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Beiträge von Strolch

  • Maximaler Gewinn wie rechnet man das

    • Strolch
    • 26. Mai 2005 um 11:34

    Äh, also wenn ich mir die Aufgabenstellung ansehe ist dasdoch sehr einfach.

    Wieviele Stücke können produziert werden?
    Antwort140.000

    Maximal realisierbarer Gewinn ist also dann, in diesem Fall,gegeben wenn ich die Kapazitätvoll ausschöpfe.
    d.h.
    Maximaler Gewinn = 140.000 x (120-80) - 1.500.000 = 4.100.000 EUR

    So und um das Ganze mal wieder mit einem Zitat zu unterlegen (das mach ich zu gerne)

    ""im Poloypol erzielt man den maximalen Gewinn, wenn man an der Kapazitätsgrenze produziert"!
    Däumler/Grabe: Kostenrechnungs- und Controllinglexikon 2. Aufl. S.119

  • BGA-Einkauf & Anliegerkosten

    • Strolch
    • 24. Mai 2005 um 15:02

    Was er sagen will, ist lass das Konto Büromöbel und das Konto Vorsteuer einmal weg und Buch es auf einmal!

    Anliegerkosten, da müsste man jetzt den Zusammenhang kennen!

  • Umbau von Gebäuden

    • Strolch
    • 24. Mai 2005 um 14:57

    In der Angabe steht doch eindeutig, dass sich die Restnutzungsdauer 20 Jahre auf den Zeitpunkt 1.1 des Jahres bezieht. Desweiteren steht in der Angabe, das die Fertigstellung des Umbaus im 2 Halbjar erfolgt ist!
    Also was ist mit dem halben Jahr zwischen 20 und 19,5 passiert, es ist ganz einfach vergangen während der Umbau gebaut wurde.
    In diesem Zeitraum (01.01 - 30.06) ist also die Abschreibung nur für das alte Gebäude ohne Umbau zu tätigen, steht im Übrigen in deiner Lösung! Der Umbau wird erst nach seiner Fertigstellung, ein halbes Jahr später mit einbezogen also ergibt sich dafür nur noch eine Restnutzungsdauer von 19,5 Jahren.

    Ich hoffe jetzt wir es klar!

  • Umbau von Gebäuden

    • Strolch
    • 23. Mai 2005 um 00:15
    Zitat

    Der Umbau wurde im 2. Halbjahr des Abschlussjahres fertig gestellt und im November d. J. bezogen. Die Endabrechnung der Architekten mit Datum 31.12. ist noch nicht verbucht und zeigt folgendes Bild (E 456) und ist noch zu verbuchen:

    Da das ganze in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen wurde und wie es so schön weiter in deiner Angabe heißt

    Zitat

    RND per 1.1. d. J. 20 Jahre

    ist es wohl so, daß zum Aktivierungszeitpunkt des Umbaus, bereits ein halbes Jahr der Restnutzungsdauer "abgelaufen" ist.
    Wenn ich mich nämlich dunkel an die letzte Vorlesung zu dem Thema erinnere muss zeitgenau abgeschrieben werden, wobei als Erleichterung gilt, daß in der ersten Jahreshälfte das ganze Jahr, in der zweiten Jahreshälfte das halbe jahr abgeschrieben wird.

    Falls ich falsch liege schreit bitte laut!

  • Hat jemand Aufgaben zu Einkauf/Verkauf/Sachanlagen/BV ???

    • Strolch
    • 22. Mai 2005 um 15:46

    Wenn du willst, hier ist eine aus einem alten Lehrbuch:

    Kauf eines LKW zum Listenpreis von 100.000 € Anfang Jannuar. Die erste Tankfüllung wird in Rechnung gestellt 110 L Diesel a 1,20 € = 132 € (inkl. MWSt.) Überführungskosten werden in Höhe von 800 € netto berechnet. Bei Zahlung binnen 14 Tagen werden 2 % Skonto vom Listenpreis gewährt. (die Rechnung wird innerhalb der Frist beglichen).
    Zur Teilfinanzierung des LKW wird am 10. Januar (desselben Jahres) ein bankkredit in Höhe von 90.000 € aufgenommen. Konditionen Auszahlung 100%, Zinssatz 9%, Laufzeit 4 Jahres, Zinszahlung nachträglich zum Jahresende.

    Gesucht werden alle zum Geschäftsvorfall gehörenden Buchungen.

  • Sachanlagevermögen: Kann jemand überprüfen, ob meine Rechnung stimmt !!!

