Er wurde ja nicht angenommen. Alle zulassungbeschränkten Studiengänge an FH's in Bayern sind schon verteilt und mussten auch schon bis zum 19.8. bestätigt werden.
Gruß
Markus
Er wurde ja nicht angenommen. Alle zulassungbeschränkten Studiengänge an FH's in Bayern sind schon verteilt und mussten auch schon bis zum 19.8. bestätigt werden.
Gruß
Markus
Noch einmal für's Verständnis: Ihr sollt doch hier eine Kostenvergleichsrechnung aufstellen, nicht wahr? Ich meine der Begriff Wirtschaftlichkeit hat hier rein gar nichts zu suchen, da die Kostenwirtschaftlichkeit definiert ist als Output / Input (bewertet mit den entsprechenden monetären Preisen).
Gruß
Markus
Hi Daniela,
herzlich Willkommen bei uns im Forum. Gibt ja hier langsam eine Nordhausen-Schwämme
Wünsche dir hier viel Spaß.
Gruß
Markus
Wenn 20 Leute vor dir den Studiengang nicht antreten hast du deinen Platz
Es werden so lange Nachrückverfahren durchgeführt bis alle 115 Plätze vergeben sind. Deine Chancen sind schwer abzuschätzen, aber es kann klappen. Es können ja auch noch genügend Mehrfachbewerber in dieser Rangliste sein, z.B. Unentschlossene zwischen Medizin & Pharmazie etc. pp.
Gruß
Markus
Du kannst einen Härtefallantrag stellen, ich weiss aber nicht ob du diesen schon zur offiziellen Bewerbungszeit hättest stellen müssen, les' am besten auf der Homepage nach, da müssen alle notwenigen Informationen stehen! Inwiefern deine Gründe hinreichend sind kann ich dir nicht sagen ,einfach einmal nachlesen oder noch besser: anrufen. Außerdem kannst du noch das Nachrückverfahren abwarten. Viel Glück.
Edit:
Okay, ich hatte recht, leider bist du zu spät dran:
Zitat
Im Rahmen der Quote für Härtefälle können nur Bewerber zugelassen werden, für die die Nichtzulassung in dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende, besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Ablehnung des Zulassungsantrages müsste für den Bewerber mit Nachteilen verbunden sein, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen. Bei der Entscheidung werden die Richtlinien der ZVS entsprechend angewandt. Die Fachhochschulen in Bayern halten für sog. Härtefälle 2% der Studienplätze frei. Werden mehr Härtefälle anerkannt, als Plätze in dieser Quote vorhanden sind, erfolgt die Auswahl nach dem Grad der außergewöhnlichen, insbesondere sozialen Härte. Diese Quote muss jedoch nicht ausgeschöpft werden. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung von Auswahlkriterien (z.B. Durchschnittsnote, Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbern. Der Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es ihm auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Jahr auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Die weit reichende Bedeutung einer positiven Härtefallentscheidung für diejenigen Bewerber, die wegen der
Besetzung der Studienplätze durch Härtefälle nicht mehr nach den allgemeinen Auswahlkriterien zugelassen werden können, machen eine besonders kritische Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorgelegten Nachweise notwendig. Der Härtefall ist durch entsprechende Belege (z.B. fachärztliches Gutachten) nachzuweisen. Der Antrag und die Belege sind bis 15.06.2005 vollständig einzureichen. Später gestellte Anträge oder später eingereichte Belege, die den Antrag begründen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls können Gründe, die erst nach dem 15.06.2005 eintreten, in keinem Fall berücksichtigt werden.
Quelle: Informationsblatt über das Vergabefahren für zulassungbeschränkte Fachhochschulstudiengänge an bayrischen Hochschulen.
Diese sog. "gelbe" Broschüre sollt mMn sowieso jeder Bewerber einmal gelesen haben! Beispiele zu den Anträgen findest du auf S.15 unter http://www.fh-muenchen.de/home/fhm/stud-…umente/gelb.pdf
Gruß
Markus
Hi,
wende dich def. am besten an die Fakultät BWL in Mannheim. Sie sind ja bekanntlich für extra Würste bekannt. Frag bei ihnen nach, wie ein Wechsel in ein höheres Semester abläuft. Denn ihre Kriterien sind ja neben der Durchschittsnote z.B auch noch deine Leistungskurse (war jedenfalls einmal angedacht), deshalb denke ich einmal dass ein Wechsel etwas problematischer sein könnte, als auf anderen Hochschulen. Die Zulassungsbeschränkungen in Mannheim gelten bis zum Studienabschluss, es gilt also für die Einstufung in alle Semester.
