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Drohverlust rückstellung, Verbindlichkeitsrückstellung oder Abschreibung?

  • thorag
  • 9. Juli 2005 um 12:29
  • Erledigt
  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 9. Juli 2005 um 12:29
    • #1

    Folgender Fall

    BMW produziert 2003 1000 Autos zu 10.000

    2004 verkaufen sie 900 zu 12000, bei 100 schließen sie Kaufverträge ab, Liferung 2005.

    Ende 2004 wird ein Mangel bekannt, so dass 2005 eine Rückholaktion mit kosten von 2500 pro Auto nötig wird.

    Wie ist das in der Bilanz (Handels und Steuerbilanz) zu berücksichtigen?


    Für der verkauften würde ich in beiden Bilanzen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iHv 900*2500 bilden, bei den nicht verkauften habe ich keine Ahnung.

    Kann mir jemand helfen, und hat eventuell noch ein Prüfungsschema?


    Fall b:
    Der selbe wie oben, nur kommen die kosten von 2500 in 2005 durch eine gesetzlich Vorschrift zum einbau eines Partikelfilters-

  • cuttersson
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    11
    • 15. Juli 2005 um 13:08
    • #2

    Mit derRückstellung liegst du richtig! die anderen Fahrzeuge werden nicht berücksichtig.---Realisationsprinzip.!

  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 15. Juli 2005 um 14:10
    • #3

    Nach dem Realisationprinzip nicht, nach dem Imparitätsprinzip aber schon.

    Hatte vergesen zu erwähnen das der allgemeine Mrktpries in Fall a) gleich bleibt, dort sind die 100 Fahrzeuge auf den niedrigeren beizulegenden Wert/Teilwert von 12000-2500=9500 abzuschreiben.


    Im zweiten Fall steigt der marktpreis, so daß der Verlust nicht am Produkt, sondern am schwebenden Geschäft haftet, es muss eine Rückstellung für drohende Verluste iHv 100 * 500 gebildet werden...

  • cuttersson
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    11
    • 15. Juli 2005 um 15:15
    • #4

    Na ist doch super wenn du es weißt...

  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 15. Juli 2005 um 15:48
    • #5

    Haben den Fall jetzt in der Vorlesung behandelt, deshalb weiß ich es.

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