Ich sitze gerade an einer Aufgabe, bei der eine Rückstellung aus dem Vorjahr aufgelöst werden soll, weil der Grund dafür (z.B. drohender Prozess o.ä.) weggefallen ist. Mein Gedanke war erstmal simpel: Rückstellung stand ja auf der Passivseite, und wenn sie nicht mehr gebraucht wird, muss sie ja irgendwie "verschwinden".
Ich hab im Skript was zu "Auflösung erfolgswirksam" gefunden, aber so richtig blick ich den Buchungssatz nicht. Ist das wirklich einfach:
- Rückstellung an sonstige betriebliche Erträge
Oder muss man da unterscheiden, ob die Rückstellung ursprünglich mal als Aufwand gebucht wurde und jetzt quasi "rückgängig" gemacht wird? Und wie wirkt sich das konkret auf den Gewinn in der Periode der Auflösung aus - zählt das als normaler Ertrag in der GuV oder gibt's da eine Sonderstellung?
Falls jemand ein kleines Beispiel mit Zahlen hat, wäre das super, damit ich das mal nachvollziehen kann.