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STW02- SGD Aufgabe 1

  • Becca 1
  • 17. August 2009 um 13:57
  • Erledigt
  • Becca 1
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    43
    • 17. August 2009 um 13:57
    • #1

    Hallo zusammen,
    ich brüte gerade über STW02, ist leider schon eine ältere Aufgabe.
    :confused:
    Hier also meine Fragen dazu.
    Werden bei den Schulden noch die Hälfte der Zinsen genommen oder nur noch ein Viertel? Ich werd aus dem Gesetz nicht ganz schlau.
    Ein Lagerplatz von einem Landwirt wird angemietet; der geht nicht in die Berechnung der Gewerbesteuer, richtig?
    Produktionsmaschinen werden von einem Privatmann angemietet, das zählt auch nicht in die Gewerbesteuerberechnung, richtig?
    Zwei LKW's werden an einen anderen Unternehmer vermietet, das ist mir gar nicht klar; es sind 10.000 Euro.

    Würde mich über Hilfe freuen.

    Rebecca

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 17. August 2009 um 14:24
    • #2

    Kommt auf Deine Heftausgabe an. Wenn in der Aufgabe das Jahr 2006 angesprochen wird gilt auch noch die alte Rechtslage: Schuldzinsen werden zur Häfte hinzugerechnet.
    Der Lagerplatz vom Landwirt ist Grundbesitz, für den die Zurechnung gem. § 8 Nr. 7 GewStG nicht in Betracht kommt.
    Die Mietaufwendungen für die Produktionsmaschinen werden beim Vermieter als Privatmann nicht zur Gewerbesteuer herangezogen. Gem. § 8 Nr. 7 GewStG müssen sie zur Hälfte wieder hinzugerechnet werden.
    Von den zwei LKW's steht in meinem Heft nichts. Aber wenn sie an einen anderen Unternehmer vermietet werden sind es ganz normale Erlöse, die in die Gewerbesteuerbemessungsgrundlage miteinfließen.
    LG, Luckygirl

  • Bea261080
    Benutzer
    Beiträge
    52
    • 21. November 2009 um 02:05
    • #3

    Hallöle!!!

    Kann mir mal bitte jemand sagen ob mein Ergebnis bei 1. richtig ist???
    Ich hab nen Gewerbesteuerbetrag von 42.952,50 Euro raus!

    Schon mal danke!!!

    Lg:devil:

  • Flip
    Fortgeschrittener
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    Beiträge
    332
    • 21. November 2009 um 10:20
    • #4


    Hi,
    ich habe was anderes raus .
    aber vielleicht hilft es dir trozdem
    LG Flip

    GEWINN: 120.000,00€
    Hinzurechnen + 4.000€ Schuldzins
    Nach § GewStG1 und 7 + 15.000€ Prod. Maschinen
    Jeweils 50% + 70.000€ Wirtschaftsgüter
    Kürzung nach §9 GeWStG - 2.016€ Einheitswert
    Gewerbeertrag = 206.984
    Abrundung 206.900€
    Freibetrag nach§11 GewStG - 24.500€
    = 182.400€



    Aus dem Gewinn vom Gewrbebetrieb müssen Beträge hinzugerechnet werden ( § 8 GewSTG). Und um bestimmte beträge ist er zu kürzen ( §9 GewSTG). ------------------------------------------
    -Dem entgeld für Dauerschulden ( Zinsen) müssen aus dem Gewinn zu 50 % wieder dazu gerechnet werden. ( Schulden mit einer Lauffrist von ein oider mehreren Jahren werden als Dauerschulden bezeichnet)
    -Für die Mietzinsen und den Pachtzinsen die der Benutzung des Grundbesitzes bestehende Wirtschaftsgüter für den Anlagevermögen. Die im Eigentum eines anderen stehen werden ebenfalls dazugerechnet.
    Die wichtigsten Kürungen sind laut § 9 GewSTG:
    -Der gewinn von den gewerbebetrieben wird um 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Besitzes gekürtz.
    -Insofern bei den Mietern oder bei den Pächtern ist eine hinzurechnung laut §8 Nr.7 GewSTG vorzunehmen. Da die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen gemietet oder sogar gepachtet sind, ist bei den Vermieter analog hierzu die Kürzung des Gewinnes vorzunehmen.
    Nach dem §10 Abs.1 GewSTG ist der Gewerbeertrag für dien Erhebungsbetrages maßgebend. Aber die Pacht für das besagte Grundstück darf nicht nach dem §8 Nr.7 GewGST hinzugerechnet werden. Da es sich um ein Grundbesitz handelt.

    Die Steuerberechnungs Staffel nach §11 Abs2 GewStG:
    Für das erste 12.000,00€ 1% 120,00€
    Für das zweite 12.000,00€ 2% 240,00€
    Für das dritte 12.000,00€ 3% 360,00€
    Für das virte 12.000,00€ 4% 480,00€
    Für die restlichen 134,400,00€ 5% 6.720,00€
    = Gewerbesteuermessbetrag 7.920,00€
    „ Der Gewerbestuermessbetrag für die Stadt Mainz sind 450%
    = Gewerbesteuer 35.640,00€

  • Bea261080
    Benutzer
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    52
    • 23. November 2009 um 02:16
    • #5

    Vielen lieben Dank für deine Hilfe!

