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GWG - Buchungen

  • Teufelchen1985
  • 2. März 2007 um 07:58
  • Erledigt
  • Teufelchen1985
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 2. März 2007 um 07:58
    • #1

    Hallo zusammen,

    bei GWGs, die unter 410 € netto liegen, habe ich doch das sogenannte Bewertungswahlrecht, d.h. ich kann selbst entscheiden, ob ich die Güter "normal" abschreiben oder direkt am Ende des 1. Geschäftsjahres.

    DOch wie sehen hierzu die BUchungen aus?

    zum direkten Abschreiben im 1. Geschäftjahr:

    AKtivierung: GWG + Vorsteuer an Bank
    ABschreibung: Abschreibung an GWG

    und wie ist es bei der "normalen" Abschreibung? Buche ich dann bei der Aktievierung auch aufs Konto GWG??? Oder dann wohl eher BGA?

    Und was ist mit den GWGs unter 60 € könnte ich die theoretisch abschreiben, oder ist es da vorgeschrieben, dass ich die direkt als Aufwand buche?

    Recht herzlichen Dank für alle Antworten!

    Lieben Gruß
    Teufelchen

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 2. März 2007 um 10:38
    • #2

    Bei der Anschaffung von GWG´s, die du "normal" abschreiben willst, buchst du in BGA.
    Unter 60,00 € kannst du sofort als Aufwand buchen, oder ebenfalls über BGA und dann über die Laufzeit abschreiben.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Teufelchen1985
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 2. März 2007 um 10:45
    • #3

    Danke schön!

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