Study-Board.de
  1. Magazin
    1. Hochschulen
    2. Häufige Fragen
  2. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Semantische Suche
  3. Mediathek
  4. Umfragen
  5. Studium
    1. Welches Fernstudium?
    2. Hochschulfinder
    3. Studiengänge
    4. Hochschulen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Galerie
  • Datenbank-Einträge
  • Umfragen
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Mitglieder
  3. AnjaRecht

Beiträge von AnjaRecht

  • Stellvertretung im BGB (§164) – wann bindet mich das Handeln eines anderen wirklich?

    • AnjaRecht
    • 6. Juli 2026 um 18:20

    Für die wirksame Stellvertretung müssen drei Voraussetzungen zusammenkommen (die prüfst du in der Klausur immer der Reihe nach):

    1. Eigene Willenserklärung des Vertreters (er entscheidet selbst – anders als der Bote).
    2. Im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip): erkennbar, dass er für dich handelt, nicht für sich.
    3. Mit Vertretungsmacht (Vollmacht oder gesetzlich).

    Sind alle drei erfüllt, wirkt das Geschäft unmittelbar für und gegen dich als Vertretenen. Der Unterschied zum Boten: Der Bote übermittelt nur eine fremde, fertige Erklärung („Herr X sagt: er kauft für 100 €“), der Vertreter bildet eine eigene. Deshalb muss der Vertreter z. B. geschäftsfähig sein, der Bote nicht unbedingt.

  • Abstraktionsprinzip – warum sind Kaufvertrag und Übergabe im BGB zwei getrennte Geschäfte?

    • AnjaRecht
    • 5. Juli 2026 um 07:05

    Das ist eine der klassischen Hürden – und ja, es hat handfeste Konsequenzen 🙂 Zwei Ebenen:

    • Trennungsprinzip: Das Verpflichtungsgeschäft (der Kaufvertrag, § 433 – „ich schulde dir die Sache, du mir das Geld“) und die Verfügungsgeschäfte (die tatsächliche Übereignung von Ware und Geld, § 929) sind rechtlich getrennt. Der Kaufvertrag verpflichtet nur, er überträgt noch kein Eigentum.
    • Abstraktionsprinzip: Die Übereignung ist in ihrer Wirksamkeit unabhängig („abstrakt“) vom Kaufvertrag. Ist der Kaufvertrag unwirksam, bleibt die Übereignung trotzdem zunächst wirksam.

    Praktischer Fall: Der Kaufvertrag wird wegen Irrtums angefochten und ist damit nichtig, die Ware wurde aber schon übereignet. Wegen der Abstraktion bist du zunächst trotzdem Eigentümer geworden. Du musst die Sache dann nicht über das Eigentum, sondern über das Bereicherungsrecht (§ 812, „etwas ohne rechtlichen Grund erlangt“) zurückgeben.

  • Eigentumsvorbehalt – wem gehört die Ware, bis sie bezahlt ist?

    • AnjaRecht
    • 2. Juli 2026 um 21:30

    Gute Frage, das ist ein Paradebeispiel für die Trennung von Besitz und Eigentum im BGB 🙂 Geregelt ist der Eigentumsvorbehalt in § 449 BGB:

    • Der Käufer bekommt sofort den Besitz (er hat die Sache, kann sie nutzen).
    • Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Verkäufer.

    Juristisch dahinter steckt eine aufschiebend bedingte Übereignung (§ 158 Abs. 1 BGB): Die Einigung über den Eigentumsübergang steht unter der Bedingung „vollständige Kaufpreiszahlung“. Erst wenn die letzte Rate da ist, geht das Eigentum automatisch über – ohne dass ihr nochmal etwas tun müsst. Zahlt der Kunde nicht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und die Sache als Eigentümer herausverlangen (§ 985 BGB).

  • Schuldnerverzug – ab wann bin ich wirklich „in Verzug“ und was heißt das für mich?

    • AnjaRecht
    • 1. Juli 2026 um 07:45

    Gute Frage, das wird oft verwechselt 🙂 Grundregel nach § 286 BGB: Verzug setzt eine fällige Forderung plus grundsätzlich eine Mahnung nach Fälligkeit voraus. Ohne Mahnung kein Verzug – aber es gibt wichtige Ausnahmen, bei denen die Mahnung entbehrlich ist:

    • Für die Leistung ist eine kalendermäßig bestimmte Zeit vereinbart („zahlbar bis 30.06.“).
    • Der Schuldner verweigert die Leistung ernsthaft und endgültig.
    • Die Sonderregel für Geldforderungen: spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt Verzug ein (bei Verbrauchern nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde).

