das s25 hat mein vater auch aber ich finds nicht sonderlich intuitiv da sind die neuen siemens wohl besser..
naja nokia rulez *gg*
das s25 hat mein vater auch aber ich finds nicht sonderlich intuitiv da sind die neuen siemens wohl besser..
naja nokia rulez *gg*
klingt ganz interessant! auf asp basis oder geht das ohne asp??
MfG
Jens
Wer hat noch interesse an der Studyboard Linkliste mitzuarbeiten. Ich stelle mir vor, dass du Einträge aus den Bereichen Studium (Linkz zu Unis u. FH's), Schule, Ausbildung, Bewerbung, Sonstiges in die Linkliste einträgst!
Wer interesse hat der schickt mir bitte eine PN!!
MfG
Jens
welchen IE hast denn drauf? mach doch sonst mal ein update..
ist das Problem auch mit Netscape oder Opera vorhanden?
MfG
wann kommt denn mal wieder ein Workshop???
Sind sicher einige User dran interessiert!!!
MfG
Jens..
ZitatOriginal von Schrödinger
Hi Thurman,
falls du die Progs bzw die aufgaben noch gebrauchen kannst?
Hab da noch welche aus meinem Studium, kann sie dir ja mal scanen und dann zuschicken.
prima.. die könen wir dann auch in die DB aufnehmen!
MfG
Jens
wenn du mit z.b. freenet ins netz geht kommt automatisch dir freenet seite egal was du sonst eingestellt hast! evtl. kann es ja auch vom provider kommen!
MfG
ZitatOriginal von Dirty Harry
Warum bist du denn von HostEurope weg? Ich bin auch dort und sehr zufrieden eigentlichUnd...JAAAA der Speed ist gut *grinz*
Was etwas nervt ist die Werbeseite beim betreten des Portals, aber du willst ja auch verdienenlieben gruß
Dirty Harry
für die werbeseite gibts aber nur mehr besucher nicht mehr! außerdem wird die doch auch im Hintergrund geöffnet u. die Seite wird nur über die index.htm geöffent - allso leich zu übergehen!
Hosteurope hatte immer wieder DB Probleme u. ich hoffe mal hier habe ich die nicht! außerdem hat dieser Anbieter Telnet, mehr Datenbanken etc..
na ja.. hab jetzt ein feines notebook! recih wohl :o)
oh danke für den Hinweis! wer mal schauen woran das liegt!! eigentlich muss das funzen..
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,am Montag den 25.02.02 werden in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 8:30 Uhr kurzfristig Serverarbeiten durchgeführt. Grund dafür ist die Umstellung auf unser neues Serversystem. Die Serverarbeiten verursachen keinen Ausfall Ihres Accounts.
Bei den letzten Serverarbeiten kam es zu unerwarteten Problemen. Deshalb wurde der Serverumzug abgebrochen und verschoben, um einen unnötigen Ausfall Ihres Account zu vermeiden.
Ihre Daten wurden bereits auf das neue Serversystem kopiert. Kurz bevor wir auf den neuen Server umstellen wird ein erneuter Abgleich der Daten gestartet um die Daten aktuell zu halten.
Da wir nicht mit Sicherheit vorhersehen konnten wann die Umstellung vollendet werden kann, bitten wir um diese kurzfristige Mitteilung um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
GRADE easy Accountservice
leider sind dabie wohl einige Daten von gestern abend verloren gegangen!!
mal schauen ob man da noch was retten kann!!
so long
Jens..
also hier wurde was geschrieben.. - aber das ist wohl untergegangen! die linkliste installiere ich nochmal...Daten gibts heute Abend!!!
so long
Jens..
hab mich auch angemeldet! respket gut bücher..
MfG
Jens
Möglichkeiten wo Medienstudiengänge angeboten werden!!
Hier mal Formulierungen in Arbeitszeugnissen posten u. was diese bedeuten!!!
so long..
Jens
Das Vorstellungsgespräch – Vorstellungskosten und Auslagen
Fordert ein Arbeitgeber einen Bewerber für einen Arbeitsplatz auf, sich persönlich vorzustellen, dann sind die damit verbundenen Aufwendungen nach herrschender Ansicht zu erstatten. Einer besonderen Vereinbarung bedarf es unter Rückgriff auf die Vorschriften des Auftragsrecht dabei nicht.
Diese Erstattungspflicht gilt auch bei sog. Initiativ-Bewerbungen.
Maßgeblich ist nur, dass die Aufforderung zur Vorstellung vom Arbeitgeber ausgeht. Möchte der Auftraggeber eine Erstattungspflicht vermeiden, so muß er vorher deutlich auf die Nichterstattung dieser Kosten (z.B. in der Gesprächseinladung) hinweisen. Anders ist es, wenn der Bewerber seinerseits um ein Vorstellungsgespräch ausdrücklich nachsucht und der Arbeitgeber diesem lediglich zustimmt.
