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Hilfe! bei REWE 26 a

  • K-2008
  • 13. Januar 2009 um 22:42
  • Erledigt
  • K-2008
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 13. Januar 2009 um 22:42
    • #1

    kann mir jemad bei der folgenden Aufgabe helfen???
    Frage:
    1 b)
    laut Tarifvertrag ist die wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Stunden, auf Montag bis Freitag mit je 7,5 Stunden verteilt.
    In einem Produktionsbetrieb soll wegen erhöten Arbeitsanfalls an 2 Samstagen zustätzlich 8 Stunden gearbeitet werden.
    Der Bertierbsrat schlägt vor den Samstag arbeitsfrei zu lassen, statdessen die Arbeitszeit an den übrigen Wochentagen Montag bis Donnerstag um je zwei Stunden zu verlängern.

    Ist die vom Betriebsrat vorgeschlagene mehrarbeitsreglung rechtlich zulässig?

    Oder wird die Höchstarbeitszeit laut Arbeitszeitgesetzt überschritten??? :confused:

    Gruß
    dennis

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  • Betty82
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 19. Januar 2009 um 20:50
    • #2

    Eine solche Arbeitszeit von insgesamt 9,5 Stunden täglich ist ausnahmsweise nach § 3 Arbeitszeitgesetz zulässig. Dafür muss aber innerhalb von 6 Monaten ein Zeitausgleich erfolgen.

  1. admin Lv. 1 95 XP
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