    • Strolch
    • 22. Mai 2005 um 15:41

    Sieht richtig aus.

    Rabatt und Skonto sind Anschaffungskostenminderungen und werden daher nicht zu den Anschaffungskosten gezählt und nach Ziehung wieder ausgebucht. Aufwendungen für die Montage sind zu aktivieren, hats du auch gemacht. Von daher, sieht wie gesagt richtig aus!

  • Sachanlagevermögen: Kann jemand überprüfen, ob meine Rechnung stimmt !!!

    • Strolch
    • 21. Mai 2005 um 01:42

    Ich nehme mal an das du hier nach irgendeinem Kontorahmen buchts. Ich erinnere mich dunkel aus meiner Schulzeit an ein paar der Nummern und nehme an das es der IKR ist?
    Ich muss dir aber leider sagen, dass ich diese Nummern schon lange nicht mehr auswendig kann, allein schon weil es hunderte verschiedene Kontenrahmen gibt, der oder die geläufigsten ist/sind da wohl noch DATEV-Kontenrahmen.

    Also bitte schreib doch statt irgendwelcher Nummern die Kontenbezeichnungen hin, dann kann dir hier sicherlich auch geholfen werden - die zweite Möglichkeit ist es findet sich jemand der den von dir genutzten Kontenrahmen ausreichend gut kennt oder der sich tatsächlich die Mühe macht und sich das raussucht.

  • Controlling-Grundlagen

    • Strolch
    • 19. Mai 2005 um 03:24

    A.) Vorteile sind z.B. a.) kontinuierliches Monitoring der Geschäftsentwicklung in allen Bereichen Soll/Ist Analyse - somit sofortiges und frühzeitiges aufzeigen von Fehlentwicklungen, was die Gegensteuerung ermöglicht
    b.) Das Berichtswesen ist der Kern eines guten Controllingsystems und ermöglicht es den entscheidern im Unternehmen jederzeit auf aktuelle Informationen aus den "tiefen" des Unternehmens zugreifen zu können. Im optimalen Fall auch noch in jeder beliebigen Komprimierung.
    Denk selber noch mal drüber nach es gibt noch viele Vorteile, je nachdem wie weit du Controlling auslegst sogar sehr sehr viele.

    B) Prinzipiell ist das Controlling eine "Führungsunterstützungsfunktion" d.h. das Controlling liefert kompakte, aufbereitete Informationen als Grundlage für Entscheidungen und gegebenenfalls auch wirtschaftliche Handlungsempfehlungen - diese Informationen aber schließlich in konkrete Entscheidungen umzusetzen obligt der Geschäftsführung und den einzelenen Abteilungsleitern.
    Einfach gesagt also Controlling liefert die Infos und die Geschäftsführung entscheidet dann aufgrund oder entgegen dieser Infos. Oder um mal wieder was schönes zu zitieren "Aufgabe des Controlling ist es, die Entscheidungen so vorzubereiten, daß as mehreren Handlungsalternativen die beste Lösung ausgewählt werden kann." Goetsch & Rödel: Controlling für Klein- und Mittelbetriebe, S. 17
    Alternativ kannst du dir auch diesen Fachaufsatz ansehen. "Zur Abgrenzung von Führung und Controlling" 28 Seiten als PDF von der WHU Koblenz

    C) Üblicherweise als Stabsstelle direkt unter der Geschäftsführung. Warum? Das Controlling soll Informationen aufbereiten und an die Entscheider im Unternehmen weiterreichen. Daher benötigt es erstens Autorität und zweitens einen kurzen Weg zu den Entscheidern um "herauszufinden" welche Informationen wie und wann in welcher Komprimierung etc. benötigt werden.


    Wie immer alle Angaben ohne Gewähr!

  • Präsentation erstellen

    • Strolch
    • 14. Mai 2005 um 15:36

    Außer das du bildlich das Produkt en Detail darstellst fällt mir dazu auch keine gute Visualisierung ein!

  • Aktienoptionen

    • Strolch
    • 14. Mai 2005 um 15:35

    Schau dir mal die Behandlung bei Aktienoptionen im IFRS System an - da ist die Diskussion ja noch nicht zu ende und dürfte zumindest in einigen Beiträgen was für dich dabei sein.
    In welchen zeitschriften oder Webseiten du dazu jetzt was findest, davon hab ich keine Ahnung, da ich das Thema nur am Rande angeschnitten habe!

