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Einsendeaufgabe REK 1

  • maertel73
  • 2. Dezember 2008 um 21:07
  • Erledigt
  • maertel73
    Schüler
    Beiträge
    47
    • 2. Dezember 2008 um 21:07
    • #1

    Hallo, wer kann mir bitte zu folgender Frage helfen:
    Brigitte hat ein Auto gekauft von ihrem geld das ihr freund besorgt hat. angemeldet ist das auto auf ihren freund wg. versicherungsprämie. nachdem brigitte mit ihrem freund schluss gemacht hat verkauft ihr ex das auto an einen anderen.

    FRAGE:
    A) welcher vertrag wurde zwischen dem ex und dem käufer geschlossen?
    b) ist der vertrag gültig
    c) welche eigentümer-/Besitzer-verhältnisse bestanden vor und nach dem verkauf von ex und käufer?
    d) kommt brigitte wieder zu ihrem auto?
    e) kann brigitte gegen ex ersatzansprüche geltend machen?

    WER KANN MIR HELFEN?? :wall:

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  • Mejrem
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 2. Dezember 2008 um 21:48
    • #2

    Hallo,
    ich schreib dir mal die Paragraphen und ein paar Stichpunkte dazu auf.

    a) § 433 BGB
    b) ja, zwei Willenserklärungen liegen vor und § 242 BGB
    c) B war Eigentümerin und Besitzerin, F mittelbarer Besitzer § 868 BGB,
    KFZ Brief ist kein Dokument, welches die Eigentumsrechte beweist,
    B braucht Kaufvertrag
    d) Nein und § 823 BGB
    e) in Höhe der ungerechtfertigten Bereicherung.

  • enmpire82
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 10. Januar 2009 um 13:28
    • #3

    Hallo, ich bin auch gerade bei dieser Aufgabe und hätte eine Frage zur Antwort.

    Laut §433 BGB hat "2 Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von
    Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."

    Dies hat er aber nicht - und somit ist der Vertrag nicht erfüllt und ungültig denke ich.

    Bin aber auch nur ein Anfänger - könnte mir dies jemand erklären?

    MfG Andreas

  • Mejrem
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 10. Januar 2009 um 19:40
    • #4

    Hallo,
    der Käufer (Brigitte) und der Verkäufer (Fahrzeug) haben einen Kaufvertrag
    abgeschlossen §433 Abs. 1 Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Dies ist geschehen. Weiter im Absatz 1 heißt es
    Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
    Das Fahrzeug ist doch in Ordnung gewesen. Es geht in diesem 1 Fall rein um das Fahrzeug und durch den Kaufvertrag wird Brigitte zur Eigentümerin.
    Viele Grüße Mejrem

  • enmpire82
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 11. Januar 2009 um 13:55
    • #5

    Hi,
    es geht doch hier um den Vertrag zwischen Ex-Freund und einem anderen.
    Das Auto von Brigitte wird ohne ihr Wissen verkauft. Der Ex (F) ist wie du schon sagst nur mittelbarer Besitzer (aufbewahrer des Fahrzeugbriefes).
    Brigitte hat bzw. und wolte ihr Auto nie verkaufen.Das Auto ist sicherlich frei von Sachmängel, aber doch nicht von Rechtsmängel (Der Ex ist nicht rechtmäßiger Besitzer und auch nicht Eigentümer).

    Gruß aus dem sonnigen Bayern

  • volker.roesler
    Schüler
    Beiträge
    70
    • 12. Januar 2009 um 07:52
    • #6

    Auch wenn das Auto ohne Wissen von B verkauft worden ist, so hat doch D in gutem Glauben gehandelt. Es steht jedenfalls nichts anderes in der Aufgabenstellung.

    Also gehe ich davon aus, dass es zu einer tatsächlichen Eigentumsübergabe von B auf D gekommen ist, um den guten Glauben des D zu schützen. B dürfte nun nur noch die Möglichkeit auf Schadensersatz gegen F, nicht aber gegen B haben.

    Mit dem Fahrzeugbrief dürfte das reichlich wenig zu tun haben, auch wenn der von den meisten Straßenverkehrsämtern als Eigentumsnachweis angesehen wird.