    Ich hab meinen Fehler gefunden, ich habe die 50.000Euro Pacht für das Grundstück unter Hinzurechnungen mit aufgeführt ich Dödel! :)

    Dankeschön und einen super Start in die Woche!!! Lg:hae:

  • Flip
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    • 23. November 2009 um 08:27
    • #6

    Hi Bea,
    es freut mich das ich dir helfen konnte.
    Ja hab einen stürmigen start in die Woche. Aber wünsche dir auch einen guten start in die woche
    LG Flip

  • Bea261080
    Benutzer
    Beiträge
    52
    • 28. November 2009 um 15:22
    • #7

    Hallo Leute!
    Also irgendwie komm ich mit der Rechnung immernoch nicht klar. Der Lagerplatz wird doch auch zu 50% hinzu gerechnet oder???

    Danke schon mal...

    Lg Bea

  • manowhe
    Anfänger
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    21
    • 3. Dezember 2009 um 17:53
    • #8

    Hi ihr,

    hat jemand den gleichen Lernheftcode wie ich??? STW02-xX7-A23??
    oder die Druck Nr. 0108 A23???

    wenn ja meldet euch bitte bei meiner privat mail-mansacher@yahoo.de!!!

    wollte mal meine Lösungen vergleichen, kann sie aber nicht reinstellen, da ich alles von <hand geschrieben habe und keinen scanner habe.

    meldet euch bitte!!!!

    LG Manu

  • Flip
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    • 4. Dezember 2009 um 06:37
    • #9

    Hi manu,
    habe dir ne Mail geschickt.
    Schönen Tag noch
    LG Flip

  • Marchy
    Benutzer
    Beiträge
    24
    • 19. Januar 2010 um 13:09
    • #10

    Hallo zusammen, ich bin auch eben an dieser ESA dran und wollte mal kontrollieren, da es hier aber viele verschiedene Antworten gibt, frag ich speziell diejenigen, die die ESA schon fertig korrigiert haben.

    Kann mir sie bitte einer zur Kontrolle zusenden? Wäre sehr nett, bin schon völlig wirr von den ganzen verschiedenen Zahlen hier:-(

    Habe Lernheftcode XX7-A23. Druck Nr. 0108 A23

    Vielen lieben Dank schon im Voraus:-)

    Gruß Marchy

    Mail wäre : marchy12000@yahoo.de

  • Flip
    Fortgeschrittener
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    332
    • 19. Januar 2010 um 18:14
    • #11

    Hi,
    habe dir ne Mail geschickt.
    Lg Flip

  • VerenaK
    Anfänger
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    9
    • 11. Mai 2010 um 15:46
    • #12

    Hey!
    Kann hier auch irgendjemand etwas zum Lernheft STW02-XX8-A24 / Druck Nr. STW02-0210A24 sagen???
    Muss die Hausaufgabe jetzt zum zweiten mal lösen...da das erste Mal wohl sehr ungenügend war.

    Mfg

  • Flip
    Fortgeschrittener
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    332
    • 13. Mai 2010 um 06:56
    • #13

    Hi VerenaK,
    ich habe eine nandre version.
    LG Flip

  • SDM01
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 13. Mai 2010 um 20:34
    • #14

    Hi VerenaK,
    ich habe das Lernheft bearbeitet. Wo liegt denn Dein Problem?

    LG SDM01

  • VerenaK
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 18. Mai 2010 um 09:12
    • #15

    HI.
    Im Grunde liegt mein Problem überall....das ist einfach nicht mein Thema. Angefangen mit 1a, da habe ich €24.710 rausbekommen, bin mir aber überhaupt nicht sicher ob das so stimmen kann und bei 1b habe ich folgendes geschrieben:
    " 1. Wenn die Firma als GmbH betrieben würde, wüde es den Freibetrag von EUR 24.500 nicht geben. Die Gewerbesteuer wäre höher. 2. Wenn die GmbH Eigentümer des grundstücks wäre, würde des keinen Unterschied machen, es hätte also keine Einfluss auf die Gewerbesteuer.

  • SDM01
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 19. Mai 2010 um 20:39
    • #16

    Hi,
    muss Dich leider enttäuschen. Deine 24.710,- bei Aufgabe 1a sind nicht richtig. Es müssen 25.200,- (bei 1a) und 28.630,- (bei 1b ) sein. Hast Du das Schema auf Seite 11 verwendet? Vielleicht hilft Dir der noch nicht gerundete Gewerbeertrag von 204.530,- in beiden Fällen.
    Deine beiden Aussagen bei 1b sind aber richtig.
    Hilft Dir das weiter? Ansonsten melde Dich noch mal.

    Gruß SDM01

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