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Trotz Zivildienst bewerben?

  • CanonD
  • 3. Juli 2005 um 17:43
  • CanonD
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 3. Juli 2005 um 17:43
    • #1

    Hi,

    ich fang am 4. Juli mit meinen Zivildienst an und möchte danach mit meinem VWL-Studium an der Uni Hamburg (SS 06) beginnen.

    Meine Frage ist ob ihr mir empfehlen würdet mich jetzt schon zum Wintersemester 05/06 zu bewerben, obwohl klar ist, dass ich nicht studieren kann. In den Bewerbungsunterlagen werden angenommene Zivis bevorzugt behandelt, also ist dies sicherlich ein Vorteil.

    Wer weis wie groß der Aufwand ist später zu bescheinigen, dass man das Studium nicht aufnehmen kann. Die NC’s in den letzten Jahren waren bisher immer so, dass ich direkt angenommen werden würde. Lohn sich der Aufwand um auf Nummer sicher zu gehen?


    Canon

  • Nadine85
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 3. Juli 2005 um 22:32
    • #2

    hi,

    ich versteh nicht ganz, was dir das bringen soll? du kannst zwar schon mal sehen, ob du genommen wirst (selbst ohne das wartesemester), aber ansonsten... wenn du dich jetzt fürs wintersemester bewirbst und die zulassung erhältst, bringt es ja nichts (so weit ich weiß) dich einzuschreiben. oder welchen vorteil glaubst du dadurch zubekommen? wenn du sagst, dass dein NC in den letzten jahren gereicht hätte und du ja dann durch den zivildienst auch noch ein wartesemester angerechnet bekommst, ist die wahrscheinlichkeit ja recht groß im sommersemester genommen zu werden...

    lg nadine

  • CanonD
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 4. Juli 2005 um 21:42
    • #3

    Hi,

    der mögliche Vorteil liegt darin, dass ich bei einer weiteren Bewerbung bevorzugt behandelt werden würde. Dadurch hätte ich eine zusätzliche Planungssicherheit.
    Meine Frage richtete sich eher in die Richtung, ob es dadurch zu einem bürokratischen Mehraufwand kommen würde.

    LG Canon

  • @work
    Benutzer
    Beiträge
    63
    • 4. Juli 2005 um 23:41
    • #4

    Das mit der bevorzugten Behandlung stimmt so nicht (OK, vielleicht an einer 5-Mann FH, aber das trifft auf deine Pläne nicht wirklich zu).

    Man wird dir eine Einschreibungsfrist setzen und wenn Du nicht zusagst bekommst Du deine Unterlagen wieder zurück. Vergessen. Alles weitere wäre für die Hochschule viel zu viel Aufwand. Kannst Du dir demnach gleich schenken.

    Schönen Abend.

  • liero
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 5. Juli 2005 um 09:02
    • #5

    also ich verstehe das anders. Man wird nicht bevorzugt behandelt, sondern man hat diesen Platz dann sicher, oder nicht? Erhält man einen Plat, aber hat noch seinen Dienst abzuleisten, muss man im nächsten Semester bloß seinen Bescheid mitgeben und angeben, dass man in der Vorwegauswahl steckt und man bekommt den Platz. http://www.zvw.uni-karlsruhe.de/seite_1912.php
    Gruß

  • @work
    Benutzer
    Beiträge
    63
    • 5. Juli 2005 um 09:11
    • #6

    Hab deinen Link ehrlicher Weise jetzt gar nicht angesehen aber viellicht hast Du recht. Kann mich an irgendwas erinnern in der Richtung. Hab das mit dem Zivi jetzt auch leicht überlesen und bin von mir ausgegangen. Ich hab mich damals beworben, dann aber andere Pläne verfolgt. Den Platz hat da natürlich keiner aufgehoben. Aber bei nem "Dienst" für's Volk kann das durchaus anders aussehen.
    Danke für's aufpassen. ;)

  • Johnny
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    120
    • 5. Juli 2005 um 17:05
    • #7

    Hi!

    Also irgendwie werd ich aus dem Link nicht so ganz schlau. Für allgemein verbindlich halte ich das, was da steht auch nicht. Das ist ne Vorgehensweise der Uni Karlsruhe, das heißt doch noch lange nicht, dass die Uni Hamburg das genauso handhabt!
    Ich kann mich nur Nadine anschließen. Wenn du jetzt genommen wirst, wirst du das mit einem Wartesemester mehr wohl auch. Außerdem bewerben sich zum Sommersemester eh weniger als zum Wintersemester. Also steigt die Chance genommen zu werden nochmal.
    Also spar dir die Mühe :D

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 7. Juli 2005 um 21:52
    • #8

    Schau auch einmal in folgendes Dokument:

    :ha: http://www.fh-muenchen.de/home/fhm/stud-…umente/gelb.pdf

    Dort steht wie in Bayern verfahren wird, ob es für überall gilt, kann ich dir nicht sagen.

    Gruß
    Markus

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