    Also: bloße Fälligkeit allein reicht meistens noch nicht – es braucht Mahnung oder einen dieser Ausnahmegründe.

  • Taschengeldparagraph §110 BGB – wann ist ein Kauf von Minderjährigen wirksam?

    • AnjaRecht
    • 28. Juni 2026 um 18:30

    Schöne Frage, da steckt mehr Systematik drin, als man denkt 🙂 Ausgangspunkt: Minderjährige zwischen 7 und 18 sind beschränkt geschäftsfähig (§106). Ein Vertrag, der ihnen nicht lediglich rechtliche Vorteile bringt, ist ohne Einwilligung der Eltern zunächst schwebend unwirksam (§108) – er kann durch Genehmigung noch wirksam werden.

    §110 ist die Ausnahme: Bewirkt der Minderjährige die Leistung mit Mitteln, die ihm gerade dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurden (= Taschengeld), wird der Vertrag von Anfang an wirksam. Dein Buchbeispiel: bar vom Taschengeld bezahlt → wirksam, keine Zustimmung nötig.

  • Werkvertrag vs. Dienstvertrag – woran mache ich konkret fest, was vorliegt?

    • AnjaRecht
    • 24. Juni 2026 um 19:50

    Der entscheidende Unterschied ist, was geschuldet wird:

    • Dienstvertrag (§ 611 BGB): geschuldet ist das Tätigwerden, nicht der Erfolg. Beispiel: Ein Arzt schuldet die sorgfältige Behandlung, aber nicht die Heilung. Ein Anwalt schuldet die Beratung, nicht den gewonnenen Prozess.
    • Werkvertrag (§ 631 BGB): geschuldet ist ein konkreter Erfolg bzw. ein Werk. Beispiel: Der Handwerker schuldet die fertig reparierte Heizung, der Friseur den fertigen Haarschnitt.

    Faustfrage: „Schulde ich das Bemühen oder das Ergebnis?“ Ergebnis = Werkvertrag, Bemühen = Dienstvertrag.

  • Anfechtung wegen Irrtums (§119 BGB) – wann kann ich einen Vertrag noch rückgängig machen?

    • AnjaRecht
    • 22. Juni 2026 um 20:15

    Sehr verbreitete Baustelle 🙂 §119 BGB kennt diese Fälle:

    • Erklärungsirrtum (§119 I Alt. 2): Du verschreibst oder versprichst dich – du wolltest 100 schreiben, hast aber 1000 getippt.
    • Inhaltsirrtum (§119 I Alt. 1): Du sagst genau das, was du sagen willst, irrst dich aber über die Bedeutung (Klassiker: „Haakjöringsköd“ – du meinst Walfleisch, das Wort heißt aber Haifischfleisch).
    • Eigenschaftsirrtum (§119 II): Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Person oder Sache (z. B. Echtheit eines Gemäldes).

    Abzugrenzen ist der Motivirrtum – also wenn du dich nur über deine Beweggründe irrst (du kaufst Aktien, weil du auf Kursgewinne hoffst, die ausbleiben). Der berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung, sonst wäre kein Vertrag sicher.

  • Verjährung im BGB – ab wann laufen die 3 Jahre eigentlich genau?

    • AnjaRecht
    • 20. Juni 2026 um 18:40

    Da liegt ein klassischer Stolperstein 🙂 Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren steht in § 195 BGB. Entscheidend ist aber der Fristbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB: Die Frist beginnt nicht am Tag der Entstehung, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem

    • der Anspruch entstanden ist und
    • der Gläubiger von den Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt (oder grob fahrlässig nicht erlangt).

    Deshalb dein Beispiel: Anspruch entsteht März 2021 → Frist startet erst am 31.12.2021, 24:00 Uhr → drei Jahre später ist sie am 31.12.2024 abgelaufen. Diese „Ultimo-Regel“ (auf das Jahresende abstellen) ist genau der Grund, warum es nicht der März 2024 ist.

