Hallo zusammen,
ich brüte gerade über der Einsendeaufgabe und komme nicht weiter, vielleicht könnt ihr mir helfen. Bei der Verteilung der primären Kosten (oberer Teil BAB) bin ich mir nicht sicher:
Aufgabenstellung: Eine Miete von 700 Euro wurde für ein dem eigenen Grundstück benachbartes Haus bezahlt, in dem ein Teil der Werkstätten liegt. Das Haus wird vom Hauptgebäude aus geheizt, bewacht und mit Strom versorgt. Wir übernehmen die Miete auf Zeile 12, Spalte 4, denn die eine oder andere Werkstatt kann nichts dafür, dass sie anstatt auf dem eigenen Grundstück in einem gemieteten Grundstück untergebracht ist. Deswegen sollten alle Gebäudekosten der Raumbeanspruchung entsprechend auf alle Kostenstellen verteilt werden.
Ich habe jetzt die 700 Euro einfach wie angegeben in das dafür genannte Kästchen übernommen, aber mit irritiert die Angabe das man die Gebäudekosten der Raumbeanspruchung entsprechend verteilen muss. Habe ich etwas übersehen oder ist das nur ein Hinweis?
Aufgabenstellung: Das Konto Sozialkosten weist Sozialkosten in Höhe von 7.371 Euro nach, die wir der Einfachheit halber dem Lohn- und Gehaltsaufwand entsprechend auf die Kostenstellen verteilen. Sie werden feststellen, dass die Sozialkosten genau 15 % der Lohn- und Gehaltskosten betragen (25.140 + 9.400 + 14.600 = 49140) und demnach von den Sozialkosten jeder Kostenstelle 15 % ihrer Löhne und Gehälter zu belasten sind. Vergessen sie nicht die Sozialkostenanteile auf die ausgegliederten Fertigungslöhne. Sie sind nicht in Spalte 22 auszugliedern, sondern entsprechend auf die Spalten 11 -15 zu verteilen. Im Gegensatz zu den Fertigungslöhnen sind die Sozialkosten nicht Einzel- sondern Gemeinkosten. Spalte 24 wird mit 15 % des ausgegliederten Gehaltes belastet.
Ich glaube ich verstehe das falsch. Rechne ich von 7.371 Euro die 15 % ( 1105.65 Euro) und trage dann den Betrag bei jeder Fertigungsstelle ein? Und wieso nehme ich die 15 % vom ausgegliederten Gehalt?
Wäre für Hilfe echt dankbar.
LG Ariane
ESA KRE02Ü von SGD
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Nane80 -
25. Februar 2010 um 15:31 -
Erledigt
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Hallo Adriane,
bei der Miete hast Du Recht, Du muss einfach die 700 Euro in das genannte Kästchen eintragen, weiter nichts.
Bei den Sozialkosten muss Du 15% von den Lohn- und Gehaltskosten (Gemeinkostenlöhne + Gehälter) der jeweiligen Kostenstelle berechnen,
z.B. KSt. Gebäude: 15% von 477€ = 71,55 oder KSt. Betrieb allg.: 15% von (1.900+4.200)=915€ , Sonst. Ausgliederung: 15% von 1.500€ =225€ usw.
Jedoch bei den Fertigungsstelle A-E muss Du 15% von (Gemeinkostenlöhne + Fertigungslöhne) je Fertigungsstelle berechnen z.B. Fertigungsstelle A 15% von (723+8720)=1416,45 usw.
Das muss Du für jede Kostenstelle machen und die Summe davon muss dann 7.371 € ergeben.Ich hoffe es ist verständlich.
Gruss
Mia2000
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