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Beiträge von Marienkaefer

  • Stw 2

    • Marienkaefer
    • 23. November 2008 um 21:55

    Hallo Heike75,
    ich habe Nachricht von meinem Studienleiter bekommen.

    Meine Frage war:

    bei der Ermittlung der Gewerbesteuer muss ich doch die Mietkosten für das Grundstück vom Landwirt, die Pacht für das Grundstück des Gewerbetreibenden ausser Acht lassen und die Pacht für Wirtschaftsgüter des AV mit 50 % hinzurechnen nach § 8 GewStG Nr. 7 hinzurechnen oder liege ich da falsch?

    Seine Antwort:

    Jawoll !! Grundstücke werden anch der alten Fassung des GewStG bis 2007 nach § 8 Nr. 7 GewStG NICHT dazugerechnet (egal, ob es von einem Landwirt gepachtet ist oder von einem anderen...) .

    Ich hoffe das es jetzt richtig ist.
    Meine Lösung nun: 35640 €

    Viele Grüsse
    Marienkaefer

  • Stw 2

    • Marienkaefer
    • 23. November 2008 um 11:44

    Bei der Feststellung des gewerbesteuerlichen Gewinns (Gewerbeertrag) gibt es bestimmte Hinzurechnungen nach § 8 GewSTG. In diesem § werden in Nr. 7 Pachtzinsen erwähnt, ALLERDINGS NUR SOLCHE , DIE NICHT (!!) MIT GRUNDSTÜCKEN ETC. ZUSAMMENHÄNGEN !!


    Im vorliegenden Beispiel sind es aber Pachtzinsen für ein "Grundstück". Unerheblch ist hierbei, das es sich um ein LuF-Grundstück handelt !!


    Also KEINE HINZURECHNUNG nach § 8 Nr. 7 hier !

    Das hat ein Studienlehrer angegeben.

    Ich werde meinen Studienleiter fragen, sonst krieg ich noch die Krise.
    Meld mich nochmal.

    Grüße
    Marienkaefer

  • Stw 2

    • Marienkaefer
    • 23. November 2008 um 08:58

    habe falsch abgerundet. Jetzt ist die Lösung 35640 €.

    Bin total verwirrt.....

    LG

  • Stw 2

    • Marienkaefer
    • 23. November 2008 um 08:54

    so jetzt habe ich eine Nacht drüber geschlafen und bin mir zu 95% sicher das die 7500 (50% von 15000) für das Grundstück vom Landwirt auch nicht dazugerechnet werden.
    Mein letztes Ergebnis ist nun 35437.50 €. Ich hoffe ich liege nun richtig.
    Was meint ihr dazu???:confused::confused::confused::confused:

    LG
    Marienkaefer

  • Stw 2

    • Marienkaefer
    • 23. November 2008 um 00:39

    Hallo Heike75,
    Gewinn 120.000 + Zinsen 4000 + Pacht für Lager 7500 + Wirtschaftsgut 70000 (50%) + Produktionshalle 15000 - 2016 = 214484
    Abrunden auf 214000
    Freibetrag 25000 = 189000
    4 x 12000 = 48000, 189000 - 48000 = 141000
    120+240+360+460+7050 (5% von 141000) = 8250 x 450% = 37125 €

    Habe nochmal nachgelesen in einem anderen Campus, die Pacht für Grundstücke wird NICHT hinzugerechnet !!!
    LG
    Marienkaefer

  • Stw 2

    • Marienkaefer
    • 22. November 2008 um 16:45

    Hallo StudentX,

    hier meine Lösung:
    120.000 + 4000 + 7500 + 95000 + 15000 - 2016 (120000x140%x1,2%)=
    239484 abgerundet auf 239000.
    Abzüglich Freibetrag 24500 = 214500
    Steuermessbetrag 4 x 12000 = 48000, 214500 - 48000 = 166500
    120 + 240 + 360 + 480 + 8325 (5% von 166500) = 9525
    9525 x 450 % = 42862,50

    LG
    Marienkaefer

  • Berechnung von Beschaffungs- und Lagerkosten - BLW01

    • Marienkaefer
    • 22. November 2008 um 14:43

    ... auf Deine Frage anit.

    Bei der Aufgabe 2 wird die Bestellmenge ermittelt, indem Du die jährliche ME der Ware durch die Bestellhäufigkeit (ist bereits gegeben) teilst.

    LG
    Marienkaefer

  • Stw 2

    • Marienkaefer
    • 22. November 2008 um 14:35

    Hallo,
    ich habe heute morgen auch diese Aufgabe bearbeitet und komme auf ein Ergebnis von 42.862,50 € (9525,- € x 450%)

    Was ist jetzt richtig ???:confused::confused:

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