    Das Problem was ich sehe, ist folgendes: Wollte F tatsächlich (als die beiden noch zusammen waren), dass das Eigentum an dem Fahrzeug an B übergeht? Oder hatte er eigentlich nur eine Besitzübergabe im Sinne?
    Mir ist jetzt nicht so ganz klar, ob die Zahlung der Versicherungsprämie bzw. der laufenden Fahrzeugkosten ausreicht, um eine Eigentumsübergabe zu begründen. Sonst wäre ich ja auch ganz schnell Eigentümer meiner eigentlich nur angemieteten Wohnung...?! Wäre natürlich klasse...

    Aus der Aufgabenstellung geht das nicht ganz eindeutig hervor, finde ich.

  • Krümelchen
    Benutzer
    Beiträge
    41
    • 19. Januar 2009 um 19:38
    • #7

    a) Zwischen F und D wurde ein Kaufvertrag [§433 BGB] geschlossen.


    b) Da D nicht wissen konnte, dass das F das Auto ohne Erlaubnis aus dem Herrschaftsbereich von B genommen hat, ist der Vertrag gültig. D hat das Auto im guten Glauben gekauft [§§ 932, 939 BGB].

    c) Da B das Auto von ihrem Geld bezahlt hat und den Wagen auch genutzt hat, ist B die Eigentümerin des Fahrzeuges. Das es auf F zugelassen war und dieser auch den Fahrzeugbrief hatte, hat auf das zivilrechtliche Eigentum keinen Einfluss, sondern ist eine verwaltungsrechtliche Sache. Wenn B den Wagen auf der Straße abstellt, dann spricht man von einem „gelockerten Gewahrsam“, sie ist aber auch Besitzerin, weil sie die tatsächliche Gewalt über den Wagen ausüben kann. F tut so, als ob ihm der Wagen gehöre, damit gilt er rechtlich als Eigenbesitzer. Durch den Verkauf an D wird dieser Eigentümer und Besitzer des Fahrzeuges. Dieser hatte das Auto gutgläubig erworben und hat die tatsächliche Herrschaft [§932 BGB].


    d) B kommt nicht mehr zu Ihrem Auto. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zwischen F und D (= Eigentumsübertragung,
    §§ 929, 932 BGB) sind wirksam.



    e) B hat Schadensansprüche gegen F wegen Eigentumsverletzung
    [§823 Abs. 1 BGB]. Sie kann allerdings auch ihre Zustimmung zu der Verfügung erteilen und das Erlangte (in dem Fall der Kaufpreis) von F heraus verlangen [§§ 816, 185 BGB].



    Habe auf diese Lösung volle Punktzahl bekommen!
    Hoffe, ich kann dir damit weiterhelfen :)
    Wenn noch Fragen sind, einfach mal per PN anschreiben :)

    [LEFT][SIZE=5] Liebe Grüße, Krümelchen [/SIZE]
    [/LEFT]
    :suche:

  • volker.roesler
    Schüler
    Beiträge
    70
    • 19. Januar 2009 um 21:38
    • #8

    okay... dazu nur eins:

    Wow... !

    :cheerleader:

    Hab's selber nicht so ausführlich, aber im Grundsatz doch genauso. Bin mal gespannt...

  • Krümelchen
    Benutzer
    Beiträge
    41
    • 19. Januar 2009 um 21:52
    • #9

    Ich wünsch dir viel Glück :)

    Kannst ja mal deine Benotung durchgeben ;)

    [LEFT][SIZE=5] Liebe Grüße, Krümelchen [/SIZE]
    [/LEFT]
    :suche:

  • enmpire82
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 21. Januar 2009 um 22:17
    • #10

    Merce, ich bin Überzeugt.
    Vielen Dank
    MfG Andreas

  • kaymueller@arcor.de
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 8. März 2012 um 21:46
    • #11

    In der Aufgabenstellung lese ich, das Brigittes Freund Ihr das Auto besorgt. Will heißen, dass er mit seinem Namen und seiner Adresse im Kaufvertrag steht. Er meldet das Fahrzeug auch bei der Zulassung und der Versicherung an und im Nachhinein bekommt er das Geld von Brigitte erstattet. Sie erhält den Fahrzeugschein und einen Schlüssel dafür.
    Durch den Streit bezahlt Brigitte keine Steuern und keine Versicherungen mehr an ihren Ex.

    Wie weißt sie nun ihre Ansprüche nach?

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