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STW03 Allgemeines Steuerrecht

  • Prynzess
  • 31. Januar 2012 um 10:56
  • Erledigt
  • Prynzess
    Anfänger
    Beiträge
    13
    • 31. Januar 2012 um 10:56
    • #1

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin grade mit den Aufgaben fertig geworden und wollte mal fragen, ob sich jemand das mal anschauen mag?
    Bin mir sehr, sehr unsicher, vorallem bei dem 2. Fall.

    Mein Lernheftcode lautet: STW03-XX4-A12

    Viele Grüße

  • alexk
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 20. Dezember 2012 um 22:26
    • #2

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand bei STW 03 - XX4-A12 helfen, habe da den vollen Hänger. Ich kann sicherlich dafür bei anderen Esa`s helfen.

  • HaPe
    Profi
    Reaktionen
    52
    Trophäen
    3
    Beiträge
    884
    • 21. Dezember 2012 um 10:16
    • #3
    Zitat von alexk

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand bei STW 03 - XX4-A12 helfen, habe da den vollen Hänger. Ich kann sicherlich dafür bei anderen Esa`s helfen.

    Um welche Fragen geht es?

    hape

  • alexk
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 21. Dezember 2012 um 20:16
    • #4

    Hallo Hape,

    eigentlich um alle. Hast du das heft ?
    Ich kann Dir sicherlich bei anderen Esa`s helfen..

    Alex

  • HaPe
    Profi
    Reaktionen
    52
    Trophäen
    3
    Beiträge
    884
    • 22. Dezember 2012 um 12:22
    • #5

    Hi,

    habe nur noch eine!

    Wäre schön, wenn Du Deine Ergebnisse hier reinstellst.
    Dann kann man sehen wo noch Fehler sind.

    Info zu 2:
    Arbeitgeberin E. Müller hat Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen (§ 41 Abs. 1 EStG).
    Dies hat beim Betriebsstätten-Finanzamt zu erfolgen (§ 41 Abs. 2 EStG) welches in Groß-Gerau wäre.
    Entscheidend ist dabei, wo die Lohnabrechnung die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Eingabewerte festgestellt werden.
    Es kommt nicht darauf an, wo die Berechnung der Lohnsteuer vorgenommen wird und wo die Lohnsteuerkarten und andere für
    den Lohnsteuerabzug maßgebende Unterlagen aufbewahrt werden.

    Des Weiteren

    • USt-Voranmeldung sowie USt-Jahreserklärung (§ 21 AO und § 18 UStG) und Gewerbesteuer (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 AO und § 22 Abs. 1 AO)
    • möglicher Gewinn wird, nach einer gesonderten Feststellung (§179 Abs. 1 Ao und § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO)
    • Finanzamt Mainz zur ESt. (§ 19 Abs. 1 Satz 1 AO) veranlagt

    Die STW sind nicht leicht, vor allem die Fallstudie.
    Hier musst Du im Internet Fallbeispiele suchen, ist am besten.

    Gruß
    hape

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