Andis Abgrenzung ist genau richtig. Eine Ergänzung, weil das in Klausuren gern gefragt wird: Der Begriff ist zwar unterschiedlich, die Definition ist fast deckungsgleich – „Aufwendungen, die durch die Einkunftserzielung veranlasst sind“. Deshalb behandelt man sie inhaltlich oft parallel.
Praktisch wichtig wird der Unterschied bei den Pauschalen: Bei nichtselbständiger Arbeit gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der automatisch abgezogen wird, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten darunter liegen. Bei Betriebsausgaben gibt es so eine Pauschale grundsätzlich nicht – da zählt der echte Beleg.