Hallo zusammen,
ich hänge gerade an einer Übungsaufgabe aus dem Rechnungswesen und komme mit dem Forderungsausfall nicht ganz klar. Die Situation: Ein Kunde zahlt eine Rechnung über, sagen wir, 1.190 Euro brutto nicht mehr, weil er insolvent ist. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich das als direkte Abschreibung einfach gegen die Forderung bzw. über "Forderungsverluste" buche, oder ob ich zuerst über ein Wertberichtigungskonto (Einzelwertberichtigung) gehen muss.
Ich hab bisher verstanden, dass es da wohl einen Unterschied macht, ob es sich um einen zweifelhaften oder einen schon endgültig uneinbringlichen Forderungsausfall handelt. Aber in der Aufgabe steht nur "der Kunde ist insolvent und die Forderung fällt endgültig aus" - reicht das schon für die direkte Methode oder sollte man trotzdem erst über EWB buchen und dann ausbuchen?
Macht es einen Unterschied, ob man nach HGB oder nach den steuerlichen Vorschriften bucht? Bin für jede Erklärung dankbar, am liebsten mit kurzem Buchungssatz als Beispiel, damit ich das System dahinter endlich verstehe.