  • Präsentation erstellen

    • Strolch
    • 14. Mai 2005 um 02:07

    Naja, wenn dir Powerpoint zu langweilig ist, kannst du ja auch ein anderes Programm nehmen - Microsoft ist schließlich nicht der einzige Hersteller der das Anbietet.
    Also bei Powerpoint würde ich nicht gerade von klassisch reden. Wenn du es klassich machen willst, dann nimm gut gestalltete Overhead-Folien (das Problem ist nur Farbdruck ist teuer) oder ganz klassich, Flip-Chart oder Tafelanschrift, wobei ich aber dazuz nur raten kann wenn du ne wirklich schöne Handschrift hast.

    Der AHA Effekt wird sich bezüglich dieses Themas sicherlich nicht einstellen - aber du kannst ja vielleicht ein paar Anschauungsstücke mitbringen, macht sich immer gut, wenn man Sachen zum Vorzeigen hat, aber nicht während des Vortrags rumgehen lassen, sondern danach, denn während du sprichst lenkt das nur ab ;)

  • Virtuelles Dorf gegründet, ähnlich eines virtuellen Staates

    • Strolch
    • 7. Mai 2005 um 21:11

    Wenn du das ernst meinst, solltest du dir wohl mal ne "richtige" Domain besorgen! Denn dieser Umleitungsunsinn ist leider nicht sonderlich ermutigend, denn der deutet doch massiv auf Kurzlebigkeit hin.
    Zweitens solltest du dirngenst ne Webseite vor das Forum setzten in der du ausführlich erklärst was das soll, wie das laufen soll etc. denn ein Forenportal schreckt zumindest mich doch ganz gewaltig ab!

    Ach ja und die ganzen Links sollten natürlich auch funktionieren. Die Karten gehen z.B. bei mir gar nicht!

  • Bewertungsgrundsätze

    • Strolch
    • 4. Mai 2005 um 00:47

    Na dann schaun mehr mal, wie immer gilt alle Antworten ohne Gewäht!

    Am besten fangen wir mal mit einem Zitat an: "... allgemeine Bewertungsgrundsätze sind im Rahmen der Einzelvorschriften der §§ 253 ff. HGB geregelt, die den allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 252 Abs. 1 HGB grundsätzlich vorgehen ..."
    Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 19. Aufl., S. 1068
    Neben den im HGB kodifizierten Grundsätzrn gelten natürlich auch noch die GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung)

    So, im Endeffekt suchen wir nach diesem Zitat, aus einer der Höchsten Quelle, nun Bewertungsgrundsätze die sich widersprechen.

    Am besten Geeignet ist wohl das Niederstwertprinzip bzw. das AHK-Prinzip (was dir besser gefällt) das allein schon aufgrund seiner Klarheit bestens geeignet ist.
    " Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach den Absätzen 2 und 3 anzusetzen.(§ 253 Abs.1 HGB) "
    Durch diesen Bewertungsgrundsatz wird z.B. der Grundsatz der Bilanzwahrheit aufgehoben, welche unter anderem die zutreffende Wertermittlung und den Ansatz der Bilanzwerte nach zutreffenden Wertmaßstäben verlangt. Ein Aktienpaket 1952 vom Unternehmen für z.B. 100.000 DM erworben heutiger Wert 1,5 Mio. EUR muss also mit den 100.000 Mark bzw. 50 TEUR in die Bilanz. Die Bilanzwahrheit würde also einen Ansatz zum reellen Wert fordern, während das gesetzlich kodifizierte Niederswertprinzip dies nicht zulässt.

  • Arbeitslosenquote als Indikator für die Vollbeschäftigung

    • Strolch
    • 30. April 2005 um 15:48

    2) Erläutern Sie die Aussage: "In Krisenzeiten weist die Arbeitslosenquote die Beschäftigungslosigkeit zu niedrig aus."

