Study-Board.de
  1. Magazin
    1. Hochschulen
    2. Häufige Fragen
  2. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Semantische Suche
  3. Mediathek
  4. Umfragen
  5. Studium
    1. Welches Fernstudium?
    2. Hochschulfinder
    3. Studiengänge
    4. Hochschulen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Galerie
  • Datenbank-Einträge
  • Umfragen
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Beruf, Weiterbildung & Fernstudium
  4. Einsendeaufgaben
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Rek02

  • corry81
  • 15. Januar 2008 um 14:57
  • Erledigt
  • corry81
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 15. Januar 2008 um 14:57
    • #1

    HI zusammen,

    ich bin gerade am Heft REK02 und irgendwie blick ich die Aufgabe 3 und 4 nicht :confused::

    3. Klaus Raffke übergibt an seinen Lieferanten aufgrund einer Warenlieferung einen Scheck in Höhe von 4.000€. Bei Untersuchung der Ware (§377 HGB) stellt er fest, das die Ware mangelhaft ist. Raffke ruft deshalb seine Bank an und sperrt den Scheck, d.h. verweigert der Bank die Auszahlung.
    Die Kalenderdaten lauten:
    Ausstellung des Schecks am 5.7.2002
    Telefonische Sperre des Schecks am 7.7.2002
    Einlösung/Nichteinlösung des Schecks am 12.7.2002

    a)Die Bank löst trotz der Sperrung den vorgelegten Scheck ein und belastet das Konto von Raffke mit dem Scheckbetrag. Welche Rechte hat Herr Raffke?


    b)Obgleich die Schecksperre nicht wirksam war, hat die Bank sie beachtet und die Einlösung des Schecks am 12.7. verweigert. Welche Rechte stehen dem Warenlieferanten aus dem Scheck zu?

    4) Onkel Petermann, Mitinhaber der Firma "Nordland-Schneeketten KG", kauft für sein Arbeitszimmer einen Schreibtisch, den er mit Wechsel bezahlt.
    a) Handelt es sich um ein Handelsgeschäft? Ich wüde behaupten ja oder? Schließlich ist es eine Anschaffung für sein Arbeitszimmer, also für die Firma. Oder lieg ich da falsch?
    b) Ihr Onkel unterschreibt als Bezogener den Wechsel im Büro mit dem Stempel der Firma und seiner Unterschrift. Ist der Wechsel gültig? Welche Wirkung hat seine unterschrift?
    Ich würde behaupten sie ist bindend für die FIrma wenn er Komplemetär ist und nicht, wenn er nur Kommanditist ist oder? Gültig ist er unter den gleichen Voraussetzung, dass er Komplementär ist oder?

    Man ich steh so auf dem Schlauch. :confused: Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.

    Vielen DAnk im VOraus

    Gruß

    Corinna

  • Anzeige
    Hochschule FreseniusBerufsbegleitend studieren – Infomaterial kostenlos anfordern.
    Mehr erfahren →
  • Toni1979
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 16. Januar 2008 um 12:11
    • #2

    Hallo,

    ich kann Dir leider nur bei der Aufgabe 4a helfen. Bei dem Rest hänge ich selber noch. Aber vielleicht bringt es Dich ein kleines Schrittchen weiter:

    Es würde sich hierbei um ein Handelsgeschäft handeln, wenn Onkel Petermann Komplementär der KG wäre, oder wenigstens die Befugnis zur Führung solcher Geschäfte bekommen hat, da ein Kommanditist nach § 164 HGB von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeschlossen ist. Liegt diese Befugnis vor oder handelt es sich um einen Komplementär, wäre der Kauf eines Schreibtisches ein Handelsgeschäft, da für eine Handelsgesellschaft nach §6 HGB die Vorschriften für Kaufleute Anwendung finden; d. h. da hier keine ausdrückliche Erklärung für den privaten Kauf vorliegt, tritt § 344 HGB in Kraft, wonach die von einem Kaufmann abgeschlossenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig gelten.

    Vielleicht kann man ja das ganze etwas verkürzt auf den Punkt bringen :D

    LG,

    Toni

  • kerstin106
    Anfänger
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    9
    • 17. Januar 2008 um 17:07
    • #3

    Hallo Corinna
    Dann versuche ich dir mal bei den anderen Fragen zu helfen ;)
    Herr Raffke hätte in jedem Fall sofort den Lieferanten über den Mangel an der Ware informieren müssen, denn laut § 377 Abs.2 HGB gilt sonst die Ware als genehmigt und muss dann auch bezahlt werden. Nach Meldung hätte er Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), Minderung (§ 441 BGB), Rücktritt (§§ 323, 326,440 BGB) oder Schadensersatz (§§280,281, 283, 311a,440 BGB).
    Für Frage a) hab ich dann geschrieben, dass die Auszahlung in richtiger Weise erfolgte, weil ein Widerruf des Schecks erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist (8 Tage) wirksam ist. (Art.32 Abs.1 ScheckG)
    Bei b) kann der Lieferant auf Auszahlung bestehen, da er innerhalb der Vorlegefrist handelt. Außerdem kann er Regreßansprüche stellen und ansonsten kann er den offenen Betrag natürlich anmahnen.

