Hallo,
zu Punkt c noch eine kleine Anmerkung:
Eine Besteuerung von Spekulationsgewinnen (jetzt privaten Veräußerungsgeschäften) ist für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 wegen strukturellem Vollzugsdefizit seitens der Finanzverwaltung nicht mit dem Grungesetz vereinbar.
Also wenn es nach mir ginge, würde ich diese nicht ansetzen!! Tja ob man das ansetzen kann oder nicht ist eine andere Frage. Aber hier findet man den Unterschied zwische Theorie und Praxis...
Grüße
JC