gemindert werden (§ 253 I S.1, II HGB). Grundsätze für das Anwenden von Abschreibungen finden sich in §§ 252 I Nr. 6 (Stetigkeit), 253 III (Planmäßigkeit) und in 253 i.V.m. 243 I HGB (Methodenfreiheit). Bei einer dauerhaften Wertminderung muss eine Teilwertabschreibung (TWA) i.S.v. § 253 II S. 3 HGB erfolgen. Da von einer nicht dauerhaften Wertminderung auszugehen ist (hierbei handelt es sich vielmehr um Wiederbeschaffungkosten) darf keine TWA durchgeführt werden.

    So sehe ich das. Alles klar? TWA's sind nur erlaubt bei dauerhaften Wertminderungen (im Bereich des AV!).

    Gruß
    Markus

  • Must-have-Bücher für Wiwis?

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:48

    Nunja, da gibt es eine sehr breite Auswahl:

    Marketing:

    Naja, da wirst du um Meffert oder Kothler nicht herumkommen, sind aber zwei durchaus ernstzunehmende Bücher.

    Controlling:

    Hovarth bzw. Reichmann, sind in diesem Bereich eigentlich die wirklich essentielle Literatur, desweiteren auch noch Ernst Schröder.

    Organsiation:

    Zur reinen Aufbauorganisation ist es mMn total egal was für Bücher man hat, für die Ablauforganisation sollte man mehr in Bücher über Fertigungsorganisation und dergleichen einen Blick werfen. Wenn es spezieller werden soll, Organisationsentwicklung, organisatorisches Lernen, dann gibt es dort eine Fülle an angelsächsischen Autoren, zu empfehlen ist hierbei "Organizational Behaviour".

    Natürlich ist mein Geschriebenes beliebig erweiterbar.

    Gruß
    Markus

  • Goal-Setting-Theory

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:39

    Schau einmal in folgendem Buch nach:

    Schuler, H. (Hrsg.): Lehrbuch der Personalpsychologie, S.379ff.

    Gruß
    Markus

  • Lehrer

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:26

    Richtig ist das nicht. Aber gerade bei der Themenauswahl für Prüfungen sind die Lehrer nicht so sehr an die kompletten Lehrpläne gebunden. Es ist eben eine sehr subjektive Sache, aber das wird sich in der Universität auch nicht ändern. Der eine stellt ausgewogene Prüfungen, der andere je nach Lust und Laune.

    Gruß
    Markus

  • Hilfe in Finanzierung (Beteiligungsfinanzierung)

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:23
    Zitat


    Inwieweit dürfen nicht im gezeichneten Kapital enthaltene Eigenkapitalanteile für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden? (nennen Sie auch den §)

    Steht in den §§ 182 ff. AktG wenn ich mich nicht irre.

    Desweiteren verschiebe ich deinen Beitrag einmal in den Rechnungswesenbereich :falschesForum:

    Gruß
    Markus

  • Contact Congress Career

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:20

    @Satan:

    Check mal deine privaten Nachrichten :)

    Gruß
    Markus

  • Kosten-Leistungsrechnung Multiple Choice Aufgaben

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:17

    Gut, jetzt kann man es besser lesen. Hast du gar keine eigenen Vorschläge? Wo haperts es denn am meisten? Sind ja doch einige Aufgaben.

    Gruß
    Markus

  • Finanzierung/ Investitionen

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:15
    Zitat

    Original von Otter
    Hallo Astrid,

    versuch noch einmal dein Glück unter den Suchbegriffen Fremdfinanzierung. Bei den Ergebnissen wirst du einige Antworten finden die sich mit deiner Aufgabe beschäftigen.

    Gruß
    Otter

    Exakt. Siehe folgenden Thread:

    :ha: Bilanzrechnung

    Für weitere Fragen benutze doch bitte auch diesen. Hier schliesse ich einmal :closed:

    Gruß
    Markus

  • Abendschule oder Fernstudium?

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:13

    Benutze auch einmal unsere Suchefunktion, damit solltest du etliche Threads zu dieser Thematik finden.

    Gruß
    Markus

  • Kann man im 1 Semester direkt Pause machen?

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 18:12

    Möglich ist es. Aber du musst einige Faktoren beachten. Du könntest natürlich ein Urlaubsemester nehmen, aber dazu musst du meistens trifftige Gründe angeben, deshalb denke ich einmal das dies nicht klappen wird. Zwei Semester eingeschrieben sein und keine Prüfungen schreiben geht sicherlich rein theoretisch, aber wirf einen Blick in die Prüfungsordnung, nicht das du Fristen versäumst und ungewollt Fehlversuche aufgebrummt bekommst, das gleiche gilt natürlich für die Zeit für dein Grundstudium, es gibt eine Maximalanzahl an Semestern, da solltest du auch aufpassen! Wenn du Bafög benatragen willst, bekommst du sicher ein dickes Problem bei dem Nachweis deiner Leistungen (ab höherem Semester). Wenn dein Notenschnitt gut genug ist, würde ich mich wohl an deiner Stelle nicht einschreiben, sondern es einfach im nächsten Jahr noch einmal probieren. Verzwickte Situation ;)

    Btw. ich verschiebe deinen Beitrag einmal in den Bereich Studium Allgemein. :falschesForum:

    Gruß
    Markus

  • Kosten-Leistungsrechnung Multiple Choice Aufgaben

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 16:29

    Helfen gerne, aber scanne doch bitte beide Hälften einzeln ein! So kann ich jedenfalls so gut wie nichts erkennen!

    Gruß
    Markus

  • Wie sieht euer Desktop aus???

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 13:40

    Der hier lungert schon länger bei mir herum :)

    Schlicht. Elegant. Retro. Mir gefällt's ;)

    Gruß
    Markus

    Dateien

    Desktop.jpg 113,69 kB – 0 Downloads
  • "Firefox" aka "Firebird" der bessere Browser...

    • Markus
    • 21. Juli 2005 um 13:33

    Irgendwie sagt mir diese Version nicht so sehr zu, hat stellenweise richtig große Problem bei eingebundenen Videos etc und sammelt eine Unmenge an MBs im Arbeitsspeicher. Das hatte ich in den alten Versionen noch nicht ;)

    Gruß
    Markus

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