Hallo, kann mal jemand drüber schauen ob alles richtig ist.
Aufgabe 2b
Nach §15 UStG gehören voll oder teilweise abzugsfähige Vorsteuer nicht zu den Anschaffungspreisen.
Anschaffungspreis 2.891.700,00 €
+ Transportkosten 144.585,00 €
+ Fundament 481.950,00 €
+ Lärmschutz 240.975,00 €
+ Montage 289.170,00 €
- 10% Preisnachlass 404.874,50 €
= Anschaffungskosten 3.643.870,00 €
Für Aufgabe 3f habe ich gar keinen Plan.
vielen Dank im voraus
Hammerwerfer1 ![]()
BIL05-xx8-U23
-
hammerwerfer1 -
25. Juni 2014 um 17:40 -
Erledigt
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Was waren denn die Ausgangswerte?
LG Harald
-
Hallo Hammerwerfer,
ich bin gerade auch bei der Aufgabe und stelle mir folgende Fragen:
- ich habe andere Nettowerte, wenn wir denn die gleichen Bruttowerte haben:
z. B. Kaufpreis: 3.570.000 €
Doch ist es zwingend, dass das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist?
Zudem gibt es Pflicht- und Wahlbestandteile bei den Herstellungskosten.
Ich denke, hier sollen wir Ober- und Untergrenze angeben, oder nicht?
Beziehst Du die Aufgabe 2b ausschließlich auf HGB oder auch auf EStG?VG jogg70
-
Hallo, die werte sind; Kaufpreis 3.570.000,00€, Transport 178.500,00€, Fundament 595.000,00€, Lärmschutz 279.500,00€
Montage 375.000,00€
mfg hammerwerfer1 -
Hallo, beziehe mich auf s HGB
mfg -
<p>Hallo,</p>
<p>die Nettowerte kann ganz einfach ermitteln. Preis /1,19. damit kommt man auf die folgenden Werte.<br />
</p><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" style="width:606px">
<tbody>
<tr>
<td style="height:21px; width:417px">Anschaffungskosten</td>
<td style="width:189px">Kosten netto</td>
</tr>
<tr>
<td style="height:21px; width:417px">Kaufpreis</td>
<td style="width:189px"> 3.000.000,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="height:21px; width:417px">10 % Preisnachlass </td>
<td style="width:189px"> 2.700.000,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="height:21px; width:417px">Transport</td>
<td style="width:189px"> 150.000,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="height:22px; width:417px">Fundament</td>
<td style="width:189px"> 500.000,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="height:21px; width:417px">Lärmschutz</td>
<td style="width:189px"> 250.000,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="height:21px; width:417px">Montage</td>
<td style="width:189px"> 300.000,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="height:21px; width:417px">Gesamte Anschaffungskosten</td>
<td style="width:189px"> 3.900.000,00 €</td>
</tr>
</tbody>
</table><p><br />
LG Harald<br />
</p> -
Hat leider die Excel Tabelle zerschossen. Hier noch mal.
Anschaffungskosten Kosten netto
Kaufpreis 3.000.000,00 €
10 % Preisnachlass 2.700.000,00 €
Transport 150.000,00 €
Fundament 500.000,00 €
Lärmschutz 250.000,00 €
Montage 300.000,00 €
Gesamte Anschaffungskosten 3.900.000,00 € -
Hallo travelfreak 24 Danke für die schnelle Hilfe.
Kannst du mir auch noch bei Aufgabe 3f Helfen.?(.
LG
Hammerwerfer1 -
Danke hat sich erledigt.
LG -
Hab auch gerade mit diesem Buch angefangen und Aufgabe 2 soweit fertig, nur was ich unter 2a) zum Thema "betragsmäßigen Ausweis der Anschaffungskosten" schreiben soll weiss ich nicht. Ich hab schon in eigenen Worte definiert was man im HGB unter AK versteht und wie sie sich zusammensetzen, aber betraglich? Meint Ihr dass hier Netto erwähnt werden soll? Ich weiss nicht was ich hier ohne Beispielsbeträge schreiben soll. Um die Folgebewertung geht's ja auch nicht... Vielen Dank schon Mal für Eure Tipps!
-
Hallo,
Zusammensetzung Anschaffungskosten:
Anschaffungspreis(netto ohne MwSt.)
+ Anschaffungsnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungsnebenkosten
- Anschaffungspreisminderungen
___________________________________________________
= AnschaffungskostenLG Harald
-
Hi,
Steuerlich gesehen wird bei Unternehmern zwischen umsatzsteuerpflicht und umsatzsteuerbefreit unterschieden.
- umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer: Anschaffungskosten => reinen Nettokosten des Wirtschaftsgutes.
- umsatzsteuerbefreiten Unternehmer: Anschaffungskosten => Bruttobetrag (Nettobetrag + Umsatzsteuer), da er die enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt nicht erstattet bekommt.Ich denke es spricht nichts dagegen, in Klammern "(Netto)" anzugeben.
Gruß
hape -
Hm - das mit der Zusammensetzung hatte ich schon geschrieben, weil die Zusammensetzung ja auch speziell gefragt war und betraglich dann nochmal extra. Werd mal zwangsweise das Thema von HaPe erwähnen. Ansonsten fällt mir ohne Beispielszahlen dazu einfach nix ein.
-
Hi,
falls Du Paragraphen brauchst, schau Dir mal unter dejure.org an:
§9b (1)
§ 255 (1)Fremdbezogene Vermögensgegenstände werden nach Anschaffungskosten ausgewiesen
Laut § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten alle Aufwendungen die unternommen werden müssen,
um den Gegenstand in einen „betriebsbereiten Zustand zu versetzen.“
Inklusive Nebenkosten (z.B. Versandkosten) und die nachträglichen Anschaffungskosten.
Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen.Anschaffungspreis
- Preisminderungen
+ Nebenkosten
+ nachträgliche Kosten
= handels- und steuerrechtliche AnschaffungskostenWenn ein Vorsteuererstattungsanspruch besteht, ist Anschaffungspreis gleich Bruttopreis abzüglich Mehrwertsteuer
Wenn kein Vorsteuerabzug möglich, ist der Anschaffungspreis der BruttopreisAlso!
Möglichkeit 1: Anschaffungspreis netto => Vorsteueranspruch
Möglichkeit 2: Anschaffungspreis brutto => kein VorsteueranspruchBsp.:
Maschine (netto) kostet: 15.000 €
- Rabatt 20%: 3.000 €
= Anschaffungskosten netto: 12.000 €Bezahlen muss er allerdings
Anschaffungskosten netto: 12.000 €
+ Umsatzsteuer 19%: 2.280 €
= Gesamtbetrag: 14.280 €Die 2.280 bekommt er als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Gruß
hape -
Bruttopreise sind immer 119%. deswegen häng ich an der aufgane wer kann mir helfen?
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