    Nicht nur in Kriesenzeiten auch in normalen Zeiten ist die Arbeitslosenquote niedriger als die tatsächliche Zahl der Beschäftigungslosen.
    Das Statistische System zählt alle nicht mit die derzeit in Fortbildungsmaßnahmen oder Ähnliches Ausgegliedert sind, Personen die noch keinen Anspruch auf Versicherungsschutz genießen melden sich zum Teil nicht beim Arbeitsamt, Schulabgänger, Studienabgänger, Personen nach der Kindererziehung (z.B. Man will wieder Arbeiten wenn die Kleinen in die Schule kommen - hat daher in den letzten Drei Jahren nicht 360 Tage lang versicherungspflichtig gearbeitet)
    Personen die in der Sozialhilfe waren waren bislang nicht berücksichtigt inwieweit sich das durch Hartz IV wirklich geändert hat weiß ich nicht.
    Generell wird Übergangsarbeitslosigkeit von wenigen Tagen/ Wochen zum Teil nicht gemeldet, sprich Ende Beschäftigung A 15.03 Beginn Beschäftigung B 01.04!
    Die Beschäftigten in Auffanggesellschaften die durch den Ehemaligen Arbeitgeber vermittelt werden sollen werden nicht gezählt obwohl auch diese defacto ohne Beschäftigung sind.
    Also ziemlich viel zu diesem Punkt!


    3) Welche Kosten entstehen durch die Arbeitslosigkeit in einer Volkswirtschaft?

    Zunächstmal muß die Solidargemeinschaft für die sozialen Sicherungssysteme aufkommen. Die Arbeitslosen beziehen Arbeitslosengeld, wobei hier teilweise ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln gezahlt werden muss.
    Die Personen zahlen keine Steuern (Steuerausfälle), sie konsumieren weniger (wieder Steuerausfälle MWSt, Bagatellsteuern).

  • Kopierschutz in Frankreich illegal

    • Strolch
    • 27. April 2005 um 13:03
    Zitat


    Kopierschutz in Frankreich illegal
    Im Rechtsstreit um eine kopiergeschützte DVD gab ein Pariser Gericht den Klägern der Verbraucherschutzorganisation UFC Que Choisir Recht. In dem Berufungsverfahren wurde damit das Urteil der ersten Instanz aufgehoben.

    Streitgegenstand war laut dem Magazin Musikwoche eine DVD des Films "Mulholland Drive". Ein Besitzer der DVD wollte eine Kopie des Films für seine Mutter anfertigen und wurde dabei von dem Kopierschutz gehindert.

    Die Que Choisir nahm den Fall auf und verklagte die Produktionsfirmen der DVD Les Film Alain Sarde und Studio Canal. Grund dafür: Der in der DVD integrierte Kopierschutz hindere den Käufer des Films daran sein Recht auf eine Privatkopie auszuüben.

    Urteil wahrscheinlich kein Präzedenzfall

    Das sahen die Richter (zumindest in der zweiten Instanz) genauso, gaben den Kläger Recht und forderten die Produktionsfirmen unter Androhung einer Geldstrafe auf, auf sämtlichen auf dem Markt befindlichen Mulholland Drive-DVDs den Kopierschutz zu entfernen.

    Vertreter der französischen Videoindustrie wollen den Fall nun prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Das sich das Urteil als Präzedenzfall entwickeln wird, ist ohnehin eher unwahrscheinlich. Der Gerichtsentscheid dürfte vor allem im Widerspruch zu einer europäischen Richtlinie zum Urheberrecht stehen, die sich derzeit im Entwurf befindet.


    Quelle: Netzwelt


    Hab ich eigentlich schonmal erwähnt das mir die Franzosen immer sympatischer werden, je länger sie mit uns zusammen in der EU sind. Jetzt müssen sie nur noch dieses lächerliche Ding kippen, dass die Europapolitiker in ihrer größenwahnsinnigen Verblendung als Verfassung bezeichnen, dann werd ich glaub ich mal nachsehen ob die mir auch ohne französische Sprachkenntnisse die Staatsbürgerschaft geben. Nein das dann wohl doch nicht aber wie gesagt sie werden mir immer Sympathischer!

  • Gedankenspiel: Aufhebung aller Import/Export Begrenzungen auf dem Globus

    • Strolch
    • 19. April 2005 um 14:59

    Hab ich doch genau so geschrieben?

  • Gedankenspiel: Aufhebung aller Import/Export Begrenzungen auf dem Globus

    • Strolch
    • 16. April 2005 um 01:47
    Zitat

    Original von Kirsche
    Viele derzeit subventionierte Zweige wären nicht mehr konkurrenzfähig ( z.B. Obstbauern/Preise in der EU, wenn Import von Obst etc. aus Entwicklungsländern uneingeschränk möglich wäre).