Die Höhe der zu erstattenden Kosten richtet sich nach deren Verkehrsüblichkeit und Erfordernis. Grundsätzlich gehören die Fahrtkosten zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Hierbei kann der Bewerber aber nur die von dem Arbeitgeber bekannten Anreiseort anfallenden Fahrtkosten geltend machen.
Als allgemeinüblich ist die Pkw-Nutzung anerkannt, wobei sich die Erstattung auf die steuerliche km-Erstattung (max. 0,30 € je gefahrenem Kilometer) beschränkt.
Eine Beschränkung auf niedrigere Kosten durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nur bei vorherigem Hinweis durch den Arbeitgeber möglich. Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten der Fahrkarten erstellt. Bei weiteren Entfernungen in überfüllten Zügen kann ein Ticket der 1. Klasse gelöst werden. Der potenzielle Arbeitgeber kann dem Bewerber in dieser Stresssituation keine so lange Fahrt in der 2. Klasse zumuten, schließlich handelt es sich ja auch um eine Geschäftsreise.
Allerdings macht es einen guten Eindruck, wenn man dennoch 2. Klasse bucht, zumal der Komfort in IC, EC und ICE bereits sehr hoch ist.
Für Flugkosten gilt das gleiche. Diesen muß der Arbeitgeber vorher zugestimmt haben.
Hotelkosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn dem Bewerber zweifelsfrei eine taggleichen An- und Abreise nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist. Ist eine Übernachtung notwendig, so sollte nicht das teuerste Hotel vor Ort gewählt werden. Ebenso sollte kein Zimmer in einem Hotel genommen werden, die auf dem Index stehen, wie z.B. in einem Hotel auf der Reeperbahn. Am besten ist es, wenn man sich beim potentiellen Arbeitgeber nach Übernachtungsmöglichkeiten erkundigt.
Auch der Verpflegungsaufwand ist auf der Basis eines Beleges oder der steuerlichen Pauschale erstattungsfähig. Es empfiehlt sich im Einzelfall die Kostenfrage zu klären.
Nicht erstattungsfähig ist der dem Bewerber entstehende Zeitaufwand. Genommene Urlaubstage oder entstehender Verdienstausfall gehen zu Lasten des Bewerbers.
Das Vorstellungsgespräch – Personal-Auswahl-Interview: Praxisbeobachtungen
Akzeptierte Bewerber wurden fast ausnahmslos als sympathisch erlebt
Abgelehnte Bewerber waren zu 2/3 unsympathisch
Dauer der Einstellungsgespräche: 20 Minuten bis 3 Stunden. Schwerpunkt bei 30 – 90 Minuten. Im Durchschnitt dauern 20 % der Gespräche 30 Minuten
Großteil der Fragen: induzierte Fragen, ja-nein-Fragen oder Alternativ-Fragen
Redezeit Interviewer 3 – 15fache im Vergleich zum Bewerber (Extrem-Beispiel: 7 Minuten von 105 Minuten)
Vorbereitung: 11 % keine, 15 % mehr als 60 Minuten
weniger als 20 % der Interviewer machten Aufzeichnungen
Das Vorstellungsgespräch – Wie behandelt man bestimmte Fragen?
Karriere:
Denken Sie daran, es geht immer um eine bestimmte vakante Position und nicht um eine zukünftige. Diese Position gilt es für die nächste Zeit optimal auszufüllen (alles weitere bestimmt der Arbeitserfolg). Außerdem könnten Sie mit Ihren Karrierezielen die Position des jetzigen Fachvorgesetzten bedrohen, der Ihre Einstellung heute befürworten soll.
Gehalt:
Die Frage nach der Gehaltsvorstellung ist eine Gratwanderung zwischen sich zu preiswert und zu teuer anbieten. Einen diplomatischen Ausweg wählt man, indem man nach der Bezahlung vergleichbarer Positionen im Unternehmen bei ähnlichen Qualifikationen fragt, und zwar mit dem Hinweis auf eine faire gleiche Behandlung.
Stärken und Schwächen:
Die Frage nach den Stärken lässt sich relativ leicht beantworten. Das nennen persönlicher Schwächen ist ungleich schwerer, da man sich verständlicherweise selbst nicht benachteiligen will. Das weiß auch der Fragesteller. Häufig werden daher durchaus positive Eigenschaften als Schwäche genannt wie: Ungeduld, wenn Projekte nicht vorankommen, oder Ehrgeiz, geforderte Ergebnisse zu übertreffen.
Einen ähnlichen Themenkomplex spricht die Frage nach dem größten beruflichen Erfolg und Misserfolg an. Hierbei ist die Schilderung eines Misserfolges normalerweise nicht nachteilig, sofern Ihr eigenes Versagen nicht so sehr im Vordergrund steht.
Intime Fragen:
Auch im Bewerbungsgespräch gilt der Persönlichkeitsschutz. Intime Fragen, etwa nach Krankheiten, müssen nur dann – und zwar wahrheitsgemäß – beantwortet werden, wenn die Antwort für die Tätigkeit eine kausale Bedeutung hat (siehe oben unter Aufklärungs- und Offenbarungspflichten).
