Hallo zusammen,
bei GWGs, die unter 410 € netto liegen, habe ich doch das sogenannte Bewertungswahlrecht, d.h. ich kann selbst entscheiden, ob ich die Güter "normal" abschreiben oder direkt am Ende des 1. Geschäftsjahres.
DOch wie sehen hierzu die BUchungen aus?
zum direkten Abschreiben im 1. Geschäftjahr:
AKtivierung: GWG + Vorsteuer an Bank
ABschreibung: Abschreibung an GWG
und wie ist es bei der "normalen" Abschreibung? Buche ich dann bei der Aktievierung auch aufs Konto GWG??? Oder dann wohl eher BGA?
Und was ist mit den GWGs unter 60 € könnte ich die theoretisch abschreiben, oder ist es da vorgeschrieben, dass ich die direkt als Aufwand buche?
Recht herzlichen Dank für alle Antworten!
Lieben Gruß
Teufelchen