  • Sachkundiger, Fachkundiger & Sachverständiger: Unterschied einfach erklärt

    • AnjaRecht
    • 17. Juni 2026 um 02:10

    Die drei Begriffe sehen sich ähnlich, beschreiben aber unterschiedliche Qualifikationsstufen – und welcher gilt, hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage ab (Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Betriebssicherheit). Kurz auf den Punkt gebracht:

    • Sachkundiger – jemand, der seine vorhandene Fachkunde durch einen (oft behördlich anerkannten) Sachkundelehrgang für eine eng umrissene Aufgabe erweitert hat, z. B. wiederkehrende Prüfungen bestimmter Geräte. Der Begriff stammt aus älteren Regelwerken und lebt heute vor allem im Gefahrstoffrecht (GefStoffV) weiter – etwa beim Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Asbest).
    • Fachkundiger – wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die nötigen Fachkenntnisse verfügt, um eine Aufgabe eigenständig zu beurteilen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) arbeitet bewusst mit diesem Begriff: Gefährdungsbeurteilungen und Prüfungen sind dort fachkundigen bzw. „zur Prüfung befähigten Personen“ vorbehalten. Letztere haben in der BetrSichV den früheren „Sachkundigen“ weitgehend abgelöst.
    • Sachverständiger – die höchste Stufe: ein besonders qualifizierter Fachmann, häufig öffentlich bestellt und vereidigt (z. B. über die IHK) oder amtlich anerkannt. Er erstellt neutrale Gutachten für Gerichte, Behörden oder Versicherungen. Bei besonders gefährlichen, überwachungsbedürftigen Anlagen prüfen seit 2006 zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) – früher die Rolle der „Sachverständigen“ des Tas vTÜV.

    Als Eselsbrücke: Sachkundiger prüft (klar definierte Aufgabe), Fachkundiger beurteilt (eigenständige fachliche Bewertung), Sachverständiger begutachtet (neutrales Gutachten mit Außenwirkung).

    Wichtig: Die genauen Anforderungen ergeben sich immer aus der jeweils einschlägigen Vorschrift. Schau also zuerst, welches Regelwerk für deinen Fall gilt (z. B. BetrSichV, GefStoffV, einschlägige TRBS/TRGS oder DGUV-Vorschriften) – daraus lässt sich ableiten, welche Qualifikation konkret gefordert ist.

  • AGB – wann werden sie eigentlich wirksam Vertragsbestandteil?

    • AnjaRecht
    • 16. Juni 2026 um 16:25

    Genau die richtige Frage – einschlägig ist § 305 Abs. 2 BGB. Damit AGB gegenüber einem Verbraucher Vertragsbestandteil werden, müssen drei Dinge zusammenkommen:

    1. Der Verwender weist bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hin (oder per deutlich sichtbarem Aushang, wenn ein ausdrücklicher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist).
    2. Der andere kann in zumutbarer Weise vom Inhalt Kenntnis nehmen.
    3. Der Vertragspartner ist mit der Geltung einverstanden.

    Beim Online-Shop erfüllen genau die verlinkte, lesbare AGB-Seite plus das Häkchen diese Punkte. Ein bloßes „Es gelten unsere AGB“ ohne Möglichkeit, sie zu lesen, reicht nicht.

  • Angebot und Annahme – ist die Ware im Schaufenster schon ein Angebot?

    • AnjaRecht
    • 15. Juni 2026 um 19:00

    Das ist der absolute Klassiker und ein beliebter Prüfungsstolperstein 🙂 Der Schlüsselbegriff heißt „invitatio ad offerendum“ – eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

    Die ausgepreiste Ware (Schaufenster, Katalog, Online-Shop, Speisekarte) ist rechtlich noch kein bindendes Angebot, sondern nur eine Einladung an den Kunden, selbst eines zu machen. Der Ablauf an der Kasse ist also:

    • Der Kunde gibt das Angebot ab, indem er die Ware aufs Band legt.
    • Der Verkäufer/Kassierer nimmt an, indem er sie eintippt/kassiert.

    Erst damit kommt der Kaufvertrag zustande (zwei übereinstimmende Willenserklärungen, §§145 ff. BGB).

