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Kurzfristige Preisuntergrenze

  • golondrina
  • 22. März 2009 um 12:24
  • Erledigt
  • golondrina
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    64
    • 22. März 2009 um 12:24
    • #1

    Hallo,

    ich habe Probleme bei folgender Aufgabe:

    Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, 50 Einheiten eines Produktes, das es ohnehin schon ständig produziert, an einen neuen Kunden zu verkaufen. Normaler Verkaufspreis = 95,- ohne MwSt. Den Preis will der Kunde nicht zahlen. Folgende Daten sind vorhanden:
    Fertigungslohn/ Stück 28,-
    Fertigungsmaterial/ Stück 7,-
    var. Fertigungsgemeinkosten (je 10 Stück) 168,-
    var. Materialkosten (je 10 Stück) 12,-

    Die 50 Einheiten können, ohne die Produktion anderer Produkte einzuschränken, produziert werden.

    Aufgabe: Für die Produktion der 50 Einheiten muß eine Lagerhalle für 2 Monate angemietet werden (Monatsmiete 400,-). Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf die kurzfristige Preisuntergrenze?

    Könnte mir hier bitte jemand sagen, wie ich an die Aufgabe herangehen muß?

    Grüße,
    golondrina

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 23. März 2009 um 08:18
    • #2

    Kurzfristige Preisuntergrenze sind die variablen Kosten, dh. alles zusammenzählen, was allein für die Produktion der 50 stück anfällt.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • golondrina
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    64
    • 28. März 2009 um 12:10
    • #3

    Hallo Dörte,

    als kurzfristige Preisuntergrenze hatte ich 53,00 € ermittelt. Durch die Anmietung der Lagerhalle steigt die Preisuntergrenze, das ist mir klar. Aber wie rechne ich die Miete von 400,00 € auf die 50 Stück um?

    Könntest Du mir hier bitte weiterhelfen?

    Grüße,
    Dani

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 28. März 2009 um 18:56
    • #4

    Da die Halle speziell für die Produktion der zusätzlichen 50 Stück anfällt, sehe ich sie auch als variable Kosten an, dh. 8,00 € pro Stück.
    Also sind alle genannten Kosten variable Kosten und in den Stückpreis einzurechnen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • golondrina
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    64
    • 28. März 2009 um 19:45
    • #5

    Hallo Dörte,

    vielen Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen.

    LG,
    Dani

  • susi209
    Anfänger
    Beiträge
    16
    • 2. August 2010 um 15:47
    • #6

    hallo,
    ich hoffe ich bekomme noch antwort, weil eure diskussion doch schon eine weile her ist. muß ich bei der miete nicht von 800€ ausgehen (2 monatsmieten)? dann würde sich der zusatzauftrag allerdings nicht mehr rechen, weil der deckungsbeitrag um 16€ steigen würde. oder hab ich hier einen denkfehler?
    lg und danke im voraus,
    susi

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 11. August 2010 um 07:35
    • #7

    Die Frage bezieht sich auf kurzfristige Preisuntergrenze und die hat was mit var. Kosten u. nicht mit Fixkosten zu tun!!!!!!!!!!!!!!!!
    Gruß Dörte

    :hae:

  • susi209
    Anfänger
    Beiträge
    16
    • 11. August 2010 um 09:52
    • #8

    Hallo Dörte,
    ich glaub ich hab irgendwie ein Brett vor dem Kopf. Mir ist klar das die Miete von 800€ die kurzfristige Preisuntergrenze beeinflußt. Variable Kosten keine Fixkosten - klar, aber wieso rechne ich hier "nur" mit 400€ und nicht mit 800€? Das versteh ich nicht.
    Danke nochmal für Deine Info.
    Grüße

  • Honeybee1983
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 15. August 2010 um 18:25
    • #9

    Ich gehe davon aus, dass man hier tatsächlich mit 800€ rechnen muss, weil ja 2 Monatsmieten anfallen! Damit erhöhen sich die variablen Kosten (die Miete fällt ja speziell wegen dieser Sonderproduktion an!) auf 69€/Stück und der Verkauf zu 65€/Stück würde sich auf Grund des Verlustes nicht mehr rechnen.

  • susi209
    Anfänger
    Beiträge
    16
    • 15. August 2010 um 19:49
    • #10

    vielen Dank für Deine Nachricht ;o) bin froh das Du das genau so siehst!!

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