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UrhG: Zweifelhafte Interpretation des Urheberrechts durch das Landgericht Oldenburg

  • Bernd K.
  • 6. April 2005 um 16:16
  • Bernd K.
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 6. April 2005 um 16:16
    • #1

    Zweifelhafte Interpretation des Urheberrechts durch das Landgericht Oldenburg
    Das Landgericht Oldenburg hat sich ein zweifelhaftes Urteil geleistet:
    Es sei für die Einräumung von Nutzungsrechten unerheblich, wer der Urheber sei.
    Mehr über die Hintergründe des Urteils unter http://www.schlicktau.de

    Gruß Bernd

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 6. April 2005 um 23:19
    • #2

    Und wo ist jetzt dass Problem? Das Urteil des Amtsgerichts ist logisch und enthält keinerlei Widersprüche.

    Urteil lautet: Kläger kann Urheberrecht nicht nachweißen, daher kann er niemandem die Nutzung untersagen und somit auch keinen Schadensersatz/Lizenzgebühren oder ähnliches verlangen.
    Der Nebensatz ist ebenfalls folgerichtig, selbst wenn der Kläger das Urheberrecht besitzt, hat er dennoch der Verwendung der Bilder zugestimmt womit auch in diesem Fall eine unerlaubte Nutzung nicht vorliegen würde.

    Zweitens hat das Landgericht Oldenburg überhaupt keine Aussage getroffen sondern die Revision abgelehnt, von einer Zweifelhaften Interpretation des Urheberrechts kann hier also kaum die Rede sein sondern eher von der Unkenntnis des Autors dieser Webseite über die Deutsche Rechtsprechung und deren Feinheiten.

    Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern ist die äußerung meiner persönlichen Meinung

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