    Wie kommst du darauf? Oder willst du die Subventionen auch abschaffen?Aber nur weil du Export-/Importzölle aufhebst fallen ja die Subventionen nicht weg. Die europäische und amerikanische Landwirtschaft ist ja gerade aufgrund der Subventionen wesentlich konkurenzfähiger als die Landwirtschaft in Entwicklungsländern die zum Weltmarktpreisen konkurieren müssen! Gerade deshalb sind ja Fleisch, Getreide und andere Landwirtschaftliche Produkte so günstig bei uns. Die Subventionen für die Landwirtschaft machen glaub ich über 40% des EU Haushalts aus. Ergo ob jetzt Zölle und Quoten wegfallen oder nicht auf die Landwirtschaft wird das kaum Einfluss haben.

    Zitat

    Original von Kirsche
    Welche Gedanken würden euch durch den Kopf gehen?


    Das dein komplettes Gedankenspiel auch heute schon in weiten Teilen realität ist, denn Import- oder Exportzölle haben heute schon kaum mehr Einfluss auf Investitionsentscheidungen und Produktionsverlagerung. Viele Industriezweige leben von der Nähe zu ihren Kunden, bei anderen ist das nicht so und da wird ja auch schon fleißig international Produziert. Entwicklungsländer kannst du in dieser Überlegung aber total vergessen, da diesen die nötige Infrastruktur fehlt. Zu beachten sind also die Industriestaaten und die Schwellenländer und wenn du dir anschaust wieviele Teile von einem Mercedes in Deutschland gefertig wurden, dann weißt du das du ein sehr internationales Auto fährst. Ich kenn einige Verlage die in Vietnam drucken lassen - hätte man das Gedacht, selbst Deutsche Bücher kommen heute schon aus dem Ausland! Also Import- Exportzölle und Quoten spielen mMn aus der Sicht der Industrieländer schon lange keine wesentliche Rolle mehr. Interesannter würde wohl die Konkurenz unter den Schwellenländern werden!

  • UrhG: Zweifelhafte Interpretation des Urheberrechts durch das Landgericht Oldenburg

    • Strolch
    • 6. April 2005 um 23:19

    Und wo ist jetzt dass Problem? Das Urteil des Amtsgerichts ist logisch und enthält keinerlei Widersprüche.

    Urteil lautet: Kläger kann Urheberrecht nicht nachweißen, daher kann er niemandem die Nutzung untersagen und somit auch keinen Schadensersatz/Lizenzgebühren oder ähnliches verlangen.
    Der Nebensatz ist ebenfalls folgerichtig, selbst wenn der Kläger das Urheberrecht besitzt, hat er dennoch der Verwendung der Bilder zugestimmt womit auch in diesem Fall eine unerlaubte Nutzung nicht vorliegen würde.

    Zweitens hat das Landgericht Oldenburg überhaupt keine Aussage getroffen sondern die Revision abgelehnt, von einer Zweifelhaften Interpretation des Urheberrechts kann hier also kaum die Rede sein sondern eher von der Unkenntnis des Autors dieser Webseite über die Deutsche Rechtsprechung und deren Feinheiten.

    Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern ist die äußerung meiner persönlichen Meinung

  • Soziologie + Geschichte in Regensburg?

    • Strolch
    • 1. April 2005 um 16:22

    Für das Studium brauchst du keine weiteren, wenn du allerdings als Historiker in den moderneren Zeiten arbeiten willst, sind weitere Fremdsprachen sehr hilfreich, denn die meisten Länder fertigen Schriftstücke nunmal in ihrer Muttersprache aus. Du wirst also keine französische Urkunde von 1760 in Englisch finden. Was Latein anbelangt, in Deutschland wurden mWn ab ca. 1350 nur noch 50% der Urkunden auf Latein ausgestellt, die andere Hälfte bereits auf Deutsch, ich vermute mal das gilt für die anderen Länder auch.
    Was die Soziologie angeht, kommt ganz darauf an wo du arbeiten willst. In der Forschung können andere Sprachen durchaus hilfreich sein, wenn du in Dt. in der Marktforschung arbeiten willst, reicht Englisch aus.

    Was die Jobaussichen anbelangt, die sind wie überall anderes derzeit auch düster.

  • BGHZ-Entscheidungen

    • Strolch
    • 31. März 2005 um 14:37

    WM , naja neben der Weltmeisterschaft könnte es noch das Wohnraummietrecht sein ???

    AG: Arbeitsgemeinschaft - Aktiengesellschaft - Amtsgericht - (???)

    ZHR: Müsste das Bibliothekskürzel für ne Zeitschrift sein.

    Ich glaube allerdings das dir diese Aussagen nicht viel weiterhelfen, der Vollständigkeit halber poste ich sie aber trotzdem mal!

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