Gruß
Markus
Tja, ich glaube ich muss jetzt nicht Herrn E. S. aus W. zitieren, nicht wahr? Aber diese Broschüre ist def. vorbildlich! Es steht wirklich alles über das Zulassungsverfahren, die Quoten und Noten drinnen, sicherlich ist der Vorteil von Bayern dass die staatlichen Fachhochschulen alles zentral erledigen trotzdem wäre so eine Broschüre auch für andere Bundesländer wünschenswert, wobei wir Studienberater hier im Forum ja dann nichts mehr zu tun hätten ![]()
Gruß
Markus
Hi,
der beste Weg ist sicherlich wenn du es immer aus aktuellem Anlass im Internet inserierst (dazu gibt es mehrere Seiten) oder einen Aushang am schwarzen Brett in der Hochschule machst. Ist leider nicht so leicht Gleichgesinnte zu finden.
Gruß
Markus
Die wichtigsten Dinge wurden schon erwähnt
Zu viele Gedanken würde ich mir nicht machen, ich fange auch ab Oktober an und lass' es eher ruhig angehen.
Gruß
Markus
:verschoben: -> Wirtschaftswissenschaften
Hi Anne,
die NC's für Bayern findest du in der sog. gelben Broschüre:
http://www.fh-muenchen.de/home/fhm/stud-…umente/gelb.pdf
-> S.8 ff.
Und auch für diesen Thread gilt: Passt besser in Studium Allgemein :verschoben:
Gruß
Markus
Bewerbungsfristen sind dazu da, dass sie eingehalten werden, ist der Studiengang zulassungsbeschränkt hat sie es klip und klar verpennt. Wenn es ihn noch irgendwo zulassungsfrei gibt, hat sie noch Chancen. Und durch Anrufe und Co hast du eigentlich auch keine Chancen, es gibt feste Verfahren und an die muss man sich halten. Ein Studium ist eben doch bürokratischer als die Schule.
Gruß
Markus
P.S. Ich verschiebe es in den Bereich Studium Allgemein :falschesForum:
Edit: Daemon war flotter ![]()
Aus dem Bauch heraus würd ich nein sagen, eher Losverfahren, außerdem läuft doch jetzt das weitere Verfahren hochschulintern ab. Frag am besten direkt an deiner Universität nach.
Gruß
Markus
Hi,
ein Thread zum gleichen Thema reicht vollkommen aus ![]()
Nachhilfegesuche sind bitte per Kleinanzeigenskript einzutragen:
https://www.study-board.de/anzeigen.php
Danke für's Verständnis.
:closed:
Gruß
Markus
Hi Sabrina,
herzlich Willkommen bei uns im Forum. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Viel Glück bei deiner Studiengangsauswahl. Hau' rein!
Gruß
Markus
Hi Seraphine,
herzlich Willkommen bei uns im Forum. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Hau' rein! Bei Fragen, einfach fragen.
Grüße vom südlichen ins nördliche Umland
Markus
ZitatOriginal von stockinho
(...)wenn ich die fachhochschule wechseln möchte und auf den studiengang zulassungsbeschränkunge bestehn muss ich mich dann mit meinem zeugniss wieder bewerben oder geht das dann auch mit den bisher erreichten noten im studium????
Du bewirbst dich wieder mit dem Zeugnis deiner Hochschulreife. Die Noten legst du bei, wegen eventueller Anrechung von bisherigen Studienleistungen.
Gruß
Markus
Kotler ist für die Grundlagen sehr gut. Zur Marketingkonzeption gibt es einige eigenständige Bücher. Im Internet findest du aber auch genügend Skripten, sowie auch bei uns! Desweiteren bearbeite bitte deine Betreffzeile per Klick auf Edit, denn Hilfe benötigen hier alle, aber Ausrufezeichenorgien und Standarfloskeln sind hier nicht gerne gesehen, ein Titel wie "Literaturvorschläge allgemeines Marketing & Marketingkonzeption" ist vollkommen ausreichend. Danke für's Verständnis.
Gruß
Markus
Die Vorschriften finden sich im HGB, AktG und EStG. Gar keine eigenen Ansätze?
Gruß
Markus
Hast du gar keine Ahnung? Kennt du dich mit den Begrifflichkeiten aus? Lese dir einmal folgenden Thread durch, dann sollte erst einmal größere Klarheit herrschen:
Rücklagen/Rückstellungen/Reserven
Nach der Lektüre darfst du gerne nachfragen ![]()
Gruß
Markus
Die 60% entsprechen ungefähr 77 Studienplätzen. Du bist derzeit 84 Plätze entfernt, d.h. du hast inkl. Nachrückverfahren natürlich noch Chancen, es könnte eben knapp werden da sicherlich die Leute mit dem gleichen Grenzschnitt ausgelost werden. Aber außer abwarten kannst du so oder so nichts. Achja, deine Betreffzeile kannst du per Klick auf Edit bearbeiten, Wörtchen wie "Shice" etc. müssen da ja nicht zu sehen sein ![]()
Gruß
Markus
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