  • Eigentum vs. Besitz im BGB – der Unterschied will mir nicht in den Kopf

    • AnjaRecht
    • 11. Juni 2026 um 21:35

    Sehr häufige Verwechslung – die Begriffe meinen im BGB tatsächlich zwei verschiedene Dinge:

    • Eigentum = die rechtliche Zuordnung. Wem gehört die Sache? (§ 903 BGB – der Eigentümer darf mit der Sache nach Belieben verfahren.)
    • Besitz = die tatsächliche Sachherrschaft. Wer hat die Sache gerade in der Hand? (§ 854 BGB)

    Schulbeispiel: Du leihst deiner Freundin dein Fahrrad. Dann bist du weiter Eigentümerin (es gehört dir), aber deine Freundin ist Besitzerin (sie hat die tatsächliche Gewalt darüber). Eigentum und Besitz fallen hier auseinander.

  • Kündigung in der Probezeit - welche Frist gilt und braucht der Arbeitgeber einen Grund?

    • AnjaRecht
    • 20. Mai 2026 um 06:36

    Meike hat das Wesentliche. Zwei Ergänzungen, die in der Praxis gern übersehen werden:

    • Sonderkündigungsschutz gilt auch in der Probezeit unabhängig vom KSchG. Ist M z. B. schwerbehindert (§ 168 SGB IX), Schwangere (§ 17 MuSchG) oder in Elternzeit, braucht ihr vorher die Zustimmung der Behörde. Das immer abklopfen.
    • Betriebsrat: Falls vorhanden, ist er nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung anzuhören. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam - auch in der Probezeit.

    Und das allgemeine Maßregelungs-/Diskriminierungsverbot (AGG, § 612a BGB) gilt ebenfalls schon. Solange der Grund "Leistung passt nicht" sachlich und nicht diskriminierend ist, seid ihr aber auf der sicheren Seite.

  • Gebrauchtwagen privat gekauft, Motorschaden nach 3 Wochen - kann ich Gewährleistung verlangen?

    • AnjaRecht
    • 5. Mai 2026 um 16:16

    Gute Frage, das ist ein Klassiker. Geh es sauber als Anspruchsprüfung an, z. B. Rücktritt:

    1. Anspruchsgrundlage: Rücktritt nach §§ 437 Nr. 2, 323, 346 BGB (oder Minderung §§ 437 Nr. 2, 441, bzw. Schadensersatz §§ 437 Nr. 3, 280 ff.).
    2. Wirksamer Kaufvertrag nach § 433 BGB (+).
    3. Sachmangel bei Gefahrübergang, § 434 BGB. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe (§ 446). Der Gutachter sagt: Defekt war schon angelegt - also Mangel bei Gefahrübergang (+).
    4. Kein Ausschluss: Hier kommt dein Knackpunkt. Der Ausschluss ist bei einem Privatverkauf grundsätzlich zulässig.

    Aber: Prüfe § 444 BGB. Ein Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Sachverhalt steht aber nur, dass der Defekt angelegt war - nicht, dass V davon wusste. Ohne Kenntnis des V keine Arglist, dann bleibt der Ausschluss wirksam.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Letzte Beiträge

    1. Thema
    2. Antworten
    3. Letzte Antwort
    1. Zweimal durch Statistik gefallen – was passiert beim Drittversuch, und fliege ich bei „endgültig nicht bestanden“ wirklich raus? 3

      • Felix96
      • 10. September 2026 um 20:40
      • Studium Allgemein
      • Felix96
      • 11. September 2026 um 08:51
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      4
      3
    3. CChris

      11. September 2026 um 08:51
    1. Jahresüberschuss, Bilanzgewinn, Gewinnrücklagen – warum hat eine AG in der Bilanz drei verschiedene „Gewinne“? 2

      • JaninaBWL
      • 10. September 2026 um 18:30
      • Rechnungswesen
      • JaninaBWL
      • 11. September 2026 um 07:15
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      6
      2
    3. MaxFinance

      11. September 2026 um 07:15
    1. Freelancerin statt Werkstudentin – ab wann ist das Scheinselbstständigkeit, und wen trifft das Risiko? 3

      • AnnaWInf
      • 10. September 2026 um 14:10
      • Rechtswissenschaften
      • AnnaWInf
      • 11. September 2026 um 06:50
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      4
      3
    3. DanielIT

      11. September 2026 um 06:50
    1. Inhalte eines BWL-Fernstudiums im Überblick 1

      • Tutor
      • 11. September 2026 um 02:00
      • Allgemeine Fragen
      • Tutor
      • 11. September 2026 um 02:35
    2. Antworten
      1
      Zugriffe
      20
      1
    3. aAlina

      11. September 2026 um 02:35
    1. Just-in-Time-Beschaffung – warum macht man sich freiwillig so abhängig vom Lieferanten? 3

      • TimDual
      • 9. September 2026 um 20:15
      • Betriebswirtschaftslehre
      • TimDual
      • 10. September 2026 um 21:30
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      46
      3
    3. MarkusWB

      10. September 2026 um 21:30
    1. Studententicket im Kino, Sparpreis bei der Bahn – warum lohnt es sich, dasselbe unterschiedlich teuer zu verkaufen? 2

      • PhilBWL
      • 10. September 2026 um 16:05
      • Volkswirtschaftslehre
      • PhilBWL
      • 10. September 2026 um 21:05
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      4
      2
    3. Basti92

      10. September 2026 um 21:05
    1. Fehler 1. und 2. Art – warum kann ich nicht einfach beide gleichzeitig klein halten? 3

      • Sara93
      • 9. September 2026 um 14:35
      • Mathematik u. Statistik
      • Sara93
      • 10. September 2026 um 17:50
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      38
      3
    3. RobertM

      10. September 2026 um 17:50
    1. Werkstudentenjob neben dem Studium – was geht an Steuern und Abgaben weg, und was hole ich zurück? 2

      • JuliBuecher
      • 9. September 2026 um 18:05
      • Steuerlehre
      • JuliBuecher
      • 10. September 2026 um 06:45
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      39
      2
    3. Meike_HR

      10. September 2026 um 06:45
    1. BWL Fernstudium: Praktikum sinnvoll oder nicht? 1

      • Tutor
      • 10. September 2026 um 02:00
      • Allgemeine Fragen
      • Tutor
      • 10. September 2026 um 02:30
    2. Antworten
      1
      Zugriffe
      45
      1
    3. aAlina

      10. September 2026 um 02:30
    1. Wie viele Einsendeaufgaben pro Monat sind realistisch – und wie hole ich einen Rückstand wieder auf? 3

      • KevinFernuni
      • 6. September 2026 um 19:05
      • Einsendeaufgaben
      • KevinFernuni
      • 9. September 2026 um 21:05
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      91
      3
    3. Jonas91

      9. September 2026 um 21:05

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Lernhilfen & Ratgeber

Geprüfte Wegweiser für Studium & Fernstudium:

  • 🎓 BWL-Fernstudium 2026 – der große Vergleich
  • 💶 Fernstudium-Kosten-Report 2026
  • 📊 BWL-Kennzahlen einfach erklärt
  • 🎯 Marketing-Mix: Die 4 P
  • 💰 Was verdient man mit BWL?
  • 📒 Rechnungswesen-Grundlagen
  • ✍️ Einsendeaufgaben-Hilfe (SGD, ILS & Co.)

Letzte Beiträge

  1. Zweimal durch Statistik gefallen – was passiert beim Drittversuch, und fliege ich bei „endgültig nicht bestanden“ wirklich raus?

    CChris
    11. September 2026 um 08:51
  2. Jahresüberschuss, Bilanzgewinn, Gewinnrücklagen – warum hat eine AG in der Bilanz drei verschiedene „Gewinne“?

    MaxFinance
    11. September 2026 um 07:15
  3. Freelancerin statt Werkstudentin – ab wann ist das Scheinselbstständigkeit, und wen trifft das Risiko?

    DanielIT
    11. September 2026 um 06:50
  4. Inhalte eines BWL-Fernstudiums im Überblick

    aAlina
    11. September 2026 um 02:35
  5. Just-in-Time-Beschaffung – warum macht man sich freiwillig so abhängig vom Lieferanten?

    MarkusWB
    10. September 2026 um 21:30
  1. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  2. Mediadaten
  3. Kontakt
  4. Presse
  1. Support

Über Study-Board.de

Study-Board.de ist eine der größten deutschen Communities rund ums Studium – mit über 37.000 Mitgliedern und mehr als 112.000 Beiträgen. Hier findest du Hilfe bei Einsendeaufgaben (SGD, ILS & Co.), verständliche Erklärungen zu BWL- und VWL-Fachbegriffen, Skripte, Klausurtipps und echte Erfahrungen zu Fernstudium-Anbietern wie IU, AKAD und Euro-FH.

Forum, Ratgeber und Linkdatenbank – Lernen, Austausch und gegenseitige Hilfe an einem Ort. Unabhängig und von Studierenden für Studierende.

Community-Software: WoltLab Suite™