Eintrittstermin:
Berücksichtigen Sie unbedingt Ihre Terminsituation. Im neuen Arbeitsvertrag sollte kein früherer Termin festgelegt werden, als Sie unter Berücksichtigung aller Umstände einhalten können.
Das Vorstellungsgespräch – Fragen im Einstellungsgespräch
Ein guter "Personaler" weiß, welche Fragen geeignet sind und welche er vermeiden/unterlassen soll. Allerdings haben nur größere Unternehmen eine extra Personalabteilung, die sich um die Einstellung neuer Leute kümmert. Gerade bei kleinen Unternehmen ist das Bewerbungsgespräch häufig "Chefsache":
Geeignete Fragen:
Offene Fragen (Ziel ist es, dem Bewerber zunächst Gelegenheit zu geben, das zu sagen, was er für sagenswert hält à spontane unbeeinflußte Antworten enthalten meist wichtige Informationen)
Wertfreie Fragen (ohne: "also, doch auch, eigentlich, denn, natürlich, nur, schon, sicherlich auch, überhaupt" etc.)
Zu vermeidende/unterlassende Fragen:
Mehrfach- und lange Fragen
Kritik-Fragen (wenn, dann positiv beginnen)
Erwartungs-/Suggestivfragen (Suggestiv-Fragen beginnen im Gegensatz zu offenen Fragen nicht mit der Frage, sondern mit einer Aussage und induzieren damit die Meinung des Interviewers oder eine Beeinflussung in einer bestimmten Richtung. Z.B. "Erwarten Sie bei einem Stellungswechsel unbedingt eine Gehaltsverbesserung oder kommt es Ihnen im wesentlichen auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen an?")
Im Vorstellungsgespräch sind sowohl Bewerber als auch das Unternehmen angehalten, vorhandene Hindernisse offen zu legen, die dem erstrebten Arbeitsverhältnis entgegenstehen oder seine vertragsmäßige Einhaltung schon zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs in Frage stellen können. Es bestehen also Aufklärungs- und Offenbarungspflichten.
In diesem Zusammenhang kann man zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen unterscheiden:
Zulässige Fragen:
Chronische/ansteckende Krankheiten, soweit sie für die Stelle von Bedeutung sind
Schwangerschaft, sofern dies unabdingliche Einstellungsvoraussetzung ist (z.B. Mannequin, Sportlehrerin)
Bisheriges Einkommen, wenn sich daraus auf die Eignung schließen lässt
Vorstrafen, sofern für die Stelle von Bedeutung (z.B. Verkehrsdelikt bei Kraftfahrern)
Religions-, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit, sofern religions- oder Organisation (z.B. Krankenhäuser, Verlage, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verband)
Vermögensverhältnisse, sofern leitender Angestellter oder Vertrauensstellung
Berufliche Fähigkeiten und Laufbahn inkl. Wehr- und Zivildienst
Gründe des Arbeitsplatzwechsels
Schwerbehinderung
Staatsangehörigkeit
Öffentliche Ämter/Ehrenämter
Unzulässige Fragen:
Fragen, die keinen Einfluß auf Vertragsleistung, sprich: die Berufsausübung haben, jedoch Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben können (also Fragen nach chronische Krankheiten Schwangerschaft, Vorstrafen, Religions-, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit, Vermögensverhältnisse)
Bisheriges Einkommen, wenn die Angabe keine Information über die notwendige Qualifikation liefert
Heiratsabsicht und Kinderwunsch (besonders bei Frauen)
Allgemeiner Gesundheitszustand
Abstammung
Auf unzulässige Fragen ist es dem Bewerber selbst überlassen, ob er sie wahrheitsgemäß beantwortet. Wie man bei einem Vergleich der zulässigen mit den unzulässigen Fragen feststellen kann, handelt es sich meist um eine Gratwanderung und ist auch abhängig von der Auslegung durch den Interviewer.
Allerdings kann ein Personalentscheider durch geschicktes Umformulieren aus einer unzulässigen eine zulässige Frage machen:
Unzulässig <--> Zulässig
Sind Sie schwanger <--> Werden Sie in nächster Zeit Leistungen nach dem Mutterschaftschutzgesetz in Anspruch nehmen?
Bei einer Bewerbung bei Partei XY: Welcher Partei gehören Sie an? <--> Sind Sie Mitglied von Partei XY (YZ, XZ)?
Wichtig: Obwohl man sich bei einem Vorstellungsgespräch von seiner besten Seite zeigen will, nicht alle Fragen hinnehmen und ohne Widerspruch beantworten. Sollte dennoch eine unzulässige Frage kommen, kann man die Beantwortung verweigern. Allerdings sollte gleichzeitig eine kurze Begründung geliefert werden, wie z.B. "Mir ist nicht klar, inwiefern diese Frage für meine Einstellung relevant ist!"
Ebenso keine ungefragte Fragen beantworten. Warum sollte man freiwillig dem potenziellen Arbeitgeber die Antwort auf die Fragen liefern, die nicht gestellt werden dürfen (sollten), und ihm damit Informationen von sich geben?
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