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Beiträge von pixi5331

  • VESI 11B/N - wann werden Sozialversicherungsbeiträge bei Einmalzahlung gezahlt?

    • pixi5331
    • 23. Februar 2014 um 13:55

    Hallo alle zusammen

    Ich habe ein Problem mit der Aufgabe 6 aus dem Heft VESI 11 B/N.

    Aufgabenstellung:
    Frau Lang ist seit dem 01.03.2013 in Hamburg bei der Firma XYZ beschäftigt. Sie arbeitet als Sekretärin und ist versicherungspflichtiges Mitglied einer Ersatzkasse. Ihr monatliches Arbeitsentgelt beträgt 3.500,00 €. Am 15.07.2013 zahlt der Arbeitgeber ihr ein Urlaubsgeld in Höhe von 3.000,00 €. Außerdem erhält sie am 15.11.2013 ein Weihnachtsgeld in Höhe von 2.500,00 € ausgezahlt.
    Berechnen Sie für die einzelnen Sozialversicherungszweige die Beitragsbemessungsgrundlage für die Monate Juni bis Dezember.

    Mein Ansatz:
    Wenn ich mich jetzt nicht vertan habe, sind für die Kranken- und Pflegeversicherung für das Urlaubsgeld 2.187,50 € und für die Renten- und Arbeitslosenversicherung die kompletten 3.000,00 € beitragspflichtig.
    Vom Weihnachtsgeld sind noch 937,50 € für die Kranken- und Pflegeversicherung und die kompletten 2.500,00 € für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig.

    Meine Frage:
    Soweit komme ich noch klar. Was ich nicht verstehe, warum ich die Beitragsbemessungsgrundlage für die Monate Juni bis Dezember berechnen soll. Muss ich das Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld auf die Monate verteilen? Und wenn ja wie?
    Wird es gleichmäßig auf alle Monate verteilt? (z. B. 2.187,50 € Urlaubsgeld : 7 Monate)
    Oder rechne ich 3.937,50 € monatl. Beitragsbemessungsgrenze – 3.500,00 € Gehalt = 437,50 € Urlaubsgeld im Juli, Juni, Mai, April, März (bis das beitragspflichtige Urlaubsgeld verteilt ist)? ?(

    Vielen Dank schon einmal im Voraus

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