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Rek02

  • Kathy1234
  • 9. Oktober 2007 um 18:32
  • Erledigt
  • Kathy1234
    Schüler
    Beiträge
    47
    • 9. Oktober 2007 um 18:32
    • #1

    bräuchte hilfe!!

    Herr Starkowsky ist mehrheits-aktionär der Eisengießerei AG.
    a.) Herr Starkowsky kauft alle aktien auf und wird somit "Alleininhaber".ist die AG untergeggangen?
    b.)Da er als Aktionär zu wernig einfluss auf sein Unternehmen hat, erwägt er eine umgründung.
    Was schalgen sie vor,wenn zu berücksichtigen ist,dass er seine Haftung nicht erhöhen will?
    c.)Herr..... will in der firmierung zum ausdruck bringen,dass er der starke mann ist.im vorstehend geschildernten fall a.) nennt er deshalb das unternehmen nach dem erwerb der aktien F.Strak.-eisengießerei ag.
    wir die firma eingetragen?
    d.)herr ..... ist auch mitglied der volksbang eg.
    Was muss geschehen,wenn er auch dort zum Alleininhaber werden will?


    Beste Grüsse

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  • annika1983
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 18. Oktober 2007 um 10:41
    • #2

    Hallo,

    ich brauchte mal eure Hilfe. Bin bei den Einsendeaufgaben für REK02.

    7. Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim (Hessen), in der Nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zu besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, der sich wegen schlechten Geschäftsganges und runinöser Preisunterbietung durch die Mitbewerber gerade noch so "über Wasser halten kann", Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lastzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werden und auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wieder hergestellt wissen wollen?

    Also ich denke sie können eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung bei der Polizei machen, weil die Firma keine Genehmigung hat. Bin mir aber nicht ganz sicher. Wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

    Gruß

    Annika1983

    :nein:

  • libella
    Benutzer
    Beiträge
    48
    • 20. Oktober 2007 um 17:00
    • #3

    schicke dir mal meine sind aber noch nicht korregiert weil ich selber noch dan dem Heft sitze

    a)Das Aktiengesetz schreibt keine mindeszahl an Aktionären vor, dem zufolge bleibt die AG bestehen

    b)Jegliche Rechtsform bei der die Haftung auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist (GmbH, GmbH & Co.KG)

    c)Ja die Firma kann so eingetragen werden, da der Zusatz AG vorhanden ist §39 AKT G.

    vieleicht hilft dir es dir weiter liebe grüße Jessi;)

  • Casper0609
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 20. Oktober 2007 um 19:53
    • #4

    Hallo Annika1983,

    ich habe damals folgendes geschrieben:

    §3 BimSchG
    Wonach schädliche Umweltwirkungen solche Immissionen sind, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Der Betrieb kann dazu verpflichtet werden laut BimSchG §22, das
    1. schädliche Umweltwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

    2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umweltwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

    Wohngebiet und Speditionsbetrieb sind in der Nähe eines Flughafens, Umwelteinwirkungen vom Flughafen wie auch von umliegenden Speditionen sind nicht ganz zu vermeiden.

    Für diese Antwort gab damals 16 Punkte. :D

    LG Melanie

  • JennyB.
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 26. Oktober 2007 um 15:14
    • #5

    Hallo Kathy,

    hier sind meine Antworten für diese Frage:

    a und b sehe ich genau so wie libella.

    Zu Aufgabe c möchte ich jedoch folgendes anführen:

    Nach § 17 Abs. 1 HGB ist die Firma der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Nach § 18 Abs. 1 und 2 HGB muss die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmannes geeignet sein und keine irreführenden Angaben enthalten. Da die Abkürzung seines Nachnamens durchaus zu Irreführungen bei den Geschäftspartnern führen kann, muss die Firma den gesamten Nachnamen von Herrn Starkowsky enthalten. Unter dem von ihm gewünschten Namen wird die Firma also nicht eingetragen.

    d) Zur Gründung einer Genossenschaft sind mindestens 7 Personen nötig. Sie ist vergleichbar mit einem Verein und steht und fällt mit ihren Mitgliedern. Ein Verein mit nur einem Mitglied ist kein Verein mehr. Dies gilt auch für die Genossenschaft. Auch Vorstand und Aufsichtsrat müssen aus mehreren Genossen bestehen. Daher ist es unmöglich, dass sich ein Mitglied zum "Alleininhaber" machen kann. Das Vorhaben ist nicht umsetzbar.

    Vielleicht konnte ich dir ja noch weiterhelfen.

    LG Jenny

  • myraidfive
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 26. Oktober 2007 um 17:17
    • #6

    Hallo Jenny
    das die Übernahme der Genossenschaft nicht möglich ist stimmt.
    Die Begründung ist jedoch nicht ganz richtig.
    Herr Starkowsky kann nicht „Alleininhaber“ einer Genossenschaft werden.
    Nach § 7 Genossenschaftsgesetz (GenG ) wird in der Satzung der Bank
    festgelegt, wie viele Geschäftsanteile jedes Mitglied im Höchstfall haben darf.
    Anders als bei Aktiengesellschaften gilt bei Genossenschaften, dass z.B.
    fünf Geschäftsanteile nicht gleich fünf Stimmen bei der HV bedeuten. Es gilt:
    ein Mitglied, gleich eine Stimme. Die Genossenschaft müsste sich schon auflösen, damit Herr Starkowsky zum Zuge kommt.

  • silium83
    Anfänger
    Beiträge
    20
    • 12. Januar 2009 um 12:33
    • #7

    Kann mir bitte jemand bei dem Heft REK 02 helfen?
    Bin in Rechtswesen echt eine totale Niete.
    Weiß gar nicht was die da von mit wollen.
    Über Hilfe von Euch wäre ich sehr dankbar.

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