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ESA BuJa 8

  • Candy87
  • 6. März 2013 um 17:09
  • Erledigt
  • Candy87
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 6. März 2013 um 17:09
    • #1

    Hallo
    ich stehe voll auf dem Schlauch bei Buja 8 schon bei der ersten Aufgabe.

    Der Nennbetrag einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen lautet auf 50 000€ + 19% Umsatzsteuer = 59 500€. Bereits gegen Ende des Geschäftsjahres 10 war dem Gläubiger dieser Forderung bekannt, dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist und mit ca. 90% Forderungsausfall zu rechnen sein wird.

    Im Februar des Geschäftsjahres 11 kam der Schuldner durch eine Erbschaft unerwartet zu Geld.

    Der Gläubiger stellte seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 10 im März des Geschäftsjahres 11 auf.

    Wie ist die Forderung über 59 500€ auf den 31.12.10 zu bewerten??

    Vielleicht kann mir jemand helfen.

  • Hey Gast!
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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 7. März 2013 um 12:18
    • #2

    Forderungen = Aktiva ==> Niederstwertprinzip
    Gruß Dörte

    :hae:

  • bandy71
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 17. März 2013 um 19:22
    • #3

    Ich denke, heir kommt das Wertaufhellungsprinzip zum Tragen und die Abschreibung der Forderung müsste korrigiert werden?

  • Hydeyoshi
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 9. Mai 2013 um 20:11
    • #4

    Hallo,
    ich habe bei der Einsendeaufgabe Nr. 4 eine völlige Leere im Kopf:

    "Einige allgemeine Bewertungsgrundsätze machen andere gegenstandslos, d. h. heben sie auf. Erhärten Sie bitte diese Aussage durch zwei Beispiele."

    Wer kann mir hier helfen, bzw. Tipps geben, wie ich auf die Lösung kommen kann?

    Grüße

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