    Hoffe das hilft:D
    LG Kerstin

  • soulmelon
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 13. Februar 2008 um 20:13
    • #4

    Hey Ihr,

    Hab mal eine Frage von der ESA REK07 also ich schieße mal los:

    welche Sicherungspflichtem hat der Produktimporteur zu beachten? Spielt es eine Rolle, aus welchem Land er die ware einführt?

    Kann ein Hersteller seine Haftung nach dem ProdHaftG gegenüber dem Benutzer vertraglich ausschließen??


    Vielleicht stehe ich momentan auf dem schlauch, hab keine Ahnung!
    Hoffe hier auf Hilfe.

    Gruß
    soulmelon

  • 13ice13
    Anfänger
    Beiträge
    17
    • 3. Mai 2017 um 16:08
    • #5
    Zitat von kerstin106

    Hallo Corinna
    Dann versuche ich dir mal bei den anderen Fragen zu helfen ;)
    Herr Raffke hätte in jedem Fall sofort den Lieferanten über den Mangel an der Ware informieren müssen, denn laut § 377 Abs.2 HGB gilt sonst die Ware als genehmigt und muss dann auch bezahlt werden. Nach Meldung hätte er Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), Minderung (§ 441 BGB), Rücktritt (§§ 323, 326,440 BGB) oder Schadensersatz (§§280,281, 283, 311a,440 BGB).
    Für Frage a) hab ich dann geschrieben, dass die Auszahlung in richtiger Weise erfolgte, weil ein Widerruf des Schecks erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist (8 Tage) wirksam ist. (Art.32 Abs.1 ScheckG)
    Bei b) kann der Lieferant auf Auszahlung bestehen, da er innerhalb der Vorlegefrist handelt. Außerdem kann er Regreßansprüche stellen und ansonsten kann er den offenen Betrag natürlich anmahnen.

    Hoffe das hilft:D
    LG Kerstin

    Herr Raffke hätte... Er hat es auch gemacht. Untersucht und festgestellt. Hier muss man sehr vorsichtig die Aufgabe lesen... Jedenfalls diese Info sollte man weg lassen, sonst wird es als Fehler bewertet

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Letzte Beiträge

    1. Thema
    2. Antworten
    3. Letzte Antwort
    1. Reicht das Studienheft als Quelle, oder muss ich fuer Einsendeaufgaben zusaetzlich Fachliteratur zitieren? 2

      • LauraFK
      • 19. Juli 2026 um 19:20
      • Einsendeaufgaben
      • LauraFK
      • 20. Juli 2026 um 07:40
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      70
      2
    3. JuliBuecher

      20. Juli 2026 um 07:40
    1. Eigene Praxisbeispiele in der Einsendeaufgabe – kommt das gut an oder soll ich lieber beim Skript bleiben? 3

      • NeleStudiert
      • 14. Juli 2026 um 19:25
      • Einsendeaufgaben
      • NeleStudiert
      • 15. Juli 2026 um 07:10
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      113
      3
    3. MarkusWB

      15. Juli 2026 um 07:10
    1. Einsendeaufgabe schlecht bewertet – nachbessern und neu einreichen oder abhaken? 4

      • LauraFK
      • 11. Juli 2026 um 19:10
      • Einsendeaufgaben
      • LauraFK
      • 12. Juli 2026 um 21:40
    2. Antworten
      4
      Zugriffe
      102
      4
    3. LauraFK

      12. Juli 2026 um 21:40
    1. Muss ich bei Einsendeaufgaben immer den kompletten Rechenweg zeigen oder reicht das Ergebnis? 4

      • LauraFK
      • 30. Juni 2026 um 17:05
      • Einsendeaufgaben
      • LauraFK
      • 2. Juli 2026 um 22:15
    2. Antworten
      4
      Zugriffe
      124
      4
    3. NeleStudiert

      2. Juli 2026 um 22:15
    1. Darf man bei Einsendeaufgaben zusammenarbeiten, oder gilt das schon als Täuschung? 4

      • NeleStudiert
      • 22. Juni 2026 um 18:40
      • Einsendeaufgaben
      • NeleStudiert
      • 24. Juni 2026 um 07:25
    2. Antworten
      4
      Zugriffe
      193
      4
    3. MarieLpz

      24. Juni 2026 um 07:25
    1. Wie ausführlich muss eine Einsendeaufgabe sein – schreibe ich zu viel oder zu wenig? 3

      • MarieLpz
      • 16. Juni 2026 um 15:35
      • Einsendeaufgaben
      • MarieLpz
      • 17. Juni 2026 um 06:05
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      173
      3
    3. JuliBuecher

      17. Juni 2026 um 06:05
    1. Richtig zitieren in der Einsendeaufgabe – wie macht ihr das? 4

      • LauraFK
      • 13. Juni 2026 um 17:20
      • Einsendeaufgaben
      • LauraFK
      • 15. Juni 2026 um 20:30
    2. Antworten
      4
      Zugriffe
      163
      4
    3. MarkusWB

      15. Juni 2026 um 20:30
    1. ILS – Fernkurse mit Einsendeaufgaben-Begleitung (Anzeige)

      • admin
      • 8. Juni 2026 um 16:48
      • Einsendeaufgaben
      • admin
      • 8. Juni 2026 um 16:48
    2. Antworten
      0
      Zugriffe
      162
    1. Wie geht ihr eine Einsendeaufgabe am besten an? Sitze immer ewig am Anfang fest 3

      • LauraFK
      • 27. Mai 2026 um 17:19
      • Einsendeaufgaben
      • LauraFK
      • 8. Juni 2026 um 08:11
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      171
      3
    3. MarkusWB

      8. Juni 2026 um 08:11
    1. ILS oder SGD für die Einsendeaufgaben? Wie ist die Korrektur bei euch so? 3

      • NeleStudiert
      • 2. Juni 2026 um 17:18
      • Einsendeaufgaben
      • NeleStudiert
      • 7. Juni 2026 um 22:06
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      153
      3
    3. MarieLpz

      7. Juni 2026 um 22:06
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026: 10 % auf über 100 Kurse

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Lernhilfen & Ratgeber

Geprüfte Wegweiser für Studium & Fernstudium:

  • 🎓 BWL-Fernstudium: Anbieter-Vergleich 2026
  • 📝 Einsendeaufgaben-Hilfe (SGD, ILS & Co.)
  • 🏫 Fernstudium-Anbieter & Erfahrungen
  • 📚 Studium Allgemein
  • ❓ Häufige Fragen: Fernstudium
Anzeige · Fernstudium-Anbieter
Hochschule FreseniusTIPPInfomaterial zu Fernstudien kostenlos anfordernSGD – Studiengemeinschaft DarmstadtTraditionsreiche Fernschule – 4 Wochen kostenlos testenILS FernschuleDeutschlands größte Fernschule – 4 Wochen gratis testenWilhelm Büchner HochschuleTechnik-Fernstudium, staatlich anerkanntFernakademieGeprüftes Fernstudium, jederzeit startenEHiP100 % digitales Studium, auch ohne Abitur
Partnerlinks – für dich kostenlos.

Beliebte Studienthemen

BWL VWL Rechnungswesen Steuerlehre Mathe & Statistik Wirtschaftsrecht Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften Einsendeaufgaben Fernstudium-Anbieter

Letzte Beiträge

  1. Reicht das Studienheft als Quelle, oder muss ich fuer Einsendeaufgaben zusaetzlich Fachliteratur zitieren?

    JuliBuecher
    20. Juli 2026 um 07:40
  2. Eigene Praxisbeispiele in der Einsendeaufgabe – kommt das gut an oder soll ich lieber beim Skript bleiben?

    MarkusWB
    15. Juli 2026 um 07:10
  3. Einsendeaufgabe schlecht bewertet – nachbessern und neu einreichen oder abhaken?

    LauraFK
    12. Juli 2026 um 21:40
  4. Muss ich bei Einsendeaufgaben immer den kompletten Rechenweg zeigen oder reicht das Ergebnis?

    NeleStudiert
    2. Juli 2026 um 22:15
  5. Darf man bei Einsendeaufgaben zusammenarbeiten, oder gilt das schon als Täuschung?

    MarieLpz
    24. Juni 2026 um 07:25
Anzeige · Studentenrabatt
📰 Studenten lesen billigerZeitungs- & Zeitschriften-Abos für Studierende – bis −75 %. SPIEGEL, DIE ZEIT, Handelsblatt, Wirtschaftswoche & Über 1.000 Titel.Zu den Studenten-Abos →
Partnerlink – für dich kostenlos.

Statistiken

Themen
59.104
Beiträge
113.891
Bilder
1
Videos
0
Mitglieder
37.058
Meiste Benutzer online
17.968
Neuestes Mitglied
apple-b85f6f36
  1. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  2. Mediadaten
  3. Kontakt
  4. Presse

Über Study-Board.de

Study-Board.de ist eine der größten deutschen Communities rund ums Studium – mit über 37.000 Mitgliedern und mehr als 112.000 Beiträgen. Hier findest du Hilfe bei Einsendeaufgaben (SGD, ILS & Co.), verständliche Erklärungen zu BWL- und VWL-Fachbegriffen, Skripte, Klausurtipps und echte Erfahrungen zu Fernstudium-Anbietern wie IU, AKAD und Euro-FH.

Forum, Ratgeber und Linkdatenbank – Lernen, Austausch und gegenseitige Hilfe an einem Ort. Unabhängig und von Studierenden für Studierende.

Community-Software: WoltLab Suite™
ILS – Deutschlands größte Fernschule Über 200 Fernkurse mit persönlicher Betreuung. 4 Wochen kostenlos testen – ideal fürs berufsbegleitende Lernen. 4 Wochen gratis testen