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KOKA 7, Aufgabe 5, THEORIE :((

  • hopi62
  • 9. Mai 2010 um 11:04
  • Erledigt
  • hopi62
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 9. Mai 2010 um 11:04
    • #1

    Graue Theorie: Was würdet ihr sagen??
    Ich tendiere zu 5a und 5c als korrekt. Ich habs mehr mit Rechnen mit echten Zahlen und Formeln....
    Danke für eure Hilfe.
    hopi62

    Angaben:
    Materialkostenstelle
    Gesamtkosten der Kostenstelle 60.000
    Erzeugnisgruppe A1 Fixe Kosten 30.000
    Erzeugnisgruppe A2 Fixe Kosten 20.000
    Sparte A Fixe Kosten 10.000

    Die Materialkostenstelle umfasst die Aufgabegebiete Materialdisposition, Materialeinkauf und Materiallagerung.

    Welche der folgenden Aussagen treffen zu?

    a) Die Kostenstelle weist keine Erzeugnisfixkosten aus, da in der Kostenstelle nur gruppenspezifische und spartenspezifische Aufgaben anfallen.

    b) Die Gehälter der Einkäufer der Kostenstelle gehören zu den Erzeugnisgruppenfixkosten, wenn jeder Einkäufer den Materialeinkauf einer bestimmten Erzeugnisgruppe abzuwickeln hat.

    c) Zu den Spartenfixkosten zählt die kalkulatorische Abschreibung auf ein Kraftfahrzeug, das von allen Mitarbeitern der Materialkostenstelle genutzt wird, wenn die Aufgaben dieser Materialkostenstelle auf Tätigkeiten für die Sparte A beschränkt sind.

    d) In einer Materialkostenstelle können grundsätzlich keine Erzeugnisfixkosten ausgewiesen werden.

    e) Für die Tätigkeiten der Einkäufer darf nicht das Objektprinzip, sondern muss das Funktionsprinzip als Organisationsregel gelten.

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  • Norman
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 6. August 2010 um 10:31
    • #2

    Hallo Zusammen,

    hänge bei Aufgabe 5. Entscheidung Eigen-oder Fremdfertigung
    a) Wie sollte das Management entscheiden, wenn ausschließlich kostenrecherische Gesichtspunkte maßgeblich sind, eine monatliche Absatzmenge von 15 000 Stck zuerwartenist und bei Einstellung der Eigenfertigung die fixen Kosten in voller Höhe abbaubar sind?
    b) Wie ist u entscheiden,wenn bei Einstellung der eigenfertigung die fixen Kosten nur um 10 000.-€ abbaubar sind, ansonsten die aufgeführten Daten gelten?

    Für eure hilfe vorab :dankedankedanke:

  • Michi84LM
    Benutzer
    Beiträge
    31
    • 10. Februar 2011 um 10:40
    • #3

    Norman die aufgabe gehört in koka 6 nich in koka 7....

    kann mir einer ein tipp geben was bei der ganz oben gestellten aufgabe stimmt? ich hab mich für a, d und e entschieden wäre schön wenn mir das einer bestätigt :)

  • Mafi1983
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 1. März 2011 um 21:42
    • #4

    Hallo,

    die 5. Aufgabe bei KOKA 7 ist wieder mal schwer. Ich steh da völlig auf dem Schlauch, welche die richtigen Aussagen sein könnten.
    Kann mir zufällig jemand helfen? Die Aufgabe ist bereits oben beschrieben.
    Also e) "Für die Tätigkeiten der Einkäufer darf nicht das Objektprinzip, sondern muss das Funktionsprinzip als Organisationsregel gelten." würde ich schon mal ausschließen. Denn warum DARF das Objektprinzip als Organisationsregel nicht gelten? Das kann ich mir nicht vorstellen. Oftmals entscheidet man sich für eine Mischform des Objekt- und Funktionsprinzip. Oder ist das in diesem Fall anders?
    a) Die Kostenstelle weist keine Erzeugnisfixkosten aus, da in der Kostenstelle nur gruppenspezifische und spartenspezifische Aufgaben anfallen. und d) In einer Materialkostenstelle können grundsätzlich keine Erzeugnisfixkosten ausgewiesen werden. - sind für mich ungefähr das selbe.
    Und b) Die Gehälter der Einkäufer der Kostenstelle gehören zu den Erzeugnisgruppenfixkosten, wenn jeder Einkäufer den Materialeinkauf einer bestimmten Erzeugnisgruppe abzuwickeln hat. - hört sich auch garnicht so falsch an. Wenn die Gehaltskosten nicht einer bestimmten Erzeugnisart zugerechnet werden können, gehen diese Kosten in die Erzeugnisgruppenfixkosten oder?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen kleinen Denkanstoß geben könnte. Vielen Dank!

    Mafi1983

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