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Beiträge von DerSteuermann

  • Werbungskosten vs. Betriebsausgaben – worin liegt der Unterschied?

    • DerSteuermann
    • 16. Juni 2026 um 18:30

    Andis Abgrenzung ist genau richtig. Eine Ergänzung, weil das in Klausuren gern gefragt wird: Der Begriff ist zwar unterschiedlich, die Definition ist fast deckungsgleich – „Aufwendungen, die durch die Einkunftserzielung veranlasst sind“. Deshalb behandelt man sie inhaltlich oft parallel.

    Praktisch wichtig wird der Unterschied bei den Pauschalen: Bei nichtselbständiger Arbeit gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der automatisch abgezogen wird, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten darunter liegen. Bei Betriebsausgaben gibt es so eine Pauschale grundsätzlich nicht – da zählt der echte Beleg.

  • Kleinunternehmerregelung §19 UStG – lohnt sich das oder schade ich mir damit?

    • DerSteuermann
    • 15. Juni 2026 um 18:45

    Andis Punkte sind der Kern. Die Faustregel, mit der du die Entscheidung schnell triffst:

    • Kunden überwiegend privat + wenig Anschaffungen → Kleinunternehmer lohnt sich. Du bist günstiger und sparst Bürokratie.
    • Kunden überwiegend Unternehmen (die ziehen die USt eh als Vorsteuer, der Bruttopreis ist ihnen egal) + hohe Anfangsinvestitionen → freiwillig zur Regelbesteuerung. Dann holst du dir die Vorsteuer aus den Investitionen zurück.

    Wichtig: Der freiwillige Verzicht auf §19 (Option zur Regelbesteuerung) bindet dich fünf Jahre. Also nicht leichtfertig entscheiden.

  • Rückstellungen vs. Verbindlichkeiten – wann bilde ich was?

    • DerSteuermann
    • 13. Juni 2026 um 19:20

    Andis Abgrenzung ist die Klausur-Antwort. Zwei Dinge noch, die gern abgefragt werden:

    • Die Bildung der Rückstellung ist aufwandswirksam (z. B. „Aufwand an Rückstellungen“) – sie mindert also schon im Jahr der Verursachung den Gewinn, obwohl noch nichts gezahlt wurde. Das ist der Kern des Vorsichtsprinzips.
    • Bei der Auflösung gibt es drei Fälle: tatsächliche Inanspruchnahme (genau die Höhe), zu hoch gebildet (Differenz wird ertragswirksam aufgelöst) oder zu niedrig (Nachbuchung).

    Wenn du den Buchungssatz für Bildung und Auflösung draufhast, bist du auf der sicheren Seite.

  • Soll- vs. Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer – worin liegt der Unterschied?

    • DerSteuermann
    • 11. Juni 2026 um 18:30

    Im Kern geht es um einen Zeitpunkt: Wann muss ich die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen?

    • Soll-Versteuerung (Regelfall): Die Steuer entsteht mit der Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung – egal, ob der Kunde schon gezahlt hat.
    • Ist-Versteuerung (Ausnahme, auf Antrag): Die Steuer entsteht erst, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist.

    Merksatz: Soll = Sollzeitpunkt der Rechnung, Ist = Ist-Geldeingang.

  • Bilanz: Aktiv-Passiv-Mehrung – wer kann das mal an einem Beispiel zeigen?

    • DerSteuermann
    • 10. Juni 2026 um 19:20

    Ninas Beispiel ist das Standardpaar. Mein Praxistipp zum Auseinanderhalten: Frag dich immer „Verändert sich die Bilanzsumme?“

    • Nur eine Seite betroffen (Tausch): Summe bleibt gleich.
    • Beide Seiten betroffen (Mehrung/Minderung): Summe ändert sich.

    Und fast jeder Geschäftsvorfall „auf Ziel“ ist eine Mehrung, fast jede Tilgung eine Minderung. Damit sortierst du 90 % der Übungsfälle ohne langes Grübeln.

  • Gebrauchtwagen privat gekauft, Motorschaden nach 3 Wochen - kann ich Gewährleistung verlangen?

    • DerSteuermann
    • 10. Mai 2026 um 17:33

    Kurz aus der Praxis: Genau wegen § 444 BGB scheitern solche Fälle oft. "Defekt war angelegt" heißt eben nicht automatisch "Verkäufer wusste Bescheid". Arglist muss K beweisen, und das ist beim Privatverkauf richtig schwer. Für die Klausur also sauber abschichten: Ausschluss wirksam -> es sei denn Arglist (§ 444) -> Arglist hier (-), weil keine Kenntnis im Sachverhalt. Ergebnis: kein Anspruch.

  • Welche Einkunftsart bei Vermietung einer Eigentumswohnung über Airbnb?

    • DerSteuermann
    • 3. April 2026 um 12:08

    Nur als Ergänzung, weil es oft vergessen wird: Umsatzsteuerlich ist die kurzfristige Beherbergung (unter 6 Monaten) steuerpflichtig und sogar ermäßigt mit 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), während die langfristige Wohnraumvermietung nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei ist. Das läuft unabhängig von der ertragsteuerlichen Einordnung — nicht verwechseln.

  • Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten — wie viel Prozent?

    • DerSteuermann
    • 19. März 2026 um 03:45

    Das ist ein Klassiker, der gern verwechselt wird. Wichtig: Ertragsteuer und Umsatzsteuer laufen hier getrennt.

    • Ertragsteuerlich (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG): Angemessene und nachgewiesene Bewirtungsaufwendungen sind nur zu 70 % abziehbar, 30 % sind nicht abziehbare Betriebsausgaben.
    • Umsatzsteuerlich: Der Vorsteuerabzug bleibt davon unberührt. Du ziehst die volle (100 %) Vorsteuer nach § 15 UStG, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Bewirtung betrieblich veranlasst ist.

    Das ergibt sich aus § 15 Abs. 1a Satz 2 UStG — die 70/30-Begrenzung des EStG schlägt ausdrücklich nicht auf die Vorsteuer durch.

  • Inventurdifferenz buchen — Schwund im Lager, wie verbuche ich das?

    • DerSteuermann
    • 25. Februar 2026 um 11:24

    Noch ein Praxishinweis: Denk an die umsatzsteuerliche Seite. Bei reinem Schwund/Bruch passiert in der Regel nichts mit der Vorsteuer. Anders kann es aussehen, wenn Ware nachweislich für private Zwecke entnommen wurde — dann ist es eine unentgeltliche Wertabgabe und du musst Umsatzsteuer berücksichtigen. Für die reine Inventurdifferenz reicht aber die von Nina beschriebene Buchung.

  • Buchungssatz Skonto beim Wareneinkauf — wie buche ich das richtig?

    • DerSteuermann
    • 4. Februar 2026 um 21:36

    Klar, das ist ein Klassiker. Wichtig ist: Skonto ist eine nachträgliche Minderung des Einkaufspreises, also korrigierst du sowohl den Aufwand als auch die Vorsteuer anteilig.

    1. Beim Kauf hast du Verbindlichkeiten aus L+L im Haben in Höhe des Bruttobetrags stehen.
    2. Bei Zahlung mit Skonto löst du die komplette Verbindlichkeit im Soll auf (Bruttobetrag).
    3. Im Haben steht die tatsächliche Bank-Auszahlung, der Skontobetrag (netto) auf das Konto Nachlässe/Erlösschmälerung im Einkauf und die anteilig zu korrigierende Vorsteuer.

    Faustformel: Erst Brutto-Skonto rechnen, dann den Skontobetrag in netto + Vorsteuer aufteilen. Dann stimmt die Probe.

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