Sehr häufige Verwechslung – die Begriffe meinen im BGB tatsächlich zwei verschiedene Dinge:
- Eigentum = die rechtliche Zuordnung. Wem gehört die Sache? (§ 903 BGB – der Eigentümer darf mit der Sache nach Belieben verfahren.)
- Besitz = die tatsächliche Sachherrschaft. Wer hat die Sache gerade in der Hand? (§ 854 BGB)
Schulbeispiel: Du leihst deiner Freundin dein Fahrrad. Dann bist du weiter Eigentümerin (es gehört dir), aber deine Freundin ist Besitzerin (sie hat die tatsächliche Gewalt darüber). Eigentum und Besitz fallen hier auseinander.