Aus der Bankpraxis noch der konkrete Ablauf: In der Anlage KAP setzt du das Kreuz bei „Günstigerprüfung“ und trägst deine Erträge samt schon einbehaltener Steuer (steht auf der Steuerbescheinigung deiner Bank) ein. Rechnen musst du nichts selbst – das übernimmt das Finanzamt.
Faustregel: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen so niedrig ist, dass du ohnehin kaum in den 25-%-Bereich kommst, immer ankreuzen. Kostet nichts und bringt oft eine Erstattung. 🙂