Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Blog
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Semantic
  6. Poll
  7. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Beruf, Weiterbildung & Fernstudium
  4. Einsendeaufgaben

ILS ReWe24

  • tanjaekv
  • 8. September 2009 um 15:53
  • Erledigt
  • tanjaekv
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 8. September 2009 um 15:53
    • #1

    Hallo zusammen,
    ich habe wieder Probleme mit ReWe:(
    Könnte mir jemand einen Gedankenanstoß spenden;)
    Danke;)
    Tanja

    ReWe24
    Fall 2.
    Der Lebensmittelgroßhändler Grage hat dem Lebensmitteleinzelhändler Eigen für 300 € Waren auf Kredit geliefert. Eigen hat dem Gage dafür seinen großenSchrank zur Sicherheit übereignet. Das hat sich Grage, der seinen Fahrer bei sich hatte, schriftlich geben lassen. Jetzt ist über das Vermögen des Eigen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Grage verlangt vom Insolvenzverwalter abgesondert Befriedigung (Vorwegbefriedigung aus einer Sache, worauf der Sicherungseigentümer ein Recht hat) aus dem großen Schrank, der immer noch im Laden steht. Der Insolvenzverwalter lehnt da aus folgenden Gründen ab:

    1. Vier Wochen vor dem Kreditgeschäft mit Grage hat Eigen den im Laden verbliebenen großen Schrank einem Herrn Schreep für eine Forderung von 400€ verpfändet (der schriftlich abgefasste Vertrag liegt vor)

    2.Eine Wochen nach dem Kreditgeschäft mit Grage hat Eigen den Schrank dem Gläubiger Lehmann schriftlich zur Sicherheit übereignet. Dieser hat seine Ansprüche ebenfalls angemeldet.

    3.Grage kann den schriftlichen Vertag über die Sicherungsübereignung nicht vorlegen. Er kann ihn nicht wiederfinden. Eigenverweigert jede Aussage.

    Grage hält diese 3 Argumente für nichtstichhaltig. Er will klagen.
    a) warum sollte sich Grage zunächst einmal unvoreingenommen die Rechtslage klar machen?
    b) was halten Sie von den drei Argumenten?

  • tanjaekv
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 9. September 2009 um 22:49
    • #2

    ..die Frage habe ich schon so weit geantwortet, nur paar "kleinigkeiten" verstehe ich nicht:
    Der Grage hat keine Ansprüche auf den Schrank: zu der Zeit, als er sich für seine Forderungen, als Sicherheit den Schrank übereignen lassen wollte, der Schrank war schon Eigentum des Scheerp.
    aber
    hätte der Grage (wenn der sein Vertrag finden würde) Anspruch, wenn der Erlös bei der Zwangsversteigerung des Schrankes höher wäre als die Forderungen des Scheerp an den Eigen (400€)???

    ..kann mir bitte bitte jemand helfen:confused:
    Tanja

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 10. September 2009 um 11:26
    • #3

    Hallo Tanja,

    vielleicht kann ich Dir nochmals helfen:

    a) Der Pfandrechtsbestellung vor der Vornahme der Sicherungsübereignung kann eine rechtshindernde Einwendung gegenüberstehen, weil nämlich der Schrank im Laden verblieben ist, §§ 1204, 1205 BGB. Denke daran, dass zur wirksamen Bestellung eines PfR an beweglichen Sachen dem Sicherungsnehmer der unmittelbare Besitz eingeräumt werden muss, weil kein Ausnahmefall nach § 1206 BGB gegeben ist. Das Pfandrecht ist gar nicht erst entstanden!

    b) Hier kannst Du zunächst an die Frage des gutgläubigen Erwerbs von Sicherungseigentum denken. Aber: Sicherungseigentum benötigt meines Erachtens nicht die Form des gutgläubigen Erwerbs, da das Sicherungseigentum durch eine Besitzmittlungsabrede, also ein Rechtsverhältnis, das schuldrechtlichen Charakter hat, erworben wird und nachdem der Sicherungsnehmer (=Forderungsinhaber) mittelbarer Besitzer wird. Die Rechtsprechung dazu ist jedoch nicht einheitlich. Als Gegenansicht wird hier angeführt, die Abrede über das Sicherungseigentum sei selbst schon das Besitzmittlungsverhältnis. Für Dich spielt diese Meinungsverschiedenheit keine Rolle! Da ein gutgläubiger Erwerb nach § 932 BGB sich nicht vollziehen kann, kann auch das zuerst begründete Sicherungseigentum nicht untergehen.
    Das Problem ist vielmehr auch das Verhältnis der beiden Sicherungseigentümer zueinander. In Bezug auf die zu sichernden Forderungen und den Wert des Schrankes ist es nach den Angaben des Sachverhaltes durchaus möglich, dass der Schrank beide Forderungen zu sichern im Stande ist. Kein Problem. Deckt der Wert des Schrankes beide Forderungen hingegen nicht oder nicht gänzlich, würde ich in Anbetracht des Zwecks als Sicherungsmittel dazu tendieren, die Zeitpunkte der Besitzmittlungsabreden dazu zu nutzen, um eine Rangfolge unter den Sicherungsnehmern zu erstellen (analog § 1209 BGB). Praktische Bedeutung erlangt die Priorität des Rechtes aus dem Eigentum dann hinsichtlich des Erlöses, der das Surrogat des Sicherungsgegenstandes nach Verwertung darstellt. Bei zwei Sicherungsnehmern halte ich eine Auseinandersetzung zwischen diesen zum Zwecke der Befriedigung aus dem Gegenstand für unumgänglich, sollte der Wert des Sicherungsgegenstandes die zweite Forderung nur teilweise decken.

    Die Antwort auf Frage b) sehe ich darin, zu sagen, dass das zuerst begründete Sicherungseigentum nach Begründung des zweiten nicht untergegangen ist. Auf den Bestand beider Sicherungsabreden hat die Eröffnung des Insovenzverfahrens nach den Angaben im Sachverhalt keine Auswirkung.

    c) Der schriftliche Vertrag ist eine Möglichkeit, das Eigentumsrecht zu beweisen. Diese Möglichkeit fällt aus. Allerdings kann der ebenfalls anwesend gewesene Fahrer als Zeuge dienen. Ergebnis: Der Beweis der Sicherungseigentums gelingt trotzdem.

    Grüße
    Donald

  • tanjaekv
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 11. September 2009 um 10:28
    • #4

    Vielen lieben Dank Donald:),...Du hast mir wieder sehr viel geholfen;)
    Lieben Gruß, Tanja;)

Letzte Beiträge

    1. Thema
    2. Antworten
    3. Letzte Antwort
    1. FIN04 Aufgabe 1 3

      • verdreas1805
      • 21. Oktober 2024 um 15:21
      • Einsendeaufgaben
      • verdreas1805
      • 12. März 2026 um 14:31
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      4,5k
      3
    3. admin

      12. März 2026 um 14:31
    1. WOG_O08 - Word Grundlagen 2

      • skhler
      • 15. Oktober 2024 um 04:39
      • Einsendeaufgaben
      • skhler
      • 22. Oktober 2024 um 14:54
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      3,5k
      2
    3. skhler

      22. Oktober 2024 um 14:54
    1. ESA STW01N_XX03

      • verdreas1805
      • 1. Juli 2024 um 20:16
      • Einsendeaufgaben
      • verdreas1805
      • 1. Juli 2024 um 20:16
    2. Antworten
      0
      Zugriffe
      2,3k
    1. Prüfungsaufgaben Geschäftsführung für Kleinbetriebe (PR853-XX2-K04) 8

      • ostsee-mami
      • 12. Januar 2010 um 22:25
      • Einsendeaufgaben
      • ostsee-mami
      • 18. Juni 2024 um 11:31
    2. Antworten
      8
      Zugriffe
      10k
      8
    3. jjinnvolt

      18. Juni 2024 um 11:31
    1. Koka 5N Aufgabe 2 2

      • Jenny1612
      • 19. Mai 2024 um 15:43
      • Einsendeaufgaben
      • Jenny1612
      • 26. Mai 2024 um 16:48
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      1,7k
      2
    3. admin

      26. Mai 2024 um 16:48
    1. KoKa 5 N Aufgabe 3a 1

      • Jenny1612
      • 19. Mai 2024 um 15:41
      • Einsendeaufgaben
      • Jenny1612
      • 26. Mai 2024 um 16:45
    2. Antworten
      1
      Zugriffe
      1,5k
      1
    3. admin

      26. Mai 2024 um 16:45
    1. Sgd Einsendeaufgaben EDV01N 3

      • Anitas
      • 14. September 2023 um 12:00
      • Einsendeaufgaben
      • Anitas
      • 9. Oktober 2023 um 12:43
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      3,6k
      3
    3. Tutor

      9. Oktober 2023 um 12:43
    1. TKK01 2

      • Gefällt mir 1
      • Nyugan93
      • 20. Januar 2017 um 17:29
      • Einsendeaufgaben
      • Nyugan93
      • 23. Juni 2023 um 22:24
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      7,5k
      2
    3. Tutor

      23. Juni 2023 um 22:24
    1. Einsendeaufgabe BIL06 1

      • Baluna2411
      • 23. Januar 2018 um 18:45
      • Einsendeaufgaben
      • Baluna2411
      • 3. Januar 2023 um 11:31
    2. Antworten
      1
      Zugriffe
      10k
      1
    3. admin

      3. Januar 2023 um 11:31
    1. Individualführung 1

      • Kazzidy
      • 28. Januar 2018 um 20:13
      • Einsendeaufgaben
      • Kazzidy
      • 3. Januar 2023 um 11:25
    2. Antworten
      1
      Zugriffe
      3,4k
      1
    3. admin

      3. Januar 2023 um 11:25

Letzte Beiträge

  1. FIN04 Aufgabe 1

    admin
    12. März 2026 um 14:31
  2. WOG_O08 - Word Grundlagen

    skhler
    22. Oktober 2024 um 14:54
  3. ESA STW01N_XX03

    verdreas1805
    1. Juli 2024 um 20:16
  4. Prüfungsaufgaben Geschäftsführung für Kleinbetriebe (PR853-XX2-K04)

    jjinnvolt
    18. Juni 2024 um 11:31
  5. Koka 5N Aufgabe 2

    admin
    26. Mai 2024 um 16:48

Statistiken

Themen
58.792
Beiträge
112.897
Termine
0
Bilder
0
Videos
0
Mitglieder
37.013
Meiste Benutzer online
17.968
Neuestes Mitglied
sammysule

  1. Tutor Lv. 5 12.464 XP
  2. admin Lv. 2 200 XP
  3. cklawitter Lv. 1 30 XP
  4. 4
    sieger81 Lv. 1 10 XP
  5. 5
    Polarlys Lv. 1 5 XP
  6. 6
    Phillip Klenner Lv. 1 5 XP
  7. 7
    Hermann Eisele Lv. 1 5 XP
  8. 8
    Wilhelm28 